Berechnung Kindesunterhalt nach DD-Tabelle 2019

  • Hallo zusammen


    Ich bin seit Mitte 2017 geschieden, es gibt einen gemeinsamen Sohn, dessen Lebensmittelpunkt bei seiner Mutter ist.
    Es gab eine einvernehmliche Scheidung, die im Vorfeld mittels einer Scheidungsfolgenvereinbarung alles geregelt hat. Unter anderem den Kindesunterhalt.
    Dort steht die Angabe des Nettogehaltes zum Zeitpunkt der Scheidung, plus Wohnwert.
    Danach wurde die Einkommensgruppe G festgesetzt, woraus auch der Prozentsatz P resultiert.
    Also zahle ich seit 2017 regelmässig den Betrag B.


    2018 gab es bei der D'dorfer-Tabelle eine Änderung, was dazu führte, dass die Gruppe nicht mehr zum Prozentsatz passt.
    Ich wäre demnach in Gruppe 5 statt 6 (5 wären 120% und 6 sind die 128%).


    Was ist überhaupt ausschlaggebend für die Berechung: Die in der Vereinbarung geschrieben 128% ? Oder wird tatsächlich die Gehaltsgruppe herangezogen ?
    Das macht für 2018 nur 7 Euro aus, die ich jetzt auch mehr gezahlt habe.
    Aber zukünftig könnte es wesentlich mehr werden (Kind wird älter, ggfs. Gehaltserhöhung) usw.


    Mich interessiert nur, was zur Berechung herangezogen werden darf: G oder P?


    MfG


    Björn

  • Hallo,


    Da man auf Kindesunterhalt für die Zukunft nicht verzichten kann,dürfte auch die Vereinbarung hinfällig sein.


    Ansonsten; ändern sich die EK-Verhältnisse,kann man auf eine Abänderung bestehen.


    Wer hat die Berechnung vorgenommen?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi.


    Ich will ja nicht auf die Zahlung verzichten. Ich zahle ja.
    Die Berechnung hat der Notar vorgenommen, der auch die Vereinbarung erstellt hat. Das war Stand 2017.


    Problem ist ja jetzt, das die EK-gruppe nicht zur Prozentzahl passt.


    Nach Gehalt läge ich ich stufe 5. Nach der Prozentzahl, die 2017 ermittelt wurde in stufe 6.


    Björn

  • Hallo,


    verzichten kann hier nur der Unterhaltsberechtigte,


    Der Vertrag dürfte nichtig sein


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)