RWA / Auskunftserteilung - Hohe Altersvorsorgerücklage - pers. Lebensgewohnheiten

  • mit dem Gehör ist das so eine Sache, in dem einen Ohr rein, mit dem anderen Ohr wieder raus ;(

    Genau. Weil zwischendrin nix ist, was die Verarbeitung der aufgenommen Informationen ermöglichen könnte... Ganz individuell, je nach SA-Sachbearbeiter-Zombie, bzw. Richter. D.h. im Notfall werde ich gezwungen von der Wahrheit abzurücken und dann doch besser meine "fiktive" 10.000€ Kreuzfahrt jedes Jahr machen. ;-)


    Gruß

    ~Exo~

  • warte mal ab wenn du das erste Mal mit einem Sachbearbeiter zu tun hast, dann klingelts bei dir zwischen den Ohren ^^

    ich habe sehr viel Erfahrung mit unterschiedlichen Typen gemacht, aus persönlicher Erfahrung und weil ich seit Jahren Unterhaltshaltspflichtige privat berate


    es kann dir passieren, nach dem 3. Schriftsatz liegt schon die Klage auf deinem Tisch

  • warte mal ab wenn du das erste Mal mit einem Sachbearbeiter zu tun hast, dann klingelts bei dir zwischen den Ohren ^^


    Meinst Du die könnten mich in irgendeiner Art und Weise beeindrucken? Ich glaube kaum. Das delegiere ich alles an meinen Anwalt. Mein "First Contact"

    mit dem Amt ging gleich über diesen. Der wird ja dafür bezahlt, sich jeden Schei** anhören zu müssen... ;)


    Gruß

    ~Exo~

  • OK, jetzt noch etwas aktuelles: Mir (und 3 anderen Parteien) ist durch ein undichtes Abwasserrohr Schaden in der ETW entstanden. Ein Teil davon übernimmt die Gebäude-Versicherung, einen weiteren Teil, die das Gemeinschaftseigentum betrifft die Eigentümergemeinschaft über dir Instandhaltungsrücklage, bzw. (je nach Höhe und Beschluss) über anteilige Einmalzahlung. Kaputtes Mobilliar übernimmt mit etwas Glück die Hausrat-VS, Tapete und anderes Zeug, die dem Sondereigentum angehören, bleibt man selbst darauf sitzen. Ganz egal, wer jetzt was in welcher Höhe tragen muss:


    Kann ich hier gleich pauschal oder über ein Gutachten Abzüge bei der Auskunftserteilung ansetzen oder kann ich gleich eine pauschale Rücklage für solche Fälle geltend machen? Ähnlich der Rücklage für den PKW, den ich benötige um meinen AG zu erreichen. Dieser wird anhand der Entfernung auch alle 5-6 Jahre fällig. Zug fällt aus, da der zeitliche Aufwand hier mehr als doppelt so ist.


    Wer hat hier Erfahrung bzw. selbst Angaben gemacht? Was wird i.d.R. in welcher Höhe anerkannt werden? Kann ich "Eigenleistung" bei der Renovierung in EUR konvertieren, oder lasse ich besser machen?


    Gruß

    ~Exo~

  • Kann ich hier gleich pauschal oder über ein Gutachten Abzüge bei der Auskunftserteilung ansetzen oder kann ich gleich eine pauschale Rücklage für solche Fälle geltend machen?

    als dein Sachbearbeiter würde ich folgendermassen argumentieren,


    du hast Vermögen, ein Teil von ist ein Notgroschen, den akzeptiere ich, und daraus kannst du die Kosten finanzieren, dafür ist der Notgroschen da

  • du hast Vermögen, ein Teil von ist ein Notgroschen, den akzeptiere ich, und daraus kannst du die Kosten finanzieren, dafür ist der Notgroschen da

    Das ist korrekt. Allerdings ist dieser dann aufgebraucht und muss neu angespart werden. Die Altersvorsorge-Töpfe sind für mich keine "Notgroschen"-Depots.


    Gruß

    ~Exo~

  • denn, du hast bereits eine Rechtswahrungsanzeige, und da werde ich sehr pingelig

    Glaubst Du etwa, ich habe die Zeit zwischen der Zustellung der ersten (ungültigen RWA 2018) bis jetzt ungenutzt verstreichen lassen? ;-)

    Ich war ja vorgewarnt...


    Aber vielleicht geht ja noch mehr, wenn es um die Vermeidung von Kosten zu meinen Lasten geht. Es wird nichts unversucht gelassen.

    Da vertraue ich aber auch ein Stück weit auf meinen RA.


    Es bleibt spannend.


    Gruß

    ~Exo~