Sohn, 28 Jahre, abgebrochenes Studium nach insg. 18 Semestern - besteht noch Unterhaltspflicht?

  • Hallo zusammen,


    unser Sohn ist inzwischen 28 Jahre alt und kurz davor, sein Studium abzubrechen.


    Insgesamt hat er nun schon 18 Semester studiert und zwischendurch zwei Mal den Studiengang und die Universität gewechselt, bis er zurück zum ursprünglichen Studiengang ist. Nun möchte er das Studium abbrechen und eine Ausbildung machen.


    Seit knapp drei Jahren hat er eine eigene Wohnung und finanziert sich seinen Lebensunterhalt durch einen Nebenjob selbst. Mit der Ausbildung würde das Gehalt jedoch nicht mehr für seinen Lebensunterhalt ausreichen und er sucht nun bei uns finanzielle Unterstützung...


    Daher unsere Frage:
    Sind wir in diesem Fall noch zu Unterhalt verpflichtet?

  • Hi,


    nee, seid Ihr nicht. Grundsätzlich sind Eltern zwar verpflichtet, eine Ausbildung, die zügig absolviert werden muss, zu finanzieren. Hier fehlt es schon an der Zügigkeit. Und, es wird immer verkannt, dass es nic ht um den erfolgreichen Abschluß einer Ausbildung geht, der ist letztlich wurscht. Das Studium war eine solche Ausbildung. Das wäre dann der zweite Grund für den fehlenden Anspruch.


    Herzlichst


    TK