Vater lebt in den USA und Kind in Deutschland

  • Hallo,
    ich bin mit einem Amerikaner nach US Recht
    verheiratet. Ich möchte mich aber scheiden lassen und mein Kind in Deutschland zur Welt
    bringen.
    Er droht mir mit Anwälten und hier in den USA
    hat er finanziell auch viel mehr Macht als mich.
    Meine Frage: welche Rechte hat er wenn das Kind in Deutschland geboren ist? Kann

  • Hi,
    das wäre auch mein Rat gewesen. Solange das Kind nicht auf der Welt ist, kannst du entscheiden, wo du das Kind auf die Welt bringst. Wenn es erst einmal da ist, wird es schwierig. Familienrecht ist in den USA Landesrecht, wir haben also 50 verschiedene Familienrechte. Du musst allerdings wissen, dass US-Entscheidungen auch in Deutsc hland vollstrec kt werden können. Deshalb sofort nach der Geburt beim deutschen Familiengericht das alleinige Sorgerecht beantragen, möglichst auch zügig den Scheidungsantrag stellen, hier gilt das Prinzip, dass die Zuständigkeit bei dem Gericht bleibt, bei dem zuerst die Verfahren anhängig sind. Da ist also zügiges Handeln angesagt. Wenn du zurückkommst, vergiß bitte nicht, zumindest in beglaubigter Abschrift die Heiratspapiere mitzubringen, auch Verdienstnachweise des Mannes.


    Das wäre so mein Einstieg in die Problematik.


    Herzlichst


    TK

  • Entschuldigen Sie die vielen Nachrichten. Muss ich die Ehe und Vaterschaft angeben in
    Deutschland? Im besten Fall würde ich das alles
    ohne ihn gestalten und finanzieren.
    Kann er gerichtlich in den USA ein geteiltes
    Sorgerecht erwirken? Wie sollte das in der
    Praxis aussehen?

  • Hi,


    da ist nichts zu entschuldigen. Nur, so, wie du dir das vorstellst, geht es gar nicht. Ohne geklärte Angaben beim Standesamt, gibt es keine Geburtsurkunde,und das Kind steht dann eventuell ohne Krankenkasse da. Außerdem sind insoweit Falschangaben auch strafbar. Abgesehen davon hat das Kind einen Anspruch auf einen Vater. Vergiß das und mach dich nicht durch rechtswidrige Angaben angreifbar.


    Ich hatte schon geschrieben, dass es in den USA 50 verschiedene Familienrechte gibt, ich bitte, mir nachzusehen, dass mir das deines Staates nicht geläufig ist. Außerdem ist Sorgerecht mal überspitzt formuliert doch nur ein paar Unterschriften bis zur Volljährigkeit. Ich kenne Fälle, da funktioniert das auch über den großen Teich, viel wichtiger ist in der Praxis doch die Ausgestaltung des Umgangs.


    Aber all das ist erst einer Regelung zugängig, wenn das Kind da ist.


    Herzlichst


    TK