Einsatz von Vermögen des Unterhaltspflichtigen

  • >>
    Mir ist durch Recherchen im Netz folgendes bekannt und das habe ich so in meinem Beispielauch angewandt."Dem abhängig berufstätigen Kindist sein Vermögen zu belassen, soweit es dieses unter Berücksichtigung einer Rendite von 4% im Laufe seines bisherigen Berufslebens durch Einsatz von 5% seines aktuellen Bruttoeinkommens angespart hat."Das es diese Regel so dann doch nicht geben soll, höre ich jetzt zum ersten mal von Dir.Das wäre auf jeden Fall interessant zu erfahren, dass diese Regel dann doch so nicht allgemeingültig sein soll und was Du noch darüber weißt?Jeder besorgte Ratsuchende der das Internet zu dem Thema durchsucht, stößt darauf und rechnetsich seine Schonvermögensgrenze damit aus.Er lehnt sich anschließend entspannt zurück und ist der Meinung das es ja dann wohl doch nicht soschlimm kommen wird wie zuvor befürchtet.Gruß Alexa
    >>


    Du kannst dir diese Threads anschauen:
    Wie genau wird AVV berechet ? Vom reinen Gehalt oder vom Gesamt-oder Steuerbrutto ?
    Maximales Schonvermögen?


    Ich denke, du solltest deinen konkreten Fall hier genauer beschreiben: Alter, wie genau ist das Vermögen verteilt?
    Man sieht aber inzwischen, dass du das Problem erkannt hast:
    "warum gibt man ratsuchenden eine konkrete Summe als Schonvermögen an, der ist im glauben das es sich um die Summe handelt die er auf seinem Sparkonto liegen haben darf"
    Wenn man etwas erkennt, hat man bessere Chancen es zu lösen :)
    Grüße,
    M

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Ich hebe in meinen Beiträgen immer wieder hervor, dass ein noch berufstätiger UHP in der Regel keine Angst haben muss, EU aus Vermögen zu bezahlen, es sei denn es handelt sich um ein extrem hohes Vermögen.


    Nachtrag:
    Das heißt jedoch nicht, dass es ein SA nicht versuchen würde. Bei uns hat man es mit schmutzigen Tricks und der Androhung einer Klage hartnäckig versucht. Da muss man schon die Nerven behalten. Gezahlt haben wir nicht, das SA hat dann nichts mehr von sich hören lassen.


    Sollte eine Klage ein gehen, dann sollte man allerdings gut vorbereitet sein und einen kompetenten Anwalt zur Seite haben, denn vor Gericht besteht Anwaltszwang.


    Dann ergibt sich zwangsläufig die Frage: "Wie findet man einen guten Anwalt?"

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen