Vorbereitung Elternunterhalt. Schonvermögen?

  • Hallo ihr.
    Meine Mutter ist seit ca 2 jahren Pflegefall und lebt seit 1 Monat im heim. Sie hat noch etwa 40tsd € wird also in etwa 2 jahren Sozialhilfe beziehen müssen


    Ich selbst bin single und als kinderkrankenschwester mot dem bereinigten Einkommen unter den 1800 Euro selbstbehalt.


    Jedoch hab ich einiges gespart um mir zb nächstes Jahr ein neues Auto zu kaufen und eine neue küche.
    Darf ich das so einfach oder könnte mir vorgeworfen werden das Geld durchbringen zu wollen? Sollte man da Quittungen verwahren? Und welche Ausgaben sind da denn noch gerechtfertigt?
    Wäre ja über 1 jahr vor dem Antrag.



    Wieviel selbstbehalt hätte ich? Mal lese ich 5%jahresbrutto * berufsjahre das wären ca 20tsd euro. Mal lese ich 10tsd standard für ausgaben.


    Vor 4 jahren verstarb mein Vater da erhielten meine Geschwister und ich von der Mutter nach dem Hausverkauf ca 12tsd euro. Aber eigentlich nicht als schenkung sondern als Erbauszahlung. Gilt das? Oder kann ich mich auf Rückzahlung einstellen? Komplett oder dann anteilig wegen 6 jahre her... egal ob es noch bar vorhanden oder ausgegeben ist?


    Und wäre das Vermögen direkt fällig oder wird das über die monate verrechnet? Ich glaub nämlich das ich nicht plötzlich monatlich die differenz von 1500 euro für meine mutter übernehmen könnte.


    Danke für eure Einschätzung.
    Ps ich hab echt ein super verhältnis zu meiner mum und geb gerne wenn ich kann.. ich will mich nur drauf einstellen.

  • Hallo Beetlejuice34,


    willkommen im Forum. :)



    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen