Auskunftsersuchen Sozialamt

  • Hallo zusammen,


    mit etwas Glück bin ich über dieses Forum gestolpert nachdem ich mich doch nun einige Tage durch verschiedene Beiträge, Urteile etc. gewühlt habe. Gerne würde ich mich jetzt an euch wenden und um eure Meinung zu meinem Fall bitten.


    Kurz vor Weihnachten erreichte mich und meinen Bruder ein Auskunftsersuchen des Sozialamts bezüglich unseres Vaters. Laut Schreiben erhält er seit einiger Zeit Beträge zur Eingliederungshilfe, nun soll geprüft werden ob wir leistungsfähig sind. Das Sozialamt fordert von uns beiden aktuell eine Einkommens-/Vermögensauskunft an. Wir haben auch bereits einen Termin beim Rechtsanwalt. Allerdings beschäftigt mich das Thema so sehr, dass ich nicht bis dorthin abwarten kann und gerne eure Meinung dazu hätte.


    Zu uns: beide berufstätig, beide kommen mit ihrem Nettogehalt nach Abzug der möglichen Kosten unter den Selbstbehalt.


    Mein (unser) Fall gestaltet sich so: Wir sind die einzigen Kinder unseres Vaters. Unsere Eltern haben sich 2000 oder 2001 getrennt und anschließend scheiden lassen. Unserer Mutter wurde das alleinige Sorgerecht zugesprochen, da unser Vater uns weiterhin terrorisierte sind wir Anfang der 00er Jahre dann von Nord- nach Süddeutschland gezogen. Wir haben beide keinen Kontakt mehr zum Vater.


    Grund der Scheidung war, dass unser Vater bereits während unserer gesamten Kindheit Alkoholiker war. Die Mutter arbeitete im Nachtdienst einer Klinik, so waren wir als Kinder häufig alleine mit dem stark betrunkenen Vater zu Hause. Ebenfalls kam es meiner Meinung nach zu schweren Verfehlungen des Vaters, hierzu zählen beispielesweise: körperliche Misshandlungen, Autofahrten unter Alkoholeinfluss mit beiden Kindern im Auto, zwingen zum Konsum von hochprozentigem Alkohol (Alter ca 8-10 Jahre), verjagen eines aus dem Elternhaus in einer Nacht während des Winters, etc. Nach der Trennung meiner Mutter von unserem Vater zogen wir im selben Ort um, ein Jahr später nach fortlaufender Belästigung durch unseren Vater (auflauern, Auto manipulieren, Drohungen) zogen wir schließlich nach Süddeutschland. Zu diesem Zeitpunkt waren mein Bruder und ich ca 6-7 und 10-11 Jahre alt.


    Unser Vater verlor meines Wissens nach aufgrund seiner fortlaufenden Alkoholsucht kurz nach der Trennung seine Anstellung, ebenfalls ist seine Gesundheit aufgrund der Alkoholsucht schwer angeschlagen. Es kam zu mehreren alkoholbedingten Stürzen mit Schädelverletzungen, Leberschäden, Hirnschäden. Da wir keinen Kontakt mehr haben, weiß ich nicht alles zu 100% genau. Ich weiß jedoch von Bekannten, dass er psychisch sowie physisch schwer angeschlagen ist und keiner Arbeit mehr nachgehen kann, alles in Folge der Alkoholsucht. Unser Vater zahlte während unserer Kindheit nie Unterhalt für uns, da er aufgrund seiner Alkohlsucht keiner Arbeit mehr nachging/nachgehen konnte und daher kein Geld zur Verfügung stand. Sporadisch erhielten wir zum Geburtstag Briefe mit 5-10 EUR als Geburtstagsgeschenk. Darüber hinaus wurde von ihm kein Unterhalt an meine Muter gezahlt.


    Mein Bruder und ich werden aufjedenfall auf eine unbillige Härte plädieren um so jegliche Unterhaltsansprüche abzuwehren. Ich dachte immer, dass unser Fall doch eigentlich in dem Sinne klar sein muss, dass unser Vater durch selbstverschuldetes Verhalten sämtliche Unterhaltsansprüche gegen uns verloren hat (unsittliches Verhalten, Vernachlässigung eigener Unterhaltsverpflichtungen). Allerdings habe ich im Internet Urteile z.G. der Eltern gelesen, da fällt mir die Kinnlade runter.


    Ich würde gerne von euch wissen, ob Ihr denkt, dass in unserem Fall unbillige Härte durchgehen würde.


    Vielen Dank und eine schöne Woche!

  • Hallo Alecrod,


    willkommen im Forum. :)




    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen