Rechtliche Stellung des Schwiegerkindes

  • Hallo,
    wie ist eigentlich die rechtliche Stellung des Schwiegerkindes beim Elternunterhlt? Meine Frau ist gegenüber ihren Eltern durch mein Einkommen unterhaltspflichtig. Das ist auch unstrittig nur die Höhe und die Anerkennung der Ausbildungsumlage als unterhaltsrechtlicher Posten werden von mir (Schwiegerkind) nicht anerkannt. Adressat sämtlicher Schriftwechsel vom Amt ist meine Frau. Kann ich im eigenen Namen meine Schreiben aufsetzten oder muss meine Ehefrau jedesmal unterschreiben? Vielen Dank. Freundliche Grüße t.

  • Hallo,


    wie ist eigentlich die rechtliche Stellung des Schwiegerkindes beim Elternunterhlt?


    Die rechtliche Stellung des Schwiegerkindes beschränkt sich darauf zur Leistungsfähigkeit des Ehepartners beizutragen.
    Ein Einspruch des Schwiegerkindes z.B. dürfte für das SA gar nicht relevant sein und gar nicht zur Kenntnis genommen werden.


    Du kannst die Schreiben aufsetzen, möglichst so, als ob sie das verfasst hat, aber unterschreiben muss deine Frau.




    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Guten Morgen,
    Danke für die Anwort. Das hatte ich befürchtet. Wie siehst Du denn die unterhaltsrechtliche Bedeutung der Ausbildungsumlage? RA Hauß vertritt hier ja eine klare Meinung. Gibts da inzwischen veröffentlichte Urteile?
    Grüße t.

  • Wie siehst Du denn die unterhaltsrechtliche Bedeutung der Ausbildungsumlage?


    Ich sehe Parallelen zu den Investitionskosten


    Siehe hier: Gewinne durch Weiterberechnung von Investitionskosten an Pflegebedürftige

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen