Umgangsregelung -neue Partnerschaft-Expartner-Patchwork

  • Hallo,


    ich bin neu hier, selbst alleinerziehend, möchte aber hier heute für meine Schwester etwas fragen.


    Folgende Situation liegt bei ihr vor:
    sie ist seit 3 Jahren getrennt/geschieden, hat 3 Kids im Alter von 10-13-16J, der Vater lebt ca 30km entfernt, es besteht gemeinsames Sorgerecht und eine zwischen ihnen vereinbarte Umgangsregelung von Sa bis So alle 2 Wochen und 1 Woche in den Ferien.
    Seit 1,5 Jahren hat sie wieder einen neuen Partner, der seit einiger Zeit auch bei ihnen lebt. Die Kinder verstehen sich ganz gut mit ihm. Er selbst hat 2 Kinder (10+14J). Diese kommen ebenfalls Sa-So an den WE dazu, wenn die Kinder meiner Schwester auch zu Hause sind, in den Ferien sind es bisher nur Einzeltage bzw mal 1 Woche gewesen, da er beruflich nicht lange im Voraus planen kann und manchmal kümmert er sich auch unter der Woche und fährt sie irgendwohin, holt sie ab,...
    So haben sie alle 2 Wochen 5 Kinder und alle 2 Wochen auch mal kinderfrei. Letzteres ist ihnen auch sehr wichtig, da bei 2 meiner Neffen ADHS und bei 1 auch noch ein leichter Autismus vorliegt, was sehr anstrengend ist und sie nicht nur Eltern sein, sondern auch eine neue Beziehung aufbauen wollen.


    Nun treiben beide Expartner ziemlich quer.
    Mein Exschwager will plötzlich die vereinbarten WE für nachstes Jahr umdrehen, so dass die 2 kein kinderfreies WE mehr haben.
    Die Ex von ihrem neuen Partner hat grundsätzlich etwas gegen meine Schwester, will nicht, dass ihre Kinder dort sind (obwohl sie selbst gern kommen, meine Schwester mag die Kinder auch und die 5 Kids kommen einigermaßen miteinander aus), vermittelt ihnen das auch von Anfang an so, beschimpft sie und unterstellt ihr alles mögliche (das sie sich den Kindern falsch gegenüber verhalten würde,...)... Und nun möchte sie per Gericht einklagen, dass er die Kinder bereits Freitags nimmt (was aber nicht geht, da er oft Sa arbeiten muss und sie Freitags eigentlich auch fast immer etwas vorhaben bzw meine Schwester auch manchmal arbeitet) und die hälftigen Ferien.
    Das Problem ist: meiner Schwester gehört eine eigene kleine Doppelhaushälfte. Daran muss dringend einiges gemacht werden, was mit den KIds nicht funktioniert. Seine Kinder sind gewohnt ständig bespasst zu werden, passen sich dort noch nicht wirklich an, ihre Kinder brauchen auch Ruhephasen und ihre Mama auch mal nur für sich. In den Ferien besuchten sie uns auch mal für 7-14 Tage, aber 7 Personen bekommen wir hier auch nicht unter. Die Wohnsituation bei meiner Schwester gibt es nicht her, das die Kinder längere Zeit problemlos dort verbringen können - momentan schlafen sie meist bei den Jungs mit im Zimmer, gelegentlich auch im Wohnzimmer, da sie ihre Zimer nicht immer teilen wollen (was man von ihnen ja auch nicht verlangen kann). Da ihr Freund kein Geld hat (zahlt noch Eheschulden ab), um sich eine eigene Wohnung zu leisten, ist er dort früher eingezogen, als sie es eigentlich geplant hatten, damit er seine Kinder überhaupt mal zu sich nehmen kann.


    Frage 1: Wer entscheidet bei einer außergerichtlichen Einigung, an welchen WEs der Umgang stattfindet -das Elternteil wo die Kinder leben oder das umgangsberechtigte Elternteil, an welchen WEs es ihm möglich ist?
    Frage 2: Inwieweit kann die Mutter der Kinder vom Freund meiner Schwester (Ohgott wie kompliziert ;-)) anwaltlich/gerichtlich verlangen, ob/wann/wie lange meine Schwester die Kinder mit ins Haus nimmt? Er wohnt zwar bei ihr, beteiligt sich auch am Essensgeld und den Nebenkosten, nicht aber an den Hauskosten und auch nur selten an den anfallenden Haushaltsarbeiten. Aufgrunddessen, dass seine Kinder sich bei ihr noch nicht an die Familienregeln halten wollen (sie versucht eigentlich immer alle 5 gleich zu behandeln) und weil für die neue Partnerschaft erstmal ein vertrauensvolles Fundament geschaffen werden muss, da meine Schwester von ihrem Exmann jahrelang hintergangen und auch bestohlen worden ist, möchte sie natürlich derzeit noch nicht ihm allein oder mit seinen Kindern das Haus (in den Ferien) überlassen, wenn sie mal ein paar Tage zu uns nach Bayern kommt.


    Vielen Dank schonmal im Voraus für eine Antwort!


    Liebe Grüße,
    Lotta

  • Hallo Lotta,


    Frage 1: Wer entscheidet bei einer außergerichtlichen Einigung


    bei einer Einigung muss keiner entscheiden-


    Frage 2: Inwieweit kann die Mutter der Kinder vom Freund meiner Schwester (Ohgott wie kompliziert ;-)) anwaltlich/gerichtlich verlangen


    verlangen kann hier natürlich nur ein direkter Verwanter ( Mutter oder Vater der Kinder)


    edy

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  • Hallo,


    sorry, falls ich mich da unglücklich ausgedrückt haben sollte.


    Natürlich ist uns klar, was das Wort EINIGUNG bedeutet. aber für den Fall, dass man sich zwar über die Zeiten und den Umgangsrythmus (alle 2 Wochen Sa von 11Uhr bis So 16.30), nicht aber wer welche WE bekommt (wir hatten vereinbart, dass mein Ex die 2. Weihnachtsferienhälfte bekommt, darin enthalten ist das 1. Januar WE.) Vor einem 1/4 Jahr waren wir uns auch einig, dass ich dann das Folge-WE habe, dann wieder er,... Ich habe deshalb mit meiner besten Freundin zusammen ein Frauen-WE auf einem dieser WEs gebucht, die ich kinderfrei hätte und auch sonst schon Urlaubsplanung,... gemacht. Nun kommt er plötzlich und möchte es genau andersrum. Ich hatte ihm vorgeschlagen, dass wir das doch einfach jetzt so machen, wie vor nem 1/4 Jahr beschlossen und er dann 2019 entscheiden kann wie rum wir anfangen. Ich will vermeiden, dass wir deshalb vor Gericht gehen und dann auch die Kids mit einbeziehen müssen, die wollen sich da gar nicht einmischen.


    Und ja, ich meinte auch, dass die Mutter seiner Kinder verlangt, dass der Vater die Kinder alle hälftigen Ferien nehmen soll, auch wenn meiner Schwester (der das Haus alleinig gehört) das derzeit nicht Recht wäre, weil es mit der Ex und allen Kids immer noch massive Probleme gibt und sie das Ganze lieber langsam angehen möchte. Kann ein Gericht das anordnen? Das würde auch heißen, dass die 2 keine Zeit mehr für sich hätten und keine Zeit hätten, das Haus zu renovieren,...


    LG, Lotta

  • Hallo Lotta,


    bei einem Termin vor Gericht wird man zunächst auch eine Einigung versuchen.


    Kommt es zu keiner Einigung, dann wird das Gericht entscheiden.


    lg
    edy

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