Elternunterhalt, Auskünfte über die Lebensgefährtin?

  • Hallo,


    vor etwa 2 Jahren wurde ich vom Sozialamt angeschrieben um Auskünfte über meine Finanzen zu geben. Es geht dabei um Unterhalt für meine Mutter, die ich seit dem 6. Lebensjahr nicht mehr gesehen habe. Damals wurden meine Eltern geschieden und mein Vater hat für mich das Sorgerecht bekommen (Sie wollte im Gegenzug dafür den Mercedes meines Vaters, aber das ist eine andere Geschichte). Mien Vater ist mittlerweile verstorben. Nachdem ich alles offen gelegt hatte, wurde festgestellt das ich keinen Unterhalt zahlen muss. Ein Grund war bestimmt, das ich eine eigene Wohnung unterhalten habe, welche nicht ganz so günstig war, zwei größere Darlehns laufen habe, sowie private Renten-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung bezahlen "muss". Mein Bruder ist damals auch überprüft worden, musste ebenfalls nichts zahlen.
    Nun ist es so, das ich mittlerweile mit meiner Freundin zusammen wohne. Sie hat eine kleine Wohnung von Ihren Eltern zur Verfügung gestellt bekommen (Diese wird sie einmal erben) und jetzt kommen wir zu meinem Problem.
    Mein Bruder rief mich gestern an, das er wieder vom Sozialamt ein Schreiben bekommen hat, wo er erneut Auskünfte geben muss. Also wird der Brief auch bald bei mir eintrudeln. Jetzt ist es so, ich wohne mit meiner Freundin zusammen und wir erwarten Nachwuchs. Ihre Eltern sind Landwirte, besitzen Land, 2 Wohnungen und sind nicht gerade das was man arm nennt. Meine Freundin arbeitet (noch, wegen der Schwangerschaft), verdient etwa 1600€ netto, hat von ihren Tanten gut 150.000€ geerbt, die sie auf alten Sparbüchern liegen hat. Ich bekomme ein Gehalt von etwa 2300€ netto und bezahle- da ich jetzt bei Ihr in der Wohnung lebe- keine Miete mehr. Meine Fixkosten betragen im Monat gut 800€ (Darlehn, Versicherung, Handy etc.) und bezahle die Einkäufe für den Lebensunterhalt.
    Mein Bruder sagte mir, das das Sozialamt nach Mitbewohnern in der Wohnung fragt. Muss ich meine Freundin mit angeben? Ich habe die Befürchtung das sie Ihre Finanzen offen legen muss. Was hat sie denn mit meiner Erzeugerin zu tun (Mutter will ich sie eigentlich nicht nennen)? Sie möchte da auch komplett draußen gehalten werden. Ich überlege mir schon, mir eine kleine Wohnung zu nehmen, damit ich meine Freundin nicht mit angeben muss... Ich hoffe jemand weiß Rat...

  • Hallo Atego,


    willkommen im Forum. :)



    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

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