Sozialpädagogischer Assistent / Erzieher - Unterhalt

  • Hallo !
    Mein Sohn ist 22 Jahre alt, und macht an einer Berufsfachschule in SH eine 2 Jährige Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten.
    Er bekommt derzeit Schülerbafög , Kindergeld sowie von mir Unterhalt. Er möchte ab Sommer, soweit er die Aufnahmebedingungen der Schule erfüllt nochmals 3 Jahre zum Erzieher dranhängen.
    Hat jemand Erfahrung, ob ich ab Sommer mit der Unterhaltszahlung rechtlichl "durch" bin, oder ich auch die nächsten 3 Jahre für Ihn Unterhalt zahlen MUSS ?
    Ich möchte Ihn gegebenen falls mit einer geringeren Summe weiterhin unterstützen...es geht mir hier eben nur um die PFLICHT...


    Vielen Dank für Eure Meinungen/Erfahrungen LG Willy

  • Hallo !


    Vielen Dank für Deinen Eintrag....
    Er hat den Haupschulabschluss gemacht und dann in 2 Jahren den Realschulabschluss nachgeholt.
    Danach 1 Jahr FSJ in einer Schule für Menschen mit Behinderung und nun 2 Jahre Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten.
    Hiermit ist er im Sommer fertig.Ich denke ich kann ihm keinen Vorwurf machen ;)


    VG


    Willy

  • Hi,


    das muss man wohl akzeptieren, obwohl, wenn ich mir das so überlege, nach 1. Schulabschluß 10 Jahre zum Erzieher, irgendwie fehlt mir da so ein wenig das Verständnis. Aber seis drum. Wo wohnt der hoffnungsvolle Sprößling denn? Alleine, bei den Eltern, was macht die Mutter?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK !


    Er lebt bei seiner Mutter.Diese dürfte jedoch kaum über dem Selbstbehalt verdienen....
    Was mich an dieser Sache stutzig macht:


    Er muss sich für den Erzieher erneut bewerben bzw. wird nur bei einem bestimmten Notenschnitt für den Erzieher zugelassen.
    Seine Freundin hat nach dem Assistenten aufgehört um "endlich" Geld zu verdienen, und hat auch sofort eine Stelle als Assistentin bekommen.


    Wenn er also z.B den Schnitt nicht schafft, hat er ja auch eine 1. Ausbildung.....
    Somit sehe ich den Erzieher als 2. Ausbildung .


    VG Willy

  • Hi,


    so einfach ist das nicht. Eigentlich ist der Sozialassistent nur als Einstieg in ein (Schmalspur)Studium gedacht, oder aber als Einstieg eben in die Erzieherausbildung. Weil inzwischen aber allenthalben Pädagogen fehlen, kommen die auch so unter. Ohne die Aufstockung. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen.


    Du musst also rechnen. Der Bedarf des Kindes errechnet sich aus dem gemeinsamen Einkommen der Eltern, welches zuvor zu bereinigen ist. Eben um die vorrangigen Unterhaltsverpflichtungen, um die allgemeinen Faktoren, die du dir aus der Seite deines Oberlandesgerichts herunter ziehen kannst. Wenn dieser erste Schritt erfolgt ist, kommt der zweite. Du weisst jetzt, wie hoch der familienrechtliche Anspruch des Kindes ist. Von diesem Anspruch kommen BaföG oder andere Förderungen in Abzug, ebenso das Kindergeld. Und der verbleibende Rest ist nach Einkommen der Eltern zu quoteln.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    vielen Dank für Deine Antwort :thumbup:


    Der 2. Teil Deiner Nachricht ist mir wohl bekannt ;)


    Da es im Netz unterschiedliche Auslegungen bzw nur ältere Berichte zu dem Thema gibt, erhoffe ich mir noch eine Nachricht von einem "Betroffenen" aus SH, der ein Urteil etc in dieser Sache hat.


    VG


    Willy

  • Hallo!


    Wenn er also z.B den Schnitt nicht schafft, hat er ja auch eine 1. Ausbildung.....
    Somit sehe ich den Erzieher als 2. Ausbildung .


    VG Willy


    Naja, ganz so einfach ist das dann doch nicht.
    Diese Argumentation könnte man ja noch weiter treiben: "Nach dem Abi kann er ja auch direkt beim Burgerbrater arbeiten - also ist das die 1. Ausbildung, und das Studium die Zweite" ....


    In der Realität gilt eine Ausbildung immer dann als "eins" wenn die Schritte aufeinander aufbauend sind.
    Hätte er die Ausbildung zum Erzieher auch ohne die zum Sozialassistenten machen können?

  • Hallo !


    Hierzu habe ich folgendes gefunden:


    Die Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Erzieher/in sind in Schleswig-Holstein für beruflich Vorgebildete im Bundesvergleich relativ niedrig. Ein mittlerer Bildungsabschluss kann in Verbindung mit einem Abschluss in einem anerkannten fachfremden Ausbildungsberuf ausreichen, um eine Zulassung zu Erhalten. Pädagogische Praxiserfahrungen im Vorfeld der Ausbildung sind für diese Personengruppe nicht notwendig.


    Allerdings können Fachschüler/innen in der vollzeitschulischen- wie auch der teilzeitschulischen Ausbildungsform nur auf den Personalschlüssel angerechnet werden und darüber mit einer Vergütung während ihrer praktischen Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung rechnen, wenn Sie den Berufsabschluss Sozialpädagogische/r Assistent/in führen. Bei Fachschüler/innen ohne diesen Berufsabschluss ist dies erst nach Abschluss der sog. „Mittelstufe“ der Fall. Die „Mittelstufe“ endet mit dem Berufsabschluss Sozialpädagogische/r Assistent/in in der vollzeitschulischen Ausbildungsform zum/zur Erzieher/in nach zwei Jahren, in der teilzeitschulischen Form entsprechend später. Bei der sogenannten praxisintegrierten Ausbildung (PiA) werden auch fachfremd Vorgebildeten von Beginn der Ausbildung an Vergütungen gezahlt. Diese werden über Eigenmittel der Träger finanziert.



    VG


    Willy

  • " Ein mittlerer Bildungsabschluss kann in Verbindung mit einem Abschluss in einem anerkannten fachfremden Ausbildungsberuf ausreichen, um eine Zulassung zu Erhalten."


    Na dann passt es ja. Wenn ein fachfremder Ausbildungsberuf reicht, dann ein fachbezogener ja erst recht.


    Ich habe hier keinen Zweifel das beides als eine Ausbildung anzusehen ist.
    Ganz im Gegenteil. Wäre der erste Ausbildungsberuf "Metzger" gewesen, dann hätte man noch diskutieren können.
    Nachdem bei der vorhandenen Schulvorbildung ein Ausbildungsberuf Grundvoraussetzung zur Ausbildung als Erzieher ist, war also die Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten das Mittel zum Ermöglichen der Erzieherausbildung. Noch geradliniger geht es kaum.