Rechte UHP/Pflichten UHB und Sozialverwaltung

  • Hallo zusammen,


    mich würde mal interessieren wie zustande kommt dass das Sozialamt Leistungen an einen Bedürftigen/Pflegeheim zahlt. Muss der UHB seine Ausgaben der letzten 10 Jahre überhaupt nachweisen? Muss der UHB seine Vermögen offen legen? Wenn ja, reicht da ein ausgefüllter Fragebogen oder muss das durch Bankauskunft bewiesen werden. Es könnten ja theoretisch jeden Monat 500 Euro verschenkt werden (ergibt in 10 jahren auch 60.000 euro) um sich bedürftig zu machen.


    Oder, was hat ein UHP für Rechte? In wie weit hat er das Recht auf Einblick in das Vermögen des UHB der letzten 10 Jahre?


    Ich habe den Eindruck dass bei EU viel härter gekämpft wird als beim Kindesunterhalt.


    Und für diese Frage entschuldige ich mich schon im voraus :/

    kann ein Kind verlangen dass es seinen bedürftigen Elternteil zuhause aufnimmt und pflegt. Theoretisch?


    Danke für eure Einschätzung

  • mich würde mal interessieren wie zustande kommt dass das Sozialamt Leistungen an einen Bedürftigen/Pflegeheim zahlt.

    Wenn dem SA mitgeteilt wird, dass jemand bedürftig ist muss es die die näheren Umstände überprüfen. Ich gehe davon aus, dass der vermeintlich Bedürftige (oder der Betreuer) zunächst einmal Angaben über Einkommen und Vermögen machen und Belege vorlegen muss. Das wird dann überprüft. Wie genau das überprüft wird kommt wahrscheinlich auf den SB an. Meine Schwiegermutter musste z.B. die Bankauszüge der letzten 10 Jahre vorlegen. Daraufhin gab es etliche Nachfragen über Herkunft und Verbleib von Geld.


    Wenn der SB zu der Überzeugung kommt, dass die Angaben stimmen wird das SA zahlen müssen. Es wendet sich dann an die UHP, teilt ihnen den Sachverhalt mit RWA und verlangt Auskunft.


    Muss der UHB seine Ausgaben der letzten 10 Jahre überhaupt nachweisen?

    Das kann man so pauschal nicht sagen. Normale Ausgaben wird man nicht beweisen müssen und auch nicht können. Auffällige Geldabhebungen oder Überweisungen muss man ganz sicher belegen oder glaubhaft begründen.

    Muss der UHB seine Vermögen offen legen?

    Ja.

    Wenn ja, reicht da ein ausgefüllter Fragebogen oder muss das durch Bankauskunft bewiesen werden.

    In der Regel werden Bescheinigungen der Banken verlangt.

    Oder, was hat ein UHP für Rechte? In wie weit hat er das Recht auf Einblick in das Vermögen des UHB der letzten 10 Jahre?

    Wenn der SHT den Unterhaltsanspruch auf sich übergeleitet hat, dann hat man nichts mehr mit dem UHB direkt zu tun. Man muss sich dann mit dem SHT auseinander setzen. Wenn man vermutet, dass der UHB Geld zur Seite gebracht haben könnte, dann sollte man das dem SHT mitteilen und möglichst Beweise vor legen.

    kann ein Kind verlangen dass es seinen bedürftigen Elternteil zuhause aufnimmt und pflegt.

    Nein.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen