Kindesunterhaltsberechnung verwirrend - Hilfe

  • Hallo zusammen,


    folgende Konstellation, bin seit 3 Jahren getrennt von meiner Ex Freundin, unser Sohn wird jetzt im Februar 6 Jahre alt.
    Hab ihn alle 2 Wochen, die Ferien und Feiertage sind aufgteilt.
    Hatte damals noch einen Job mit besseren Gehalt als es zur Berechnung kam. Ich musste bis jetzt immer 110% zahlen...



    Für 2017 musste ich 110% bezahlen, also 377€ Unterhalt (0-6 Jahre) - 96€ Kindergeld = 281€ + 83 Euro für den Kindergarten. Also insgesamt 374€
    Für 2018 soll ich auch 110% bezahlen, also 439€ Unterhalt (6-11 Jahre)- 97€ Kindergeld = 342€ + 83 Euro für den Kindergarten. Also insgesamt 425€

    Momentan habe ich folgendes Bruttogehalt: 2550€, dann ein PKW mit 1% 518€, sowie eine betriebl. Altersvorsorge mit 200€ die sich aber im Nettoergehalt überhaupt nicht auswirkt.
    Macht netto mit 1% KFZ= 1451€
    Macht netto ohne 1% KFZ= 1695€


    Hinzu kommt noch ein weiterer 450€ Job einer Tochterfirma, der Betrag wird aber voll verwendet für die Abzahlung eines Kredits.


    Ich zahle gerne den Unterhalt, aber es soll und muss fair sein. Ich zahle ja auch noch andere Sachen außer der Regel für ihn.

  • Hallo!


    Ja, der Unterhalt steigt mit dem Alter des Kindes. Das ist so gewollt, da mit steigendem Alter auch die Kosten steigen.


    Die betriebliche Altersvorsorge zählt natürlich zum Einkommen dazu, denn der AN braucht diesen Betrag nicht aus seinem Gehalt zu zahlen. 4% sind natürlich wieder bei der Nettobereinigung als Vorsorge abzuziehen, das sind allerding weniger als besagte 200EUR.


    Also ein Nettogehalt von 1772€.
    Das wäre jetzt zwar noch zu bereinigen, spielt aber keine wirkliche Rolle.
    In sofern wäre der AN jetzt in Stufe 1 (100%) einzuordnen. Das wären 40€ weniger.
    ABER: Das kann an der Begründung des jetzt niedrigeren Einkommens liegen, denn im UH-Recht geht man erst mal davon aus das eine Reduktion des Einkommens mindestens selbstverschuldet, wenn nicht sogar vorsätzlich erfolgte.

  • Hallo gobberblast, danke schon mal für die erste Antwort.


    Ja das es steigt das ist klar und auch in Ordnung.... Aber 40 Euro *12 ist schon was anderes und 2 Jahre zurück, dann weißt du was raus kommt was ich eventuell zuviel gezahlt habe. Ich werde auch sonst von meiner Ex oft darum gebeten mich an Ausflügenim Kiga, Friseurbesuchen etc zu beteiligen.


    Für mich geht es eher um die 110%


    Die 200€ stehen bei mir nur auf dem Lohnzettel, ob die draufsthen oder nicht wirkt sich aber auf mein Nettogehalt nicht aus


    Was bedeutet Nettobereinigung? Und wie kommst du dann auf die ca.1772€? Und warum dann nochmal eine Bereinigung?


    Naja ich bin damals gekündigt worden weil der Betrieb geschlossen wurde und ich musste eine neue Arbeit annehmen.


    Spielt dann der 450 Euro Nebenjob keine Rolle trotz Tochterfirm?

  • "Die 200€ stehen bei mir nur auf dem Lohnzettel, ob die draufsthen oder nicht wirkt sich aber auf mein Nettogehalt nicht aus!"
    Auf das ausgezahlte Netto jetzt nicht, aber es wird damit ja wohl eine Altersvorsorge finanziert.
    Anstelle das Sie selber eine private Altersvorsorgeversicherung abschließen - und diese aus ihrem Netto bezahlen müssten - zahlt der AG 200€ für Sie ein. Da SIE diese dann ja sparen gilt es als Gehaltsbestandteil.


    Irgendwie war ich bei der Berechnung wohl ein bischen umnachtet ...
    Korrekt ist folgendes:


    1451€ + 200€ + 518€ + 450€ = 2619€ unbereinigtes Netto.


    Dies ist zu bereinigen um
    - Altersvorsorge (max 4% des Bruttoeinkommens )
    - zusätzliche Gesundheitsvorsorge (aka Zusatzversicherungen)
    - Berufliche aufwendungen, z.B. Fahrkosten


    Was danach übrig bleibt ist das sog. "bereinigte Nettoeinkommen" aus dem dann der UH berechnet wird.
    Das Brutto dieses Falles kennen wir nicht, ich gehe mal von 2600€ aus. Kämen die 200€ Versicherung dazu 2800€, 4% davon sind 112€.
    Bleiben als bereinigtes Netto 2507€.
    Um jetzt von 110% auf 105% zu rutschen müssten Sie mindestens 206€ an Fahrtkosten im Monat haben, das entspricht 33 Fahrtkilometern am Tag.
    In Stufe 1 zu rutschen halte ich ehrlich gesagt für illusorisch.
    Bleibt eine potentielle Ersparniss von 23€ / Monat oder 276€ / Jahr.


    Ob in Ihrem Fall PKH in Frage kommt weiß ich nicht. Es kann aber leicht passieren das die Verfahrenshosten in keinem guten Verhältniss zur effektiven Ersparniss stehen.

  • Hi gobberblast,


    die Verfahrenskostenhilfe ist so eine Sache. Ich erklär mal das System, was immer wieder verkannt wird. Entgegen der landläufigen Meinung ist es nur ein Darlehen, kein Geschenk des Staates. Erst wenn man vier Jahre in Folge eben bedürftig bleibt, wird die Schuld erlassen. Aber, was viel wichtiger ist: der Staat nimmt einem das Prozessrisiko nicht ab. Es kann also sein, dass man im Unterliegensfalle zwar seinen eigenen Anwalt nicht zahlen muss, auch keine Gerichtskosten, aber sofort die Kosten der Gegenseite. Deshalb halte ich die "es kostet mich ja nix, also kann ich auch was riskieren," Haltung sehr genau überlegen.


    Herzlichst


    TK