Unterhaltpflicht für Schwiegermutter im Pflegeheim

  • Hallo zusammen,


    durch Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen, da uns seit einigen Wochen das Thema Elternunterhalt beschäftigt.


    Und zwar geht es um folgenden Sachverhalt.


    Meine Schwiegermutter ist seit Dezember in einem Pflegeheim und wird z.Zt. vom Sozialamt mit ca. 700 Euro unterstützt.


    Nun hat das Sozialamt meine Frau als Unterhaltspflichtige angeschrieben und uns aufgefordert unsere Einkommen und Vermögensverhältnisse

    offenzulegen.


    Ich habe bereits viel über Schonvermögen und Einkommen gelesen, kann aber nicht genau abschätzen inwieweit eine Beteiligung an den

    Unterbringungskosten auf uns zu kommt.


    Folgende Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind gegeben.


    Meine Frau, 66 Jahre,

    bezieht eine mon. Netto-Rente in Höhe von 1100 Euro

    Guthaben auf dem Bankkonto ca. 5000 Euro


    Ich als Ehegatte, 56 Jahre alt

    mon. Netto-Einkommen von nicht selbstständiger Arbeit 3300 Euro

    Sparguthaben: ca. 160.000 Euro zzgl. einer noch laufenden LV von ca. 40.000 Euro


    Aufgrund der Einkommenshöhe von zusammen 3240 Euro kommt laut Unterhaltsrechner ein

    zu zahlender Anteil von ca. 150 Euro auf uns zu. Soweit ist mir schon alles klar.


    Jedoch weiß ich nicht, wie das Schonvermögen hier aufgeteilt wird.

    Wir haben keine Gütertrennung. Wenn das Vermögen getrennt betrachtet wird, ergäbe sich bei

    meinem Sparguthaben die Formel der 5% * Verdienstjahre etc.


    Bei meiner Frau ergäbe sich die Rechnung mit der Lebenszeit, fiktive Rente etc.


    In beiden Spalten im Vordruck des SA (UHP und Ehepartner) müssen ja die Vermögenswerte

    angegeben werden. Werden diese vom SA auch getrennt bewertet ? oder wird mein Sparguthaben

    für die Berechnung des Unterhaltes mit einbezogen??


    Ich habe in diesem Forum schon viel darüber gelesen bin mir aber in meiner vorliegenden Konstellation

    nicht fündig geworden.


    Für eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar, da ich bis jetzt das Formular noch nicht ausgefüllt habe
    und ich für jeden Rat dankbar bin.


    Liebe Grüße

    Nicolino

  • Hallo Nicolino,


    willkommen im Forum. :)


    Für eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar, da ich bis jetzt das Formular noch nicht ausgefüllt habe


    Ich würde Dir empfehlen, das Formular nicht auszufüllen.


    Zur Auskunftserteilung lies erst mal hier: https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html


    Zum Schonvermögen lies erst mal hier. https://hilferundumsfamilienre…m-schonvermoegen-t90.html


    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Sparguthaben: ca. 160.000 Euro zzgl. einer noch laufenden LV von ca. 40.000 Euro

    Läuft das Sparguthaben und die LV auf deinen Namen?


    Aufgrund der Einkommenshöhe von zusammen 3240 Euro kommt laut Unterhaltsrechner ein

    zu zahlender Anteil von ca. 150 Euro auf uns zu. Soweit ist mir schon alles klar.

    Mit welchem Rechner und mit welchen Daten hast du wie gerechnet?

    Welches OLG ist für Euch zuständig?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Reaktion.


    Das Sparguthaben und die LV laufen nur auf meinen Namen.


    Die Berechnung habe ich mit einem Unterhaltsrechner im Internet gemacht.


    Ausgangslage 1.100 Euro Rente des UHP, dazu meine 3.300 Euro Gehalt = 4.400 Euro


    Laut Elternunterhalt Rechner: Leistungsfähigkeit UP: 159 Euro

  • Hallo awi,


    die beiden Links zum Thema Auskunftserteilung und Schonvermögen habe ich gelesen und war im

    Vorfeld schon recht zufrieden, da im Bericht Schonvermögen im 2. Satz steht:

    "Sicher ist in jedem Fall das Vermögen des Schwiegerkindes"


    Liebe Grüße

    Nicolino

  • Das Sparguthaben und die LV laufen nur auf meinen Namen.

    Darauf kann das SA nicht zu greifen.


    Die Berechnung habe ich mit einem Unterhaltsrechner im Internet gemacht.

    Vorsicht. Nicht alle Rechner rechnen richtig.


    Auf 160 EUR komme ich, wenn keinerlei Ausgaben berücksichtigt werden.

    Bei einem Bruttoeinkommen von 4000 EUR kannst du alleine für deine Altersvorsorge bereinigend ca. 400 EUR sparen.


    Wie wohnt ihr?

    Eigenes Haus?

    Miete?


    Welche fixen Ausgaben hast du in dem Rechner eingegeben?


    usw.

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    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi,


    wir wohnen zur Miete mit ca. 500 Euro Warmmiete.


    Ich habe in dem Rechner nur die beiden Nettoeinkommen eingetragen um einen

    ungefähren Überblick zu bekommen. Ausgaben wie Kfz Versicherung etc. habe ich noch

    nicht berücksichtigt


    Was meintest Du damit das Formular nicht auszufüllen.??


    Sollen wir lieber eine tabellarische Aufstellung machen mit entsprechenden Hinweisen

    zu Kontoinhabern etc. machen ??


    Vielen Dank und liebe Grüße


    Nicolino

  • Was meintest Du damit das Formular nicht auszufüllen.??


    Sollen wir lieber eine tabellarische Aufstellung machen mit entsprechenden Hinweisen

    zu Kontoinhabern etc. machen ??

    Ich habe doch oben (#2) einen Link zur Auskunftserteilung eingefügt.

    Kopier doch einfach das dort enthaltende Beispiel und passe es entsprechend eurer Gegebenheiten und mit euren Daten an.

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  • wir wohnen zur Miete mit ca. 500 Euro Warmmiete.


    Ich habe in dem Rechner nur die beiden Nettoeinkommen eingetragen um einen

    ungefähren Überblick zu bekommen. Ausgaben wie Kfz Versicherung etc. habe ich noch

    nicht berücksichtigt

    Die Miete hat keine bereinigende Wirkung.

    Kfz-Versicherung wird wahrscheinlich nicht anerkannt werden, da mit der Fahrtkostenpauschale abgegolten ist.


    Eine das Einkommen bereinigende Wirkung hat z.B.


    - Altersvorsorge, wenn sie tatsächlich getätigt wird.

    - Fahrtkosten zur Arbeit und andere beruflich veranlasste Kosten

    - Krankensatzversicherung

    - Berufsunfähigkeitsversicherung

    - Unfallversicherung

    - Lebensversicherung

    - Kreditverpflichtungen

    - Besuchsfahrten zum Pflegeheim


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  • Hallo Nico,


    Sollten in der Vorlage Punkte fehlen, die im Auskunftsformular abgefragt werden, dann trage sie einfach an der richtigen Stelle entsprechend ein,


    z.B. bei Einkommen

    - Steuererstattung wäre ein Einkommen

    - Steuernachzahlung eine Ausgabe


    Der Vorteil einer solchen Auskunft auf einem leeren Blatt ist, dass man beliebig viele Erläuterungen hinzu fügen kann, ohne durch das Formular im Platz beschränkt zu sein. Manche Ausgabenmöglichkeiten werden in den Formularen gar nicht genannt, z.B.

    - wöchentliche Besuchsfahrten zum Pflegeheim

    - ärztliche empfohlene Leistungen, die von der KK nicht übernommen werden,

    usw.


    Die Formulare, die ich kenne, stellen viel Platz für Einkommen zur Verfügung, aber nur wenig Platz für Ausgaben.


    Einfach alle Ausgaben auflisten.

    Wenn die erste Forderung des SA kommt, dann kannst du ja hier wieder berichten.


    Bezüglich der möglichen Altersvorsorge:


    Bei einem Netto von 3300 EUR gehe ich von einem Brutto von mindestens 4000 EUR aus. Für das Schwiegerkind gelten nicht die gleichen Beschränkungen (5%) wie für das Kind, demnach wäre eine Altersvorsorge von 10% =400 EUR möglich und müsste anerkannt werden, wenn sie tatsächlich statt findet. Den Nachweis müsste man erbringen. Es würde ein Sparbuch oder Tagesgeldkonto oder vorhandenes Vermögenskonto genügen, Einzahlungsvermerk: Altersvorsorge.


    Bei den o.a. Nettoeinkommen würde eine anerkannte Altersvorsorge von 400 EUR beim Schwiegerkind den EU von 160 EUR auf 115 EUR reduzieren.


    Mit der Altersvorsorge kann jederzeit begonnen werden.


    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen