Voraberbe, vorzeitiges Erbe - kann das Geld zurückverlangt werden?

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe eine Frage zum Elternunterhalt.....wie sieht es mit Voraberbe aus, kann das Sozialamt dieses "einklagen"? Bspl.: unsere Mutter ist im Heim und wir zahlen schon Elternunterhalt. Jetzt haben wir eine Aufforderung zur Neuberechnung bekommen und vor einigen Wochen habe ich vorzeitig schon mal ein bisschen von meinem Erbe bekommen, da wir eine größere Investition zu tätigen haben. Kann das Sozialamt dieses Geld einfordern? Muss ich es evtl. zurückzahlen? Habe ein bisschen Bedenken, dass wenn ich die Ausgaben schon tätige, bei Rückforderung durch das Finanzamt das Geld nicht mehr da ist, da ich es schon ausgegeben habe......und ich kann es nicht mehr so einfach zurückzahlen.....
    Kann mir da einer helfen? Kann ich ohne Weiteres die Investition tätigen, darf das Finanzamt ans Erbe vielleicht gar nicht ran?
    Vielen lieben Dank!
    Gruss
    lily-monster

  • Hallo lily-monster,


    willkommen im Forum. :)


    ich habe eine Frage zum Elternunterhalt.....wie sieht es mit Voraberbe aus, kann das Sozialamt dieses "einklagen"?
    Bspl.: unsere Mutter ist im Heim und wir zahlen schon Elternunterhalt. Jetzt haben wir eine Aufforderung zur Neuberechnung bekommen und vor einigen Wochen habe ich vorzeitig schon mal ein bisschen von meinem Erbe bekommen, da wir eine größere Investition zu tätigen haben.


    Was mir völlig unklar ist: Wer vererbt etwas? Etwa die Mutter?


    Gruß
    awi47

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Halli awi47,


    vielen Dank für Deine Antwort. Also, es ist damals vereinbart worden, dass ich ausgezahlt werde wenn die Mutti verstirbt (Hausaufteilung unter den Geschwistern). Einen Teil des Geldes habe ich somit schon mal vorab bekommen, da die Mutti noch lebt.


    Hilft das weiter?


    Dürfte ich dazu noch eine Frage stellen? Wir haben ein neues Auto gekauft und dafür das Geld angezahlt. Allerdings reicht es nicht aus und somit mussten wir noch einen Kredit zur Abzahlung aufnehmen. Da wir allerdings schon Elternunterhalt bezahlen seit ca. 4 Jahren (das ist die zweite Aufforderung des SA zur Auskunft), können wir dennoch den Kredit angeben? Wird dieser angerechnet? Den Vertrag mit dem Autohaus haben wir kurz vor Eingang des Schreibens vom SA abgeschlossen.
    Wäre es besser als Darlehensnehmer meinen Mann (als Schwiegerkind) oder mich als Darlehensnehmer anzugeben? Das wäre evtl. noch zu ändern.....bekommt man den monatlichen Kreditbetrag voll angerechnet? Wird dieser aufgeteilt, da wir verheiratet sind? Oder hängt es von dem Darlehensnehmer ab?
    Wäre toll wenn mir einer helfen könnte.
    Vielen lieben Dank
    Gruss
    lily-monster

  • vielen Dank für Deine Antwort. Also, es ist damals vereinbart worden, dass ich ausgezahlt werde wenn die Mutti verstirbt (Hausaufteilung unter den Geschwistern). Einen Teil des Geldes habe ich somit schon mal vorab bekommen, da die Mutti noch lebt.


    Hilft das weiter?


    Nicht wirklich.
    Wir sollten versuchen uns der Sache langsam zu nähern.
    Noch blicke ich nicht richtig durch?


    Wann war damals?
    Wem gehörte das Haus?
    Lebt der Vater noch?


    Wer ist zur Zeit im Grundbuch als Eigentümer der Immobilie eingetragen?
    Ich nehme an es gibt 2 Geschwister. Ein Geschwister erhält/erhielt das Haus und du wurdest ausgezahlt?
    Richtig?
    Wenn das Haus bereits überschrieben wurde...
    Wann und wie wurde das Haus überschrieben?
    Wurde ein Wohnrecht für die Mutter eingeräumt?


    Am besten den ganzen Vorgang noch einmal zeitlich geordnet darstellen.

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    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo, sorry.....versuche es zu erklären....


    Wem gehörte das Haus?
    Das Haus ist vor vielen Jahren meiner Schwester überschrieben worden.


    Lebt der Vater noch? Nein


    Wer ist zur Zeit im Grundbuch als Eigentümer der Immobilie eingetragen? Ich glaube meine Schwester


    Ich nehme an es gibt 2 Geschwister. Ja


    Ein Geschwister erhält/erhielt das Haus und du wurdest ausgezahlt?Richtig? Ja


    Wenn das Haus bereits überschrieben wurde...Wann und wie wurde das Haus überschrieben? Vor vielen Jahren, als meine Mutter noch nicht im Heim war und noch gesund war.

    Wurde ein Wohnrecht für die Mutter eingeräumt? Ja

    Am besten den ganzen Vorgang noch einmal zeitlich geordnet darstellen.


    Hilft das so weiter?

  • Vor vielen Jahren ist zu ungenau.
    War es vor mehr als 10 Jahren?
    Schenkungen können innerhalb von 10 Jahren zurück gefordert werden falls der Schenker bedürftig wird.

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  • Hm, es ist ja keine wirkliche Schenkung? Und das Geld habe ich vor ein paar Wochen bekommen. Aber es steht schon seit über 10 Jahren fest, dass mir das Erbe zusteht....der Vertrag wurde vor mehr als 10 Jahren gemacht. Hat das damit dann überhaupt was zu tun? Wie gesagt, es ist ja eigentlich keine Schenkung, oder?

  • Wenn ein Haus ohne Gegenleistung überschrieben wird dann ist es quasi eine Schenkung. Da das aber bereits vor mehr als 10 Jahren war hat sich das insofern erledigt.


    Nächste Frage:


    Du schreibst


    Zitat

    vor einigen Wochen habe ich vorzeitig schon mal ein bisschen von meinem Erbe bekommen


    Von wem?
    Von der Mutter? Vom Geschwister?

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  • Es ist damals vertraglich festgelegt worden, dass meine Schwester das Haus bekommt und mich auszahlen muss, spätestens zum Zeitpunkt des Todes meiner Mutter. Also quasi habe ich das Geld von meiner Schwester bekommen.


    Wie sieht es denn mit dem Darlehen aus? Kann ich das voll geltend machen? Auf wen sollte es ausgestellt sein, also wer sollte der Darlehensnehmer sein?

  • Da das Geld von der Schwester und nicht von der Mutter ist, geht es eigentlich das Sozialamt nichts an.
    Wieso glaubst du das Amt könnte da etwas zurück fordern.


    Inwiefern sollte das Sozialamt eigentlich davon Kenntnis haben?
    Es sei denn es gibt Querverbindungen, die hier nicht bekannt sind.


    Ein Erbe im eigentlichen Sinne gibt es ja offensichtlich nicht, denn sonst würde ja deine Mutter keine Sozialhilfe erhalten. Ich gehe davon aus, dass das schon überprüft wurde. Ihr zahlt ja auch schon an das SA.

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    Einmal editiert, zuletzt von awi47 ()

  • Wir haben ein neues Auto gekauft und dafür das Geld angezahlt. Allerdings reicht es nicht aus und somit mussten wir noch einen Kredit zur Abzahlung aufnehmen. Da wir allerdings schon Elternunterhalt bezahlen seit ca. 4 Jahren (das ist die zweite Aufforderung des SA zur Auskunft), können wir dennoch den Kredit angeben?
    Wird dieser angerechnet? Den Vertrag mit dem Autohaus haben wir kurz vor Eingang des Schreibens vom SA abgeschlossen.
    Wäre es besser als Darlehensnehmer meinen Mann (als Schwiegerkind) oder mich als Darlehensnehmer anzugeben? Das wäre evtl. noch zu ändern.....bekommt man den monatlichen Kreditbetrag voll angerechnet? Wird dieser aufgeteilt, da wir verheiratet sind? Oder hängt es von dem Darlehensnehmer ab?


    Für den UHP gilt nach der RWA eine Beschränkung zur Aufnahme eines Kredits. Als Datum gilt das Datum des Zugangs der RWA.
    Es würden dann nur Notkredite anerkannt werden. Ein Notkredit ist ein Kredit für die Anschaffung einer dringend benötigten Sache, die man mit dem vorhanden Geldvermögen nicht bezahlen kann. Ein Fahrzeug könnte die Bedingungen erfüllen.


    Für den Ehegatten können solche Beschränkungen nicht gelten. Er ist nicht pflichtig. Voraussetzung ist allerdings, dass er den Kredit aus eigenem Einkommen bedienen kann.


    Bei wem es anerkannt wird hängt davon ab, wer Darlehensnehmer ist und wer den Kredit bedient.


    Wie immer kommt es aber auch hier auf den Einzelfall an.

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  • Hallo awi47,


    vielen Dank für Deine Antwort. Wegen dem Voraberbe....ich dachte, das SA könnte auch alle Kontobewegungen der letzten 10 Jahre nachfragen, aber wenn das keine Rolle spielt ist das ja super.


    Tja, mit dem Kredit habe ich mir das schon gedacht....der Sachverhalt ist Folgender.....wir haben eine Anzahlung geleistet und zusätzlich einen Kredit über den Restbetrag. Da das Auto auf meinen Mann läuft, er also auch der Autohalter ist, ist er erstmal auch als Darlehensnehmer eingetragen, das Geld geht allerdings von meinem Konto ab, da, wie Du schon sagst, es aus seinem eignen Einkommen eigentlich nicht bedient werden kann. Aber.....wir könnten das noch ändern, was wäre denn in unserem Fall am sinnvollsten? In Bezug auf Darlehensnehmer (im Moment noch mein Mann - Schwiegerkind) und Kreditbediener (im Moment noch ich - Kind).....


    - Darlehensnehmer - ich oder mein Mann?
    - Kreditbediener - ich oder mein Mann?


    Je nachdem, was dann am sinnvollsten ist (Darlehensnehmer / Kreditbediener), wie gebe ich das dann beim SA an (das Ausfüllen der Dokumente bereitet mir ein wenig Kopfschmerzen, da ja immer gefragt wird nach: Unterhaltspflichtiger und Ehegatte):
    Kreditbetrag auf mich oder meinen Mann oder wird dieser durch 2 geteilt (1/2 Betrag angerechnet auf mich / 1/2 Betrag angerechnet auf meinen Mann).


    Vielleicht könntest Du mir da auch einen Ratschlag geben und angeben, wie man das am besten regelt, vielen Dank für Deine Hilfe!

  • Hallo Lily,



    Gruß
    awi47

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  • Hauptsächlich wird das Auto von meinem Mann gefahren.


    Ich verstehe leider immer noch nicht ganz den Sachverhalt....Du sagst....
    Bei deinem Mann gäbe es diese Probleme so nicht. Er ist nicht pflichtig.? Aber wie gebe ich das denn dann beim SA an? Den vollen Kreditbetrag bei meinem Mann in der Spalte? Und bei mir nichts, also keinen Betrag?
    "?Am Günstigsten wäre es, wenn Du sowohl als Darlehensnehmer und Kreditbediener eingetragen wärst, da das dann dein Einkommen verringern würde. Die Krux ist, dass sie das dann evtl. nicht anerkennen bzw. du darum kämpfen müsstest. UHP sind nach der RWA in der Kreditaufnahme beschränkt. Warum würden Sie es bei nicht anerkennen? Und was müsste ich argumentieren das doch?


    ich bin damals zu ca. 66% und mein Mann zum Rest berechnet worden (Einkommen, Ausgaben, etc.). Ja, ist geprüft worden und schien ok zu sein, ca. 100,00 / Monat


  • Wenn dein Mann das Auto fährt dann solltest du den Kredit bei ihm in voller Höhe eintragen. Bei ihm gibt es die geringsten Probleme und der Unterschied ist nicht so groß.


    Beispiel:
    Bereinigtes Einkommen UHP: 2150 EUR Anteil am Einkommen: 68%
    Bereinigtes Einkommen Ehegatte: 1000 EUR


    Geforderter Unterhalt: ca 100 EUR


    Kredit in Höhe von 200 EUR wird voll beim UHP eingetragen: => Unterhalt jetzt: 25 EUR
    Kredit in Höhe von 200 EUR wird voll beim UHP eingetragen: => Unterhalt jetzt: 28 EUR


    Argumentieren brauchst du zunächst nicht. Mehr als ablehnen können sie den Kredit nicht. Aber wie ich Sozialämter kenne und kennen gelernt habe, würde ich mich nicht wundern, wenn sie sogar bei ihm die Anerkennung des Kredits verweigern.
    Sollte das der Fall sein, dann poste einfach noch einmal. Dann müssten sie ja auch einen Grund nennen, warum sie den Kredit ablehnen. Und erst dann wird es spannend.


    Warum sie es den Kredit bei dir wahrscheinlich nicht anerkennen? Das habe ich doch oben beschrieben. Ein UHP kann nach der RWA nicht einfach einen Kredit aufnehmen, um damit sein Einkommen zu bereinigen. Nur wenn eine Notsituation vorläge würde das anerkannt. Eine Notsituation kann ich zur Zeit nicht erkennen.

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  • Hallo awi47,
    ok, vielen Dank....nur....hier sehe ich keinen Unterschied....

    Kredit in Höhe von 200 EUR wird voll beim UHP eingetragen: => Unterhalt jetzt: 25 EUR
    Kredit in Höhe von 200 EUR wird voll beim UHP eingetragen: => Unterhalt jetzt: 28 EUR


    Meinst Du bei einem mich und bei dem anderen meinen Mann (UHP)?

  • Das ist ein fiktives Beispiel, dass zeigen soll, dass es keinen so großen Unterschied macht, ob du den Kredit bei dir oder deinem Mann einträgst. In diesem Beispiel gerade mal 3 EUR.


    Du bist unterhaltspflichtig. Also bist du UHP.

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  • Guten Morgen,


    wäre es denn dann auch besser, den Kredit vom Konto meines Mannes abbuchen zu lassen? Oder wäre das dann egal, wenn das von meinem Konto abgeht, prüfen die das nach?


    Dann hätte ich da noch eine Frage.....Du scheinst Dich damit ja echt super auszukennen, vielen lieben Dank! Bin da echt dankbar für!
    Rücklagen Haus:
    Ich habe da auch was gelesen von Rückstellungen bilden für Reparaturarbeiten, etc. am Haus, wie kann ich so etwas angeben und geltend machen? Tatsächlich geht jeden Monat ein bestimmter Betrag auf ein gemeinsames Konto, wovon das Darlehen sowie auch andere Hauskosten abgehen, aber wir zahlen da ein bisschen mehr drauf, falls Reparaturen anstehen, um diese dann davon bezahlen zu können. Kann man da auch einen gewissen mtl. Betrag einsetzen (z. B. 600,00 Euro/mtl für Rücklagen Haus)?


    Altersvorsorge:
    Und wir legen natürlich auch mtl. was beiseite für die Altersvorsorge.....kann ich da im nachhinein noch etwas neues anlegen, oder würde das SA das auch nicht mehr anerkennen, sowie bei dem Kredit? Das geht glaube ich bis 5% des Bruttoeinkommens, richtig? Ist das pro Monat und pro Partner oder zählt das auch nur wieder bei mir? Also könnte meine Mann 5% mtl. vom Bruttoeinkommen/Monat beiseite lege und ich auch?


    Vielen lieben Dank nochmal, bin wirklich froh, dass wir hier Hilfe und Ratschläge finden.

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Hallo awi47,


    so hast Du mir auch schon sehr geholfen, vielen Dank, und hier im Forum wollte ich mich nicht unbedingt "komplett nackig" machen....schicke gerne per PM weitere Daten, wenn es hilfreich ist und Du da evtl. noch mehr Ratschläge und Tipps geben kannst.....müsstest dann nur nochmal genau sagen, was Du alles benötigst, und was Du mit weiteren Fakten meinst. Unterhalt habe ich ja schon genannt, wie er im groben berechnet worden ist auch (den %Anteil, oder wolltest Du die exakte Aufstellung haben mit allen Details?), und ob er richtig berechnet worden ist habe ich auch schon beantwortet, zumindest hat damals ein Sachkundiger drüber geschaut und gemeint, das wäre ok so.