ja, so schreibt es das Gesetz vor
keine Zustimmung, keine Rückübertragung
Wieso sollte jemand, der ja hat was er benötigt, sich noch die Mühe machen und zustimmen? Wie dem auch sei. Wer noch ein gutes Verhältnis zu seinen Pflege- und sozialhilfebedürftigen Eltern hat, sollte sich rechtzeitig eine Handlungsvollmacht von diesen ausstellen lassen. So haben wir es auch gemacht. EIne Beglaubigung beim Landratsamt (Notar ist *nicht* notwendig) kostet dann nochmal paar wenige EUR.
Zusätzlich die Eltern gebrieft *nichts* selbst zu unterschreiben, ganz egal wer da kommt...
Diese Vollmacht hat *nichts* mit der Betreuungsvollmacht der betreffenden Person zu tun. Ich bin mir jetzt nichtmal sicher, ob ein Betreuer über diese Vollmacht im Namen der zu betreuenden Person einfach Klagen einreichen kann. Und wenn dieser ein Kind auf Unterhalt verklgen möchte, das selbst eine solche Handlungsvollmacht besitzt... Was wiegt hier schwerer?
Bisher sicher nur Fiktion. Ich weiss nicht, ob es schon jemals zu so einer Situation gekommen ist.