Vorsorge Enkelkind

  • Hallo,


    Situation:

    UHP schließt für seine Kind (nicht volljährig) eine Rentenversicherung als Vorsorge ab.

    Da das Kind noch nicht volljährig ist läuft die Rentenversicherung auf UHP, begünstigter ist aber das Kind welche es mit eigenem Einkommen übernehmen wird.

    Frage:

    1. Ist es EU relevant anzurechnen?

    2. Wenn Ja, ist es dem UHP unter Altersvorsorge anzurechnen?

    3. Oder, ist es als Vorsorge für Kind als Vorsorge ??? anzurechnen?


    Danke und Gruß...

  • Hallo Melkkuh,


    wenn ein UHP eine Rentenversicherung für sich abschließt dann läuft das ganz normal unter Altersvorsorge. Die Beiträge bereinigen im Rahmen der Höchstgrenzen sein Einkommen.


    Die beschriebene Konstellation verstehe ich nicht oder nicht richtig.

    Soll das eine Vorsorge für das Kind sein, damit das Kind mal später eine Rente erhält?


    Wenn das der Fall sein sollte, dann wird das ganz sicher nicht anerkannt werden.

    Es besteht zwar eine gesetzliche Verpflichtung für den UHP, den Unterhalt des Kindes und dessen Ausbildung zu finanzieren nicht jedoch die spätere Rente des Kindes.


    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hatte mir fast schon so etwas gedacht. Ausbildungsabsicherung oder ähnliches wird da vermutlich eher gehen.

    Ich vermute, dass nicht einmal die laufenden Beiträge für eine Ausbildungsversicherung anerkannt werden, denn auch für eine solche Versicherung gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht.


    Was anderes wäre es, wenn man in der Vergangenheit schon in eine solche Versicherung eingezahlt hätte. Dann wäre zumindest das auf diese Weise entstandene Vermögen vor dem Zugriff des SHT sicher.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen