Anfangsguthaben auf Gemeinschaftskonto

  • Liebes Forum,


    folgendes Szenario:


    A&B heiraten. A besitzt ein Konto das im Zuge der Heirat in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt wird. Das Geld welches A in die Ehe mit eingebracht hat verbleibt auf dem Konto.


    A&B wollen sich trennen und daher auch die Konten wieder trennen. Wem gehört das Anfangsguthaben?


    Liebe Grüße
    Bernd

  • Hallo,


    Hier würde das Geld von A in sein Anfangbermögen kommrn,


    und die Hälfte aus dem gemeinsmen Konto in sein Endvermögen.


    edy

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  • Hallo edy,


    die Tatsache das das Gemeinschaftskonto vor der Heirat ein Einzelkonto war und das dortige Guthaben alleinig von A erwirtschaftet wurde, ändert nichts an der Tatsache das bei Trennung das Guthaben 50/50 aufgeteilt wird?


    Ich dachte die 50/50 Teilung resultiert daraus das man davon ausgeht das das Gemeinschaftskonto bei Trennung nur den Zugewinn der Ehe beinhaltet und keine Anfangsvermögen?

  • Hallo Bernd.B.,


    Das relativiert sich doch auf die Stichtage.


    Anfangsvermögen am besten hoch = weniger Zugewinn


    Endvermögen möglichst niedrig= weniger Zugewinn


    wenn das Gemeinschaftskonto voher Einzelkonto war, dann kommt es beim Inhaber ins AV,


    edy

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  • Hallo!


    die Tatsache das das Gemeinschaftskonto vor der Heirat ein Einzelkonto war und das dortige Guthaben alleinig von A erwirtschaftet wurde, ändert nichts an der Tatsache das bei Trennung das Guthaben 50/50 aufgeteilt wird?


    Mir scheint Sie haben das Prinzip des Anfangsvermögens nicht verstanden.


    Beispiel:


    Kontostand vor Eheschließung:
    20000€ --> Das ist das AV von A


    Kontostand zum Ende der Eheschließung:
    50000€ --> abzüglich 20000€ AV von A bleiben 30000€ an Zugewinn der 50/50 geteilt wird.
    Somit bekommt A 35000€, und seine verflossene 15000€.


    Unerfreulicher für A wird es wenn das Vermögen am Ende geringer ist als zu Beginn:
    Beispiel:
    Endstand seien 10000€
    Abzüglich 20000€ AV bleiben -10000€. Somit bekommt A 10000€ und B nix.


    Es ist jetzt allerdings NICHT so das B dem A noch 5000€ (seinen "Verlustanteil"), zurückzahlen muss.