Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung nach § 1611 BGB

  • Ich, 30 Jahre, verheiratet, beginne jetzt nach meinem Studium mein Berufsleben. Mein Mann geht ebenfalls Vollzeit arbeiten und wir haben ein gesichertes Einkommen. Im Sommer werde ich, nach meiner Promotion, eine Vollzeitstellt antreten. Wir sind ein junges Ehepaar und haben viel Zeit in unsere Ausbildung gesteckt, normalerweise geht es in dieser Lebensplanung an den Hauskauf, vielleicht möchte man Kinder, man möchte abgesichert sein.... Aber: mein Vater liegt seit vielen Jahren im Pflegeheim, er hat bereits im Pflegeheim gelebt als er noch nicht pflegebedürftig war, da er gegen meine Geschwister und keine Mutter gewaltig war, er vom Gericht ein Verbot bekommen hat sich der ehelichen Wohnung zu nähern...wie auch immer, wahrscheinlich aufgrund seines Alters wurde er, mittellos wie er war, in einem Pflegeheim untergebracht. Mittlerweile ist er auch pflegebedürftig und ich werde ab Sommer rund 800€ zahlen müssen. Das Gehalt von meinem Mann wird meinem angerechnet, wir haben keinerlei Schulden die wir absetzen könnten. Das letzte Jahrzehnt haben wir an der Uni verbracht, studiert, promoviert und konnten keine großen Sprünge machen. Was ich damit sagen möchte, ist dass gerade junge Menschen deren Eltern nicht vorgesorgt haben, enorm in ihrer Lebensplanung eingeschränkt werden. Wir konnten als Studenten keine große absetzbaren Schulden anhäufen und jetzt bin ich in einer Situation in der ich dem Sozialamt offen legen warum, weshalb, wieso ich mir mein erstes Auto finanzieren möchte. Meine Schwester, die mittlerweile ebenfalls mit ihrem Studium fertig ist, bleibt erstmal in ihrer Studenten-WG wohnen, für den Wohnanteil von 460€ bekommt man hier keine Wohnung, alles andere wäre zuzüglich der Belastung zum Elternunterhalt nicht zahlbar.

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ja, das Gerichtsurteil ist noch verhanden sowie mehrere Anzeigen wegen Körperverletzung etc. . Er hat sich auch trotz des gerichtlichen Verbotes mehrfach bei meiner Mutter im Haus aufgehalten, randaliert und uns bedroht. Er wurde dann mehrfach von der Polizei abgeführt.



    Ich lebe momentan in einem Haus, welches meinem Cousin gehört, es ist abbezahlt und wir müssen keine Miete bezahlen. Wird uns hier noch zusätzlich ein Wohnvorteil angerechnet? Eigentlich wollten wir das Haus in nächster Zeit kaufen, geplant war der Kauf nach Ende unseres Studiums. Ist dies überhaupt noch möglich? Oder können wir uns darauf einstellen, dass uns bei einer höheren Rate nur der Anteil von 860 Euro anerkannt wird? Wie wäre es wenn mein Mann alleine den Kredit aufnimmt und eine relativ hohe Rate ansetzt? Was bedeutet "angemessene" Höhe?


    Was würde am meisten Sinn machen? Unsere Einkommen offen legen oder direkt auf den Härtefall verweisen. Seine Kinder aus erster Ehe konnten Zahlungen durch die Härtefall Regelung bereits aus dem Weg gehen. Was damals dort vorgefallen ist, weiß ich nicht genau, da es bereits Jahrzehnte zurückliegt,

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Mein Mann und ich werden ab Sommer, wenn ich meinen neuen Job antrete etwa gleichviel verdienen.
    Ist es trotzdem möglich, dass er sich höher "verschuldet" als ich?
    Das Haus möchten wir übernehmen, nach unseren Wünschen renovieren (Heizung, Strom, das Dach muss neu gedeckt werden, ....) das sind natürlich Beträge die man nicht in die Hand nimmt wenn einem das Haus nicht gehört.


    Zu den beiden Kindern aus erster Ehe besteht ein unregelmäßiger Kontakt, sie sind aber auch 30 Jahre älter, wir haben nie in einer Familie zusammengelebt. Es gab aber ähnliche Vorfälle mit denen Sie relativ schnell einen Härtefall durchgesetzt haben, ohne Gerichtsverfahren. Ich denke, daher werden wir das auch versuchen. Meine Schwester hat er wortlos des Gerichts "gewürgt" und "geschlagen", ich weiß nicht inwieweit ein Übergriff auf sie Auswirkungen aus die Unterhaltspflicht der anderen Kinder hätte.


    Insgesamt werden wir wohl auf den Härtefall hinweisen und hoffen, dass wir damit durchkommen. Auf jeden Fall werde ich nicht stillschweigend irgendwelche horrenden Forderungen des Sozialamtes begleichen.

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Was heißt man kannte den Zustand des Hauses? Ein modernisiertes Haus oder ein Neubau würde ja auch entsprechend mehr kosten. Eigentlich verdient mein Mann genug um auch alleine das Haus kaufen zu können, das würde wahrscheinlich aber nicht anerkannt werden.
    Das Sozialamt fragt außerdem nach Aufstellungen zu seinem Vermögen. Können Sie Kontoauszüge etc. meines Mannes verlangen? Inwieweit hätte Vermögen, Erspartes auf seiner Seite Auswirkungen auf eine mögliche Unterhaltspflicht.
    Könnte das SA meinen Mann auffordern bei möglichen Kredite längere Laufzeiten zu vereinbaren um so den monatlichen Beitrag zukürzen?


    Meine Mutter lebt noch, seine Frau aus erster Ehe nicht. Unterhalt hat mein Vater nicht bezahlt.

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen