Bei der Null-Zins Politik "lohnt" es sich, vielleicht auch anständig Schulden zu machen und nicht alles gleich ab- oder Sofort-Zahlen. Ich konnte damals (Pre-2020) die geschätzte Leistung dadurch fast halbieren. Und bevor man die 100.000 überschreitet, kann man mit dem richtigen Arbeitgeber auch entgegenwirken. Arbeitszeitverkürzung oder 20-25% Gehalt "ansparen" für ein Sabbatical-Jahr, etc. Karriere ist toll, aber nicht um jeden Preis.
Beiträge von Exo
-
-
Die Ämter sind ja auch zur schnellstmöglichen Hilfeleistung verpflichtet und nicht durch unnötiges Herauszögern und Gängeln der Antragsteller unnötig zu verlängern. Bei uns hatten Sie die Taktik angewandt, immer möglichst bis zum nächsten Monatsersten was völlig belangloses "anzufragen" um danach wieder eine Stichtags-Kontenabfrage mit allen Belegen zum jeweilen Monatsersten anzufordern. Diese "Bearbeitung" dauerte dann wieder 14 Tage... usw. Dann ist mir der Kragen geplatzt...
-
Bisher kamen vom Sozialamt nur relativ harmlose Nachfragen zu dem einen oder anderen Sachverhalt. Läuft halt alles sehr langsam. Jetzt rechne ich aber mit einer baldigen Genehmigung, damit die stationäre Einrichtung mit den ungedeckten Heimkosten seit Antragsstellung rückwirkend ihr Geld bekommt.
Haha. Die alte Verzögerungstaktik von diesen $&?§$% Sozialämtern. Hatten diese bei mir ca. 3 Monate lang versucht. Nachfrage um Nachfrage... Dann gab es ein Schreiben vom Anwalt und 1 Woche später floss die Kohle. Es gibt tatsächlich noch Leute, die glauben sie hätten es hier mit der Wohlfahrt zu tun...
-
Boah... völlig übereilt reagiert. Eine LV, besonders die "Risiko-LVs" sind noch lange nicht dem Vermögenswert hinzu zurechnen. Diese sind als reine Vermögensanlage völlig ungeeignet und dienen eigentlich nur dem Zwecke der Absichrung im Todesfall. Der exorbitante Verlust beim vorzeitigen Flüssigmachen ist teilweise enorm und steht in keinerlei wirtschaftlichem Verhältnis zu den Einzahlungen. Hier habe Gerichte schon ganz anders entschieden. Ich hätte die LV erstmal stillgelegt/Beitragsfrei gestellt, aber nicht gekündigt.
Gruß
Exo
-
Sobald der SHT zahlt, ist zumindest für ein Jahr Ruhe. Danach erfolgt eine erneute Prüfung. Am besten 1 Monat vor Ablauf schon mal selbst einen "Antrag auf Weiterbewilligung" stellen und alle aktuellen Belege parat haben. (So läuft es zumindest hier bei mir ab)
-
Hallo,
eine ehem. Bank meiner Mutter verlangt für die Beantwortung der Frage: "Gab es neben dem mir bekannten und ihnen benanntem Girokonto evtl. weitere Konten meiner Mutter bei Ihnen in den letzten 10 Jahren?"
Ich habe diese Frage damals einfach mit Nein beantwortet - woher soll ich wissen, ob und wo meine Eltern möglicherweise noch überall Konten hatten?
-
Eine normale Sterbepolice mit Rückkaufwert *kann* vom SA wie eine Lebensversicherung eingestuft werden. Die Erklärung, dass es wirtschaftlich völliger Unsinn ist, so eine Police vorzeitig aufzulösen (man macht hier hohe Verluste), zählt nicht. Nur die Bestattungspolicen, wo man treuhänderisch dem Bestatter Zugriff auf das Geld gibt, wurde anerkannt und nicht zum Vermögen dazugerechnet.
-
Nicht jedes SA steht auf Kuschelkurs... Da musste ich ganz andere Erfahrungen machen.
-
Nur Papier und nur per Einschreiben. Verschiebe- und Verzögerungstaktik... Danach kommen min. nochmal 2-3 Anfragen. kennt man alles schon
frase Klar müssen die nachzahlen, wissen die auch. Aber erst wird der Antragsteller mal anständig gegängelt und genötigt...
-
Ja, da hast Glück. Bei uns wollte das SA erst dann zahlen, wenn wirklich alle anderen Mittel beantragt wurden. Die Wohngeldbearbeitung hatte sich 3 Monate verzögert, da haben die eben so lange nichts mehr überwiesen... Wenn die Sachbearbeiterin dann noch Ihre Tage hat, dann stehst erstmal blöd und ohne Kohle da...
-
Wenn ich das richtig verstehe, meinst Du z.B.:
Wenn der Kontostand von Mutter am 28.08.20 EUR 4.050 EUR ist und die Rente am 31.08. mit 1.600 EUR eingeht, beträgt der Kontostand am 01.09. EUR 5.650. Wenn das Heim am 03.09.20 die 2.300 EUR für den September abbucht, wäre der Kontostand gesunken auf 3.350 EUR. Der nächste Renteneingang am 30.09. würde den Kontostand auf 4.950 bringen. Damit wäre ja im gesamten September ein Kontostand von unter 5.000 EUR gewesen, mit Ausnahme der ersten 3 Tage im September.
Und das Amt würde für September NICHTS zahlen ?
Gruss Sohnemann
Genau das ist der Fall und wurde auch von den Richtern so gesehen. Ich hatte sogar (erfolglos) dagegen geklagt.
Aber das Konto wo man einen kleinen Teil von Muttis Geld parkt muss ja nicht ihr eigenes sein...
Man muss nur verhindern, dass irgendwie das Schonvermögen über die Grenze klettert, auch wenn es nur für einen Tag ist.
Damit geht man jeder Diskussion und Zahlungsverweigerung aus dem Weg.
Gruß
Exo
-
Bloss aufpassen, dass durch Renteneingang (die Wertstellung ist meist Monatsende) der Freibetrag zum Ersten des Folgemonats *nicht* wieder über 5000€ klettert. Dann zahlt das SA für den Monat nämlich genau *NULL*... Für die ist immer der Erste der Stichtag. Daher will das SA nämlich immer gerne die Kontensaldi zum Ersten sehen. Auch Wohngeld beantragen, wenn das in Eurem Bezirk ein Thema ist. Alle Geldeingänge direkt per Abtretungsvertrag an die Pflegeeinrichtung überweisen und nicht erst dem privaten Konto gutschreiben lassen.
Lieber Mutti noch etwas "Geld ausgeben lassen" um rechnerisch auf deutlich weniger als die 5000,00€ Guthaben zu kommen. (Das Geld kann man ja unter seinem eigenen Namen irgendwo parken oder anlegen)
Immer bedenken - Das SA ist keine Wohlfahrtseinrichtung. Auch wenn Angestellte sich am Telefon immer freundlich geben und der bisherige Briefverkehr problemlos verlief... Die können auch ganz anders, wenn es um deren Kohle geht!
~Exo~
-
-
ja, so schreibt es das Gesetz vor
keine Zustimmung, keine Rückübertragung
Wieso sollte jemand, der ja hat was er benötigt, sich noch die Mühe machen und zustimmen? Wie dem auch sei. Wer noch ein gutes Verhältnis zu seinen Pflege- und sozialhilfebedürftigen Eltern hat, sollte sich rechtzeitig eine Handlungsvollmacht von diesen ausstellen lassen. So haben wir es auch gemacht. EIne Beglaubigung beim Landratsamt (Notar ist *nicht* notwendig) kostet dann nochmal paar wenige EUR.
Zusätzlich die Eltern gebrieft *nichts* selbst zu unterschreiben, ganz egal wer da kommt...
Diese Vollmacht hat *nichts* mit der Betreuungsvollmacht der betreffenden Person zu tun. Ich bin mir jetzt nichtmal sicher, ob ein Betreuer über diese Vollmacht im Namen der zu betreuenden Person einfach Klagen einreichen kann. Und wenn dieser ein Kind auf Unterhalt verklgen möchte, das selbst eine solche Handlungsvollmacht besitzt... Was wiegt hier schwerer?
Bisher sicher nur Fiktion. Ich weiss nicht, ob es schon jemals zu so einer Situation gekommen ist.
-
Ich sehe das auch weniger kritisch. THEORETISCH wäre es denkbar, praktisch bedeutet dies aber erheblichen Mehraufwand für den Betroffenen an das Geld zu kommen. Da ist der Antrag beim Sozialamt deutlich hürdenfreier.
-
es ist das Betreuungsgericht, angesiedelt beim Amtsgericht, das bezahlt die Kosten des Betreuers
es ist richtig, Betreuer werden keine Unterhaltsklage gegen die Kinder einreichen, warum auch, Anträge beim Sozialamt auf Sozialhilfe, ja
Dies ist auch meine bisherige Erfahrung, bzw. was mir von Betroffenen berichtet wurde. Der Betreuer beschränkt sich auf seine Pflicht und wird nicht freiwillig mehr tun als absolut notwendig.
-
Sind denn die gesetzlichen Betreuer typischerweise Beamte und letztlich der Kommune unterstellt oder unabhängig?
Manche machen das "hauptberuflich". Für meinen Vater hatten wir einen gesetzlichen Betreuer bestellt gehabt. Diese können dann eine gewisse Anzahl "Betreuungen" für eine Pauschale Person/Monat geltend machen. Man kann diesen Posten glaub auch "ehrenamtlich" ausführen.
-
Meine Schwester und ich haben uns vor ca. einem Jahr eine beglaubigte Handlungsvollmacht im Namen unserer Mutter ausstellen lassen. Sicher ist sicher...
-
auch wenn ein Unterhaltspflichtiger im Moment nicht mehr bezahlen muss, der Unterhaltsanspruch kann jedoch jederzeit wieder aufleben, falls der Unterhaltspflichtige über die Grenze rutscht
Ich garantiere Dir, dass dies *nie* passieren wird
Hier hat es genügend Spielraum Vorsorge zu treffen.
-
Ich wusste bis eben noch nicht was Sache ist! Ich will mich natürlich auch bei allen aktiven Befürwortern und Mitstreitern für das AEG auf diesem Wege bedanken! Auch an awi und unikat durch deren Tipps ich meine 6 Monate als betroffener "Beitragszahler" von den Kosten her relativ gering halten konnte. Am Montag geht die letzte Überweisung raus. *Freu*
Gruß
~Exo~