Frage zum Kindesunterhalt bei Volljärigem Kind das Studiert

  • Hallo zusammen,
    ich habe derzeit zwei Fragen die mich schon etwas länger beschäftigen!


    Mein Sohn ist 24 j er Studiert und hat eine Eigene Wohnung, Meine Tochter ist 18 und lebt zuhause, macht ein schulische Ausbildung.
    Den Unterhalt für beide kinder bestreite ich alleine. Es wurde aber nie gerichtlich festgesetzt.


    Meine EX gibt bei der Berechnung eines Barfögantrage für meine Sohn an das sie gerade mal 400 € verdient.


    1. Frage: Muss Sie nicht auch den erhaltene Unterhalt für unsere Tochter als Einküfte angeben? oder Sonstige einküfte die sie Fiktiv erhält?
    (Sie ist schon seit einigen Jahren wieder Verheiratet)


    2. Frage: Können Zahlungen aus einer Pensionskasse, die mein Sohn erhalten hat(ohne mich darüber zu informieren)sich auf die Höhe der Unterhaltsleistung auswirken?


    Da ich neu hier bin hoffe ich mal das ich nicht zu viel falsch gemacht haben. Vielleicht kann mir jemand etwas zu dem Sachverhalt sagen!

  • Hallo Traumwelt,


    Bedenke BAFöG ist von dem Verdienst der Eltern abhängig. Je mehr die Eltern verdienen


    desto weniger BAFöG gibt es. Bekommt der Sohn BAFöG musst du weniger Unterhalt zahlen.


    Wenn der Sohn mehr als ca. 7500€ auf seinen Konten hat, muss er das "mehr" erst verwerten bis er BAFöG bekommt.


    Die BAFöG-Ämter machen einen Datenabgleich ( bei Jedem).


    edy

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  • Hallo Traumwelt,


    Den Unterhalt für beide kinder bestreite ich alleine. Es wurde aber nie gerichtlich festgesetzt.


    Wer hat den denn sonst festgesetzt?


    Wie wurde er berechnet?


    Wie viel Unterhalt zahlst du für die 18 jährige Tochter?


    edy

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