Voraberbe, vorzeitiges Erbe - kann das Geld zurückverlangt werden?

  • Hallo Lily,


    Welche Mindestangaben braucht man zur Berechnung:
    Gehen wir einfach vom Istzustand aus


    UHP:
    Alter
    Bruttoeinkommen
    Nettoeinkommen
    Sonstige Einkommen
    Steuerrückerstattung oder Nachzahlung
    Ausgaben, vor allem
    beruflich bedingte Ausgaben, Versicherungen, Besondere medizinisch bedingte Ausgaben


    Das Gleiche für den Ehegatten


    Weiterhin


    Gibt es sonstige Unterhaltsberechtigte, z.B. Kinder
    Welches OLG ist zuständig
    Wie hoch ist die Warmmiete?


    Wenn selbstbewohnte Immobilie, dann
    Wohnfläche ?
    Wann gebaut oder erworben?
    Wie viele Personen leben heute in der Immobilie?


    qm-Preis, wenn man diese oder eine ähnliche Immobilie in der gleichen Wohngegend mieten würde
    Wer ist Eigentümer?
    Wie hoch ist die Belastung?


    Gruß
    awi47

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi47,


    sorry, hatte die letzten Tage viel um die Ohren, konnte mich bisher nicht weiter damit beschäftigen....aber jetzt drängt die Zeit. Ich hätte da noch eine Frage....habe bei dem Befragungsbogen gesehen, dass das SA auch den Rückkaufwert von LVersicherungen, Altersvorsorge, etc. anfragt....dürfen die das überhaupt? Ich meine, wir haben ja nicht umsonst die Altersvorsorge gemacht, da möchte ich ungern die Versicherungen auflösen, ist ja für unsere Altersvorsorge....das fände ich schon sehr "unverschämt", aber weiss eben nicht, ob das rechtens ist? Kannst Du da was zu sagen? Ich denke, da gibt es auch wieder einen Mindestsatz, hat das was mit dem Schonvermögen zu tun? Und mein Mann, denke ich, darf wieder so viel haben wie er möchte, da dürfen sie nicht ran, richtig? Hierbei geht es wieder nur um das Kind, oder? Wäre super, wenn Du dazu nochmal was sagen könntest....oder auch gerne jemand anders sowas weiss :rolleyes: ....


    Vielen Dank und einen schönen Tag!

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi47, hallo liebe Forumer....da bin ich wieder :-),


    Sorry, habe erst einmal auf das Schreiben vom SA gewartet, war sehr zuversichtlich, dass aufgrund meiner Angaben alles gut läuft, aber.....dürfte ich nochmal ein paar Fragen stellen? Irgendwie kommt mir das nämlich alles ein wenig komisch vor und ich weiß nicht wirklich weiter....ich fange dann mal an:


    Wie erwartet stellt das Finanzamt die Neuanschaffung des Autos in Frage, obwohl es ersten auf meinen Mann läuft und zweitens noch vor dem Erhalt dieses neuen Bescheides gekauft worden ist....wir haben dafür einen Kredit /mtl. Darlehen laufen, der uns die nächsten 4 Jahre begleitet......
    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist mein Mann als Schwiegerkind von Einschränkungen was eine Kreditvergabe und Anrechnung betrifft, nicht betroffen, oder? Die wollen nämlich jetzt eine Zweckmäßigkeit erklärt haben....welches Auto er zuvor gefahren hat (Pickup 4x4 aufgrund der Tätigkeit meines Mannes und Zweckmäßigkeit privat, dies war auch noch VOR der Erkrankung meiner Mutter), warum er jetzt einen Transporter hat (Dieselaffaire, guter Preis, Umwelt....aufgrund unserer Tätigkeiten benötigen wir solch ein Auto.....), warum Neufahrzeug (kostengünstigste Variante) und ob der Wagen aufgrund seiner Beschäftigung angeschafft worden sei und ob der AG sich beteiligt hat (natürlich nicht). Wenn wir Pech haben, erkennen sie den Kredit gar nicht an, so habe ich das verstanden....wie kann ich da gegen wirken? Gelten schon meine in Klammern gesetzten Argumente?


    Altersvorsorge....wir sparen auch noch etwas in Fonds an, diese Ansparung haben sie gar nicht berücksichtigt? Und mein Mann kann doch so viel ansparen, wie er will, oder? Das muss doch eigentlich anerkannt werden, oder? Witzig erweise haben Sie bei ihm auch mehr als 5% vom Bruttolohn zugrunde gelegt, mit Unterlagen von Rentenversicherungen, allerdings nicht die Fonds.....kann ich das noch dazu packen? Sind nochmal 100,00 Euro....


    Krankengymnastik aufgrund einer HWS Banscheibenvorfallerkrankung (ärztl. bescheinigt), wird privat gezahlt von meinem Mann, haben Sie nicht anerkannt.....kann ich das anmeckern???


    KfZ Versicherung....kann man da nur die Haftpflicht geltend machen? In der ersten Berechnung vom SA haben sie mir den vollen VS-Betrag angerechnet, jetzt nur einen Teil....?


    Aufwendungen Besuche meiner Mutter....jetzt gibt es pauschal nur 50,00 Euro, kann ich da die kompletten Fahrtkosten und Benzinkosten zum Heim nicht absetzen? Das letzte Mal hat das SA dieses auch voll anerkannt.....jetzt auf einmal nicht....


    Rücklagen....da haben Sie gar nichts anerkannt, auch nicht nach Einreichung der Kostenvoranschläge und wollen jetzt Nachweise, wie die geltend gemachten Rücklagen für PKW Ersatzanschaffung und Hausinstandhaltung angespart werden..."sonst wäre davon auszugehen, dass es sich um rein fiktive Werte meinerseits handele, die nicht berücksichtigungsfähig wären".......zur Erklärung:
    ich selber habe ein 16Jahre altes Auto, über 160.000km gefahren, letzter TÜV war so "lala"......habe eine Pauschale von 300,00/mtl. angesetzt -- nicht anerkannt! wie kann ich das geltend machen?


    Hausinstandhaltung (Badsanierung, Fliesen fallen von den Wänden, über 30 Jahre alt) und Heizkesselsanierung (über 30 Jahre, Fachmann sagt "dringlichst austauschen")....hier habe ich für mich 150,00 und für meinen Mann 150,00 angesetzt (Rücklagenberechnung nach der Peters´schen Formel, kann ich das zugrunde legen?). Ich habe auch folgendes Urteil und Rechtssprechung gefunden.....


    Bitte beachten Sie hierzu auch folgende Rechtsgrundlage, lt. Rechtssprechung ist die Instandhaltungspauschale sehr wohl als Bedarf zu berücksichtigen, eine Pauschale ist durchaus möglich:
    Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV)§ 28 Instandhaltungskosten(1) Instandhaltungskosten sind die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen. Der Ansatz der Instandhaltungskosten dient auch zur Deckung der Kosten von Instandsetzungen, nicht jedoch der Kosten von Baumaßnahmen, soweit durch sie eine Modernisierung vorgenommen wird oder Wohnraum oder anderer auf die Dauer benutzbarer Raum neu geschaffen wird. Der Ansatz dient nicht zur Deckung der Kosten einer Erneuerung von Anlagen und Einrichtungen, für die eine besondere Abschreibung nach § 25 Abs. 3 zulässig ist.(2) Als Instandhaltungskosten dürfen je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr angesetzt werden:
    1.für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahres weniger als 22 Jahre zurückliegt, höchstens 7,10 Euro,
    2.für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahres mindestens 22 Jahre zurückliegt, höchstens 9 Euro,
    3.für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahres mindestens 32 Jahre zurückliegt, höchstens 11,50 Euro.Die Instandhaltungspauschale ist daher als Bedarf zu berücksichtigen.
    Unser Haus ist von 1988…… Siehe auch das Urteil von 2008: OLG Celle, Urteil 10 UF 101/08 v. 02.09.2008, Beim Elternunterhalt dürfen Instandhaltungsrücklagen bis 100 Euro monatlich auch ohne konkrete Reparaturmaßnahmen in Abzug gebracht werden.


    Kann ich das so einbringen?


    Auch ist kein Wohnvorteil berechnet worden, nur Kosten der Unterkunft und der daraus resultierende Selbstbehalt.....ist das ok bei Wohneigentum und Vermietung der Wohnung auf der 1. Etage (Zweifamilienhaus)?


    Oweiowei....das ist verdammt viel, ich weiß....ich hoffe, ich langweile damit keinen und hoffe sehr, dass mir einer aus dem Dschungel helfen kann, vor allem wie ich dem SA entgegen zu treten habe, mit Argumenten und Nachweisen die belegen, dass die Kosten sehr wohl angerechnet werden müssen....


    Vielen Dank schon mal und einen schönen sonnigen Tag!


    Ach ja, für eine abschließende Berechnung der UHP soll ich innerhalb der nächsten 2 Wochen die Nachweise / Unterlange noch nachreichen, ansonsten wird noch weniger angerechnet.......:-((.....muss ich da vorher Einspruch einlegen?
    Dankeschöööööön!

  • Ach ja, für eine abschließende Berechnung der UHP soll ich innerhalb der nächsten 2 Wochen die Nachweise / Unterlange noch nachreichen, ansonsten wird noch weniger angerechnet.......:-((.....muss ich da vorher Einspruch einlegen?
    Dankeschöööööön!


    Steht das so wirklich in dem Schreiben, dass sonst noch weniger angerechnet wird oder ist das deine Interpretation?
    Welche Nachweise / Unterlagen werden angefordert?


    Ich würde zunächst um eine angemessene Fristverlängerung bitten.

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  • Auch ist kein Wohnvorteil berechnet worden, nur Kosten der Unterkunft und der daraus resultierende Selbstbehalt.....ist das ok bei Wohneigentum und Vermietung der Wohnung auf der 1. Etage (Zweifamilienhaus)?


    Den Zusammenhang verstehe ich nicht.
    Eigene Immobilie und Kosten der Unterkunft?
    Das passt irgendwie nicht.

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  • Und mein Mann kann doch so viel ansparen, wie er will, oder?


    Der nicht pflichtige Ehemann kann mehr sparen. 10% seines Brutto sollten ohne Weiteres anerkannt werden.

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  • Krankengymnastik aufgrund einer HWS Banscheibenvorfallerkrankung (ärztl. bescheinigt), wird privat gezahlt von meinem Mann, haben Sie nicht anerkannt.....kann ich das anmeckern???


    Normalerweise ist Krankengymnastik Sache der Krankenasse. Warum hier nicht?

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  • KfZ Versicherung....kann man da nur die Haftpflicht geltend machen? In der ersten Berechnung vom SA haben sie mir den vollen VS-Betrag angerechnet, jetzt nur einen Teil....?


    Wurde das Kfz sonst irgendwie anerkannt, z.B. bei den Fahrtkosten.
    Welches OLG ist zuständig?

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  • Aufwendungen Besuche meiner Mutter....jetzt gibt es pauschal nur 50,00 Euro, kann ich da die kompletten Fahrtkosten und Benzinkosten zum Heim nicht absetzen? Das letzte Mal hat das SA dieses auch voll anerkannt.....jetzt auf einmal nicht....


    Pauschal ist Quatsch.
    Wie weit ist das Heim entfernt?

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  • Rücklagen....da haben Sie gar nichts anerkannt, auch nicht nach Einreichung der Kostenvoranschläge und wollen jetzt Nachweise, wie die geltend gemachten Rücklagen für PKW Ersatzanschaffung und Hausinstandhaltung angespart werden..."sonst wäre davon auszugehen, dass es sich um rein fiktive Werte meinerseits handele, die nicht berücksichtigungsfähig wären".......zur Erklärung:
    ich selber habe ein 16Jahre altes Auto, über 160.000km gefahren, letzter TÜV war so "lala"......habe eine Pauschale von 300,00/mtl. angesetzt -- nicht anerkannt! wie kann ich das geltend machen?


    Bei Pkw:
    Wer ist Halter?
    Wird der Pkw beruflich benötigt?
    Von wem?
    Wurde der Pkw bereits bei den Fahrtkosten berücksichtigt?
    Wenn ja, wie?
    Wie wird gespart?
    Sind die Sparraten auf den Bankauszügen nachzuweisen?




    Bei Hausinstandhaltung:
    Was soll Instand gesetzt werden?
    Wie dringend ist das?
    Wie wird gespart?
    Sind die Sparraten auf den Bankauszügen nachzuweisen?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Auch ist kein Wohnvorteil berechnet worden, nur Kosten der Unterkunft und der daraus resultierende Selbstbehalt.....ist das ok bei Wohneigentum und Vermietung der Wohnung auf der 1. Etage (Zweifamilienhaus)?


    Verstehe ich überhaupt nicht?
    Selbstbewohnte Immobilie und Kosten der Unterkunft.


    Stell mal den Inhalt des Schreibens ein.


    Liegt bereits eine Forderung vor?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Hallo Lily,


    wie und wo hast du denn die Nachricht an mich gepostet?
    Ich habe sie per Email erhalten, kann sie aber im Forum nicht finden.
    Antworten kann ich auch nicht.


    Ermögliche doch mal eine Konversation.
    Eine Kontaktaufnahme über Konversationen wird verweigert mit der Meldung, dass du nicht an Konversationen teilnehmen möchtest.


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Hallo awi,


    habe Dir eine Nachricht direkt auf Dein e-mail account geschickt, nicht ins Forum, das ist richtig. Wollte da den Brief anhängen, geht aber irgendwie nicht. Konntest Du denn meine Nachricht über e-mail lesen? Wie geht das mit der Konversation? Geht das auch ins Forum?
    Danke & Gruss
    Lily