private Altersvorsorge / Altersteilzeit

  • Hallo,
    wie viel private, zusätzliche Altersvorsorge darf ein nicht unterhaltspflichtiger Schwiegersohn monatlich ansparen?


    Ist für den nicht unterhaltspflichtigen Schwiegersohn auch die Regelung , 5% seines jährlichen Bruttoeinkommens für die zusätzliche Altersvorsorge, verbindlich?


    Darf der nicht unterhaltpflichtige Schwiegersohn, höhere Beträge zu seiner privaten, zusätzlichen Altersvorsorge sparen?


    Welches jährliche Bruttoeinkommen ist zu berücksichtigen, wenn sich dieser nicht unterhaltspflichte Schwiegersohn in Altersteilzeit befindet, das aktuelle niedrigere Jahresbruttogehalt oder das höher Jahresbruttogehalt vor Beginn der Alterszeit?


    Mit freundlichen Grüßen


    Ilse

  • Hallo ilsebill,


    willkommen im Forum. :)


    der nicht pflichtige Schwiegersohn unterliegt nicht den gleichen Beschränkungen wie die Tochter. Hier ein Urteil des BGH vom 12.12.2012 - XII ZR 43/11


    Zitat

    Unter Anlegung eines objektiven Maßstabs war es dem Ehemann der Beklagten während der bestehenden Ehe aber nicht verwehrt, mehr als 5 % seines Jahresnettoeinkommens zu sparen. Die Revision verweist insofern auf den vom Berufungsgericht in Bezug genommenen und nicht als verspätet angesehenen Sachvortrag der Beklagten, ihr Ehemann spare ausweislich der beigebrachten Belege monatlich 400 Eur;. Bei einem bereinigten Nettoeinkommen (einschließlich Kapitaleinkünften) von über 3.000 € monatlich im Jahr 2007 (vgl. unten) und unter Berücksichtigung mietfreien Wohnens entspricht dies einer Sparquote, die auch nach objektiven Maßstäben nicht zu beanstanden ist. Eine nach den Verhältnissen zu dürftige Lebensführung tritt dadurch jedenfalls nicht ein.


    Geht man bei 3000 EUR bereinigtem Netto von 5000 EUR Brutto aus, dann wurden in dem Fall mehr als 10% anerkannt.


    Nun ist jeder Fall anders. M.E. wird es sehr darauf ankommen welches Einkommen der Schwiegersohn im Verhältnis zu seiner Ehefrau hat. Je höher sein Einkommen im Verhältnis zum Einkommen seiner Ehefrau ist, desto mehr kann er sein Einkommen für persönliche Zwecke verwenden und muss sich zu Gunsten seiner Schwiegereltern nicht einschränken.


    Welches jährliche Bruttoeinkommen zu berücksichtigen ist?
    Dazu kenne ich kein Urteil. Ich gehe aber davon aus, dass ein SHT das höhere Einkommen vor der Altersteilzeit nicht so ohne weiteres akzeptieren wird. Auch hier wird es wieder auf den Fall ankommen.


    Wenn die höhere Sparrate bereits seit längerem tatsächlich getätigt wird, dann sehe würde ich gute Chancen sehen, das vor Gericht durchzuboxen. Es kennzeichnet den Lebensstandard und die Zukunftsplanung des Schwiegersohns und ist von den Schwiegereltern zu akzeptieren.


    Wenn die höhere Sparquote erst mit Beginn des EU getätigt wird, dürfte jedem klar sein, dass man damit nur den EU reduzieren möchte.


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

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