Elternunterhalt rückwirkend nach Auszug in eigene Wohnung zulässig?

  • Hallo Zusammen,


    da ich neu hier bin, hoffe ich dass ich mit meiner Frage alles richtig gemacht habe.


    Es geht um folgende Situation:

    Mein Vater war von 2016 - 2018 in einem Pflegeheim und ist seit Ende 2018 erneut in eine eigene Wohnung gezogen.

    Nun prüfte das Sozialamt in 2016 und 2018, ob eine Leistungsfähigkeit zum Elternunterhalt besteht.

    Das Ergebnis der Prüfungen war jeweils, so dass ich nicht zahlen musste.


    Nun ist meine Frage, ob das Sozialamt auch weiterhin für die Heimzeiten 2016 - 2018 rückwirkend prüfen kann oder ob nach dem Auszug aus dem Heim in eine eigene Wohnung kein Anspruch mehr besteht, da auch keine Zahlungen mehr geleistet werden.


    Viele Grüße und vielen Dank vorab! :)

  • Hallo AU,


    willkommen im Forum.

    Nun ist meine Frage, ob das Sozialamt auch weiterhin für die Heimzeiten 2016 - 2018 rückwirkend prüfen kann oder ob nach dem Auszug aus dem Heim in eine eigene Wohnung kein Anspruch mehr besteht, da auch keine Zahlungen mehr geleistet werden.

    Nein.


    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Mein Vater war von 2016 - 2018 in einem Pflegeheim und ist seit Ende 2018 erneut in eine eigene Wohnung gezogen.

    Nun prüfte das Sozialamt in 2016 und 2018, ob eine Leistungsfähigkeit zum Elternunterhalt besteht.

    Das Ergebnis der Prüfungen war jeweils, so dass ich nicht zahlen musste.

    auch wenn der Vater aus dem Pflegeheim in die eigene Wohnung gezogen ist, so kann es durchaus sein, das seit dem Umzug weiterhin Sozialhilfe geleistet wird, und wenn dies der Fall ist, so kann das Sozialamt jederzeit Auskunft verlangen und die Leistungsfähigkeit prüfen, ab 2019