Gutachten angekündigt

  • Hallo zusammen,


    die Anwältin meiner Exfrau hat jetzt im Unterhaltsstreit als Beweis ein "Amtsärztliches Gutachten" zur Erwerbsfähigkeit meiner Exfrau angegeben, dies aber nicht vorgelegt. Wenn das Amtsgericht eines in Auftrag gegeben hätte, würden nicht beide Parteien vorher darüber informiert werden? In einem anderen Rechtsstreit den ich vor Jahre geführt habe, gab es ein Schreiben in dem das damalige Gericht es angeordnet hatte.


    Gruß Fischi

  • Hi,


    die Anwältin macht ein Beweisangebot. Ob schon ein Gutachten erstellt ist oder ob die Anwältin dadurch die Einholung eines Gutachens erst beantragt, das kann ich hier nicht abschätzen. Ist aber auch einerlei. Das Gericht geht Beweisanträgen dann nach, wenn sie für die Entscheidung erheblich sind. Entweder wird jetzt eben ein Gutachten in Auftrag gegeben oder aber das vielleicht vorliegende Gutachten angefordert.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    die Anwältin hat es Geschickt gemacht. Seite mehr als einem Jahr wurde immer nur von einer Erwerbsminderung gesprochen. Nachdem meine Anwältin da mal konkret daruf gepocht hat das nichts Belegtes Vorliegt taucht jetzt ein Atest vom 28.01.2018 auf. Dann denke ich mal das man hofft das das Gericht ein Gutachten anfordert und der Gutachter wird wohl das übernehmen was im Atest steht da der atestierende Arzt Facharzt für das Problem ist.


    Gruß Fi

  • Hi,


    weder ein Gutachter noch ein Gericht müssen irgendwas aus einem Attest übernehmen. Wird auch häufig nicht getan. Ein Attest ist nun mal kein Gutachten, sondern letztlich eine Momentaufnahme. Und es ersetzt keine gründliche Analyse des Ist-Zustandes incl. Zukunftsprognose.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Zusammen,


    ich habe eine weitere Frage zu der Gutachtengeschichte. Meine Anwältin hat jetzt darauf hingewiesen, das meine Exfrau ein "Sachverständigengutachten" benötigt um ihre Erwerbsminderung letzteendlich zu belegen. Wer bezahlt denn dieses Gutachten? Sie bekommt Verfahrenskostenhilfe. Muss sie das dann selbst organisieren oder ordnet das Gericht es wenn wenn die Kosten über die Verfahrenskostenhilfe laufen?


    VG Fischi

  • Hallo Fischi,


    wenn das Sachverständigengutachten juristisch erforderlich ist, insoweit Beweis angeboten ist (hier wohl durch die Gegenseite), dann bestellt der Richter den Sachverständigen. Der normalerweise von der anbietenden Partei zu zahlende Vorschuss enfällt hier, weil VKH bewilligt wurde. Letztlich fliessen die Kosten für den Sachverständigen in die Prozesskosten mit ein. Bezahlen muss die vom Ergebnis her derjenige, der unterliegt. Allerdings kann die andere Partei quasi "Zweitschuldner" sein, wenn sie Kläger ist, was hier ja wohl nicht der Fall ist. Ich sehe im Augenblick keinen Ansatzpunkt für dich, da einen Vorschuß zu zahlen. Hat sich zwar juristisch einiges geändert seit meinem letzten Fall in der Richtung, das aber, soweit ich es überblicke nicht.


    Und auch VKH ist ja zunächst einmal nur ein Darlehen. D.h., wenn die Ex in den nächsten vier Jahren Einnahmen hat, dann muss sie davon zumindest Ratenweise einen Teil zurück zahlen. Das kann sich, wenn die erste Rate erst kurz vor Ablauf der vier Jahre gezahlt wird, dann noch recht lange hinziehen. Kann sogar sein, dass - sofern du Unterhalt für sie zahlen musst - das als Einkommen zählt, welches ausreicht, um fluchs mit der Ratenzahlung zu beginnen.


    Ich hoffe, das hilft etwas weiter?


    Herzlichst


    TK

  • Ein Hallo mit neuer Frage?,


    gestern war Gerichtstermin. Trotz dessen das die RA meiner Exfrau dieses weiter oben schon genannte ominöses Gutachten angekündigt hat, gab es wieder nur Atteste. Eines vom behandelnden Facharzt und eines vom Hausarzt. Von meiner Seite wird die Erwerbsminderung weiterhin bestritten. Am 30. Mai will das Gericht eine Entscheidung verkünden.


    LG Fischi

  • Hi,


    du hast da wohl etwas mißverstanden. Die Rechtsanwältin hat mit Sicherheit kein eigenes Gutachten angekündigt. Das kostet schon mal einen vierstelligen Betrag und hat doch keine Beweiskraft. Die Anwältin wird ein Gutachten in der Form des Beweisantritts angeboten haben. Dann bestimmt das Gericht den Gutachter, wenn er denn erforderlich ist.


    Also, abwarten.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    das die RA dies angeboten hat, habe ich schon verstanden. Die Frage wurde mir weiter oben schon beantwortet. Nur ist es bis daton nicht darauf eingegangen. Jetzt frage ich mich, ob das Gericht bei seiner Entscheidung (welche auf den 30. Mai gelegt wurde) das Gutachten anordnen wird oder eine entgültige Entscheidung fällt.


    Gruß Fischi