Beiträge von Exo

    DANKE! Perfekte Antwort!


    Also gleich in zweierlei Hinsicht :-)


    Das kann ich ihr so plausibel erklären.


    Nachdem die 100.000€ Grenze damals per Gesetz etabliert war und ich noch etwas Spielraum bis zu der Marke habe, war ich erstmal weg vom Thema...


    Gruß

    Exo

    Die Frage zielte tatsächlich darauf hinaus:


    Ich lege das geteilte Scheidungs-Vermögen von 250.000 heute an und nächstes Jahr hätte es sich z.B. durch Kursgewinne, Dividenten, Tagesgeldzinsen, wie auch immer auf 275.000€ vermehrt. Diese +25.000€ wären dann als Kapitaleinnahmen hinzuzurechnen!? Wobei ein Kursgewinn ja nur dann entsteht, wenn man auch wirklich verkauft. Oder wird in so einem Fall der Kurswert zum bestimmten Datum gerechnet? 31.12. z.B.?


    Gruß

    Exo

    OK, danke für die Antworten. Vorher hatte sie ja anteilig 50% am Haus. Da wohnte sie aber noch selbst dort. Und mit Backsteinen kann man schlecht das SA zufrieden stellen. Wenn dann aber mal "Bares" vorhanden ist, hätte die Sache ja ganz anders aussehen können. D.h. wenn sich das Vermögen einmal durch Geldanlage vergrößern würde, wäre der Gewinn dem Einkommen zuzurechnen. Hab ich das so richtig herausgelesen?


    Gruß

    Exo

    Hallo. Da ich schon eine Weile raus bin aus dem Thema, wende ich mich nochmal an die "Fachleute" hier.


    Eine gute Bekannte wird durch Ihre Scheidung vermutlich mit wenigstens 250.000€ rechnen Können. (Ihr Anteil am Wert des Hauses und sonstiger Assets)

    Ihre Mutter ist in Vollzeitpflege (Stufe 4) und Sie selbst verdient weit unter den 100k€ wo das Sozialamt bisher also leer ausging.

    Wie verhält es sich, wenn plötzlich +250k€ Guthaben vorhanden sind? Müssen Vorkehrungen getroffen werden, um den Geldabfluss Richtung Sozialamt möglichst gering zu halten?

    Oder kann das Sozialamt hier nicht zugreifen? Ist man selbst "meldepflichtig", wenn man plötzlich vermögend wird?


    Gruß

    Exo

    Bei der Null-Zins Politik "lohnt" es sich, vielleicht auch anständig Schulden zu machen und nicht alles gleich ab- oder Sofort-Zahlen. Ich konnte damals (Pre-2020) die geschätzte Leistung dadurch fast halbieren. Und bevor man die 100.000 überschreitet, kann man mit dem richtigen Arbeitgeber auch entgegenwirken. Arbeitszeitverkürzung oder 20-25% Gehalt "ansparen" für ein Sabbatical-Jahr, etc. Karriere ist toll, aber nicht um jeden Preis.

    Die Ämter sind ja auch zur schnellstmöglichen Hilfeleistung verpflichtet und nicht durch unnötiges Herauszögern und Gängeln der Antragsteller unnötig zu verlängern. Bei uns hatten Sie die Taktik angewandt, immer möglichst bis zum nächsten Monatsersten was völlig belangloses "anzufragen" um danach wieder eine Stichtags-Kontenabfrage mit allen Belegen zum jeweilen Monatsersten anzufordern. Diese "Bearbeitung" dauerte dann wieder 14 Tage... usw. Dann ist mir der Kragen geplatzt...

    Bisher kamen vom Sozialamt nur relativ harmlose Nachfragen zu dem einen oder anderen Sachverhalt. Läuft halt alles sehr langsam. Jetzt rechne ich aber mit einer baldigen Genehmigung, damit die stationäre Einrichtung mit den ungedeckten Heimkosten seit Antragsstellung rückwirkend ihr Geld bekommt.

    Haha. Die alte Verzögerungstaktik von diesen $&?§$% Sozialämtern. Hatten diese bei mir ca. 3 Monate lang versucht. Nachfrage um Nachfrage... Dann gab es ein Schreiben vom Anwalt und 1 Woche später floss die Kohle. Es gibt tatsächlich noch Leute, die glauben sie hätten es hier mit der Wohlfahrt zu tun...

    Boah... völlig übereilt reagiert. Eine LV, besonders die "Risiko-LVs" sind noch lange nicht dem Vermögenswert hinzu zurechnen. Diese sind als reine Vermögensanlage völlig ungeeignet und dienen eigentlich nur dem Zwecke der Absichrung im Todesfall. Der exorbitante Verlust beim vorzeitigen Flüssigmachen ist teilweise enorm und steht in keinerlei wirtschaftlichem Verhältnis zu den Einzahlungen. Hier habe Gerichte schon ganz anders entschieden. Ich hätte die LV erstmal stillgelegt/Beitragsfrei gestellt, aber nicht gekündigt.


    Gruß

    Exo

    Sobald der SHT zahlt, ist zumindest für ein Jahr Ruhe. Danach erfolgt eine erneute Prüfung. Am besten 1 Monat vor Ablauf schon mal selbst einen "Antrag auf Weiterbewilligung" stellen und alle aktuellen Belege parat haben. (So läuft es zumindest hier bei mir ab)

    Eine normale Sterbepolice mit Rückkaufwert *kann* vom SA wie eine Lebensversicherung eingestuft werden. Die Erklärung, dass es wirtschaftlich völliger Unsinn ist, so eine Police vorzeitig aufzulösen (man macht hier hohe Verluste), zählt nicht. Nur die Bestattungspolicen, wo man treuhänderisch dem Bestatter Zugriff auf das Geld gibt, wurde anerkannt und nicht zum Vermögen dazugerechnet.

    Ja, da hast Glück. Bei uns wollte das SA erst dann zahlen, wenn wirklich alle anderen Mittel beantragt wurden. Die Wohngeldbearbeitung hatte sich 3 Monate verzögert, da haben die eben so lange nichts mehr überwiesen... Wenn die Sachbearbeiterin dann noch Ihre Tage hat, dann stehst erstmal blöd und ohne Kohle da...

    Genau das ist der Fall und wurde auch von den Richtern so gesehen. Ich hatte sogar (erfolglos) dagegen geklagt.

    Aber das Konto wo man einen kleinen Teil von Muttis Geld parkt muss ja nicht ihr eigenes sein...

    Man muss nur verhindern, dass irgendwie das Schonvermögen über die Grenze klettert, auch wenn es nur für einen Tag ist.

    Damit geht man jeder Diskussion und Zahlungsverweigerung aus dem Weg.


    Gruß

    Exo

    Bloss aufpassen, dass durch Renteneingang (die Wertstellung ist meist Monatsende) der Freibetrag zum Ersten des Folgemonats *nicht* wieder über 5000€ klettert. Dann zahlt das SA für den Monat nämlich genau *NULL*... Für die ist immer der Erste der Stichtag. Daher will das SA nämlich immer gerne die Kontensaldi zum Ersten sehen. Auch Wohngeld beantragen, wenn das in Eurem Bezirk ein Thema ist. Alle Geldeingänge direkt per Abtretungsvertrag an die Pflegeeinrichtung überweisen und nicht erst dem privaten Konto gutschreiben lassen.


    Lieber Mutti noch etwas "Geld ausgeben lassen" um rechnerisch auf deutlich weniger als die 5000,00€ Guthaben zu kommen. (Das Geld kann man ja unter seinem eigenen Namen irgendwo parken oder anlegen)


    Immer bedenken - Das SA ist keine Wohlfahrtseinrichtung. Auch wenn Angestellte sich am Telefon immer freundlich geben und der bisherige Briefverkehr problemlos verlief... Die können auch ganz anders, wenn es um deren Kohle geht!


    ~Exo~

    ja, so schreibt es das Gesetz vor


    keine Zustimmung, keine Rückübertragung

    Wieso sollte jemand, der ja hat was er benötigt, sich noch die Mühe machen und zustimmen? Wie dem auch sei. Wer noch ein gutes Verhältnis zu seinen Pflege- und sozialhilfebedürftigen Eltern hat, sollte sich rechtzeitig eine Handlungsvollmacht von diesen ausstellen lassen. So haben wir es auch gemacht. EIne Beglaubigung beim Landratsamt (Notar ist *nicht* notwendig) kostet dann nochmal paar wenige EUR.

    Zusätzlich die Eltern gebrieft *nichts* selbst zu unterschreiben, ganz egal wer da kommt...


    Diese Vollmacht hat *nichts* mit der Betreuungsvollmacht der betreffenden Person zu tun. Ich bin mir jetzt nichtmal sicher, ob ein Betreuer über diese Vollmacht im Namen der zu betreuenden Person einfach Klagen einreichen kann. Und wenn dieser ein Kind auf Unterhalt verklgen möchte, das selbst eine solche Handlungsvollmacht besitzt... Was wiegt hier schwerer?


    Bisher sicher nur Fiktion. Ich weiss nicht, ob es schon jemals zu so einer Situation gekommen ist.

    es ist das Betreuungsgericht, angesiedelt beim Amtsgericht, das bezahlt die Kosten des Betreuers

    es ist richtig, Betreuer werden keine Unterhaltsklage gegen die Kinder einreichen, warum auch, Anträge beim Sozialamt auf Sozialhilfe, ja

    Dies ist auch meine bisherige Erfahrung, bzw. was mir von Betroffenen berichtet wurde. Der Betreuer beschränkt sich auf seine Pflicht und wird nicht freiwillig mehr tun als absolut notwendig.