Anrechnung von Unterhalt anderer Kinder für den Unterhalt an einen Volljährigen

  • Hallo Liebe Forummitglieder,


    folgendes Problem bzw Frage habe ich.


    Ich verdiene etwa 2200 Euro Netto. Nun wird mein Sohn 18 Jahre. Er lebt bei seiner Mutter und geht noch zur Schule und daher muss ich weiter Unterhalt zahlen.
    Ich weiss das ab 18.Jahre beide Elternteile Unterhalt zahlen müssen und das beide Gehälter zusammenadiert werden.


    So nun meine Frage ,


    ich habe noch ein Kind das nicht bei mir wohnt und für das ich 190 Euro Unterhalt zahle und ich habe noch ein Kind mit meiner jetztigen Partnerin für das ich 240 Euro an sie zahle (Kindergarten, Kleidung usw)
    Kann ich nun die 190 Euro und die 240 Euro von meinem Nettoverdienst abziehen so dass ich dann ein bereinigtes Einkommen in Höhe von 1770 Euro habe, die dann zur Ermittlung des Unterhaltes für meinen 18.jährigen Sohn herangezogen werden.


    Danke für eure Antworten und liebe Grüsse

  • Hi,


    Zuerst sind die Bedarfe nach der Düsseldorfer Tabelle zu ermitteln. Bei dem volljährigen Kind geht es nur unter Berücksichtigung des Einkommens der Mutter und voller Anrechnung des Kindergeldes. Dann bereinigst du dein Einkommen. Dann kannst du die beiden Rechnungsstränge zueinander führen. Also schauen, ob du die Ansprüche der Kids befriedigen kannst. Wenn nicht, du also ein Mangelfall bist, dann musst du quoteln. Du kannst also nicht willkürlich dem Kind, mit dem du zusammen lebst einen höheren Bedarf zuschreiben, nur weil der Kindergarten, die Klamotten, was weiss ich, teurer sind.


    Du siehst, ein sehr schematisiertes Verfahren.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    hatte ich doch geschrieben, dass das nicht so geht. Nochmals: Zunächst ist der Unterhalt jedes Kindes individuell zu ermitteln. Dann ist zu schauen, ob das Einkommen langt, um alle drei Kids zu befriedigen. Wenn nicht, ist zu quoteln. Aber vorab irgendwas abziehen oder rausnehmen aus der Berechnung, das geht gar nicht.


    Herzlichst


    TK