RWA / Auskunftserteilung - Hohe Altersvorsorgerücklage - pers. Lebensgewohnheiten

  • Andere Meinungen, Tipps und Tricks natürlich willkommen.

    bis jetzt haben wir nur über Leistungsfähigkeit und das sozialhilferechtliche Thema der verweigerten Hilfe zur Pflege gesprochen,

    hat sich der Unterhaltspflichtige mal mit anderen Themen im Rahmen des Anspruchs des Sozialamts auseinandergesetzt?


    siehe hier im Forum das Thema

    Elternunterhalt, geht es nur um Leistungsfähigkeit?

  • bis jetzt haben wir nur über Leistungsfähigkeit und das sozialhilferechtliche Thema der verweigerten Hilfe zur Pflege gesprochen,

    hat sich der Unterhaltspflichtige mal mit anderen Themen im Rahmen des Anspruchs des Sozialamts auseinandergesetzt?


    siehe hier im Forum das Thema

    Elternunterhalt, geht es nur um Leistungsfähigkeit?

    Ja, zumindest bin ich interessiert. Ich werde mich später hier und da auch in andere Threads "einmischen" und meine Sichtweise und Meinung mit einbringen. Ich weiss, dass es auch ein recht emotionales Thema ist. Der Faktor "es geht alleine um die Kohle" ist ja auch nur ein Bestandteil des ganzen.


    Gruß

    ~Exo~

  • Das SA verweigerte den Antrag auf Hilfe, den monatlichen Fehlbetrag zu dem Heimkosten meiner Mutter aufzubringen, weil nach deren Meinung in den jeweiligen Monaten Juni 2018 - Januar 2019 mehr "freies Vermögen" als die zulässigen Schonbeträge vorhanden gewesen sein sollen.

    falls der Heimbewohner gewinnt, und das Sozialamt zur Hilfe zur Pflege für diese Zeit verpflichtet wird, dann wird das Sozialamt auf den Unterhaltspflichtigen zukommen und auch für diese Zeit Unterhalt verlangen

    wo ist der "Gewinn" für den Unterhaltspflichtigen?

  • Wieso? Kann man mich rückwirkend belangen? Selbst wenn ich zur Zahlung verpflichtet werde, wird es keinesfalls den monatlichen Fehlbetrag der Heimkosten komplett deckeln. Du gehst davon aus, dass ich für den Zeitraum zu 100% aufkommen soll und es für das SA eine Nullnummer wird...


    Die RWA wird doch erst ab Zustellung "spruchreif". Die erste RWA wurde ja zugestellt, noch bevor das SA eine Leistung erbracht hatte, ist also gegenstandslos.


    Außerdem werde ich meinerseits auch nichts unversucht lassen... Das SA hat mir eine großzügige Kulanzzeit bis zur rechtskonformen Zustellung gewährt. Diese Zeit ging nicht 'ungenutzt' vorrüber... Wo wir wieder langsam in die Grauzone eintauchen. Daher müssen die Infos vorerst genügen.


    Gruß

    ~Exo~

  • Kompliment :)

    du hast meine kleine "Falle" in meiner Fragestellung durchschaut


    macht viel Spaß mit dir

    OK, persönlich empfinde ich die ganze Angelegenheit eher als unlustig. Neben 10-12h Arbeit inkl. Pendelverkehr pro Tag, Trouble mit Ämtern, Anwälten und anderen Einrichtungen, die plötzliche Pflegebedürftigkeit der Mutter, einem demenzkranken, alten Herren, der die gemeinsame Wohnung (bis zu seinem Ableben) nicht verlassen, aber auch partiell betreut sein wollte, geht es mir gut... Dummerweise ist das ganze System selbst schon lange ein Pflegefall geworden.


    Aber ich habe in der Zeit einen relativ dicken Pelz bekommen und kann viele logische und auch unlogische Zusammenhänge und Schlussfolgerungen prinzipiell gut erkennen. Aber wenn Recht und Unrecht selbst vor Gericht noch unterschiedlich interpretiert und ausgelegt wird, dann stinkt das gewaltig zum Himmel. Wenn die Frau des Richters am Vortag Migräne hatte, sieht es vermutlich schlecht aus für mich! ;-)

  • macht viel Spaß mit dir

    Unikat , nicht das da wieder der "Spielgedanke" mit dir durchgegangen ist.


    Exo , bedenke bei deinen Plänen auch das für die Berechnung deiner Pension die Besoldungshöhe der letzten zwei Dienstjahre nicht unerheblichen Einfluss hat. Das dann aber für deinen gesamten Ruhestand.


    LG frase

  • Danke für den Tipp: Das mit dem Beamten auf Teilzeit meinte ich auch eher mit einem zwinkernden Auge.

    Und natürlich "spiele" ich gerne mit Euch hier im Sandkasten mit. Aber nur so lange, wie man mir meine Burg oder mein Spielzeug nicht kaputt macht.


    Die Kenntnisse des ganzen Themas habe ich mir angelesen und wie gesagt, der Anwalt hat auch etwas aus dem Nähkasten geplaudert. Er kennt natürlich auch die zuständigen Ämter und Richter zur Genüge. Ich schätze ihn als reichlich kompetent ein. Aber Gerechtigkeit beim Gericht wird es eh nicht geben, nur ein Urteil. So viel ist klar.

  • So, mal zurück zum Thema. Der nächste Versuch an meine Daten zu kommen, wird vorerst genauso scheitern. Das Anschreiben des SA wird genauso in der Luft zerissen...


    Sehr geehrter Herr **********,


    wir nehmen Bezug auf unsere Rechtsverwahrungsanzeige vom xx.xx.2018. (Welche? die als ungültig/bedeutungslos erklärte? Dieses Schriftstück existiert faktisch nicht.)


    Die ungedeckten Heimkosten in Höhe von xxxx€ werden von unserem Amt ab Februar 2019 übernommen. (OK, da war es auch Zeit)


    Bitte übersenden Sie den angeforderten Prüfbogen zur Beurteilung der Unterhaltsfähigkeit ausgefüllt und unterschrieben bis zum xx.xx.2019 an unser Amt zurück.


    Vorsorglich fügen wir nochmals einen Vordruck als Anlage bei."


    Tja, dann soll ich also all meine Daten preisgeben in dieser hübschen Tabelle und deren Richtigkeit bestätigen.


    Aber es geht noch weiter: "Zudem erkläre ich mit meiner Unterschrift die Hinweise und Erläuterungen zum Datenschutz... ...zur Kenntnis genommen zu haben."


    Ja, wo sind sie denn? Die Erklärungen und Erläuterungen zum Datenschutz? Ich soll auch noch etwas unterschreiben, was dem (erneuten) Anschreiben gar nicht beiligt? :-)

    Da das erste Anschreiben ja praktisch gegenstandslos ist, habe ich auch keinerlei Kenntnis... So ein Ärger aber auch...


    Dann warten wir mal geduldig die Frist ab und werden dann entsprechend antworten.


    Das ist der Beginn einer hoffentlich langandauernden freundschaftlichen Korresponzenz... ;-)


    Laden wir doch das SA mit in die "Spielrunde" ein.


    Gruß

    ~Exo~

  • steht zu befürchten, dass das SA die hohen mntl. Sparbe- und verträge zukünftig anfechten wird, damit die Kohle in den Unterhalt fliesst.



    könnte es sein, dass du diese "hohen mntl. Sparbe- und verträge" brauchts um eine angemessene Altersvorsorge in Höhe von 75 % deines Einkommens zu sichern ?


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • könnte es sein, dass du diese "hohen mntl. Sparbe- und verträge" brauchts um eine angemessene Altersvorsorge in Höhe von 75 % deines Einkommens zu sichern ?


    grüße,

    m

    Hauptsächlich um deutlich früher und "gleitend" in den Ruhestand zu gehen. D.h. vom 58igsten bis zum 63igsten LJ vielleicht nur noch Teilzeit oder 4 Tage-Woche und ab dem 63. dann in Rente. Je nachdem was an Rücklagen bis dahin da ist, auch früher.


    Keinesfalls wie es der Gesetzgeber gerne hätte ab 67... denn dafür habe ich ja meine Vorsorge getroffen.

  • könnte es sein, dass du diese "hohen mntl. Sparbe- und verträge" brauchts um eine angemessene Altersvorsorge in Höhe von 75 % deines Einkommens zu sichern ?


    grüße,

    m



    eine solche Begründung mit 75% könnte m.E. mehr Chancen auf Erfolg haben, im vergleich zur Begründung "deutlich früher und gleitend in den Ruhestand zu gehen"


    es kommt natürlich auf den Einzelfall an: wie hoch ist deine zu erwartende Rente, wie ist dein belegbarer Gesundheitszustand,

    ob die Dauer der Elternunterhalt absehbar ist, etc

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • auf die Begründung bin ich mal gespannt ...

    Nun, das jetzige Anschreiben ist schon mal nicht rechtskonform. Natürlich werden sie irgendwann einmal ein vollständig und rechtssicheres Exemplar liefern, gegen das ich nichts machen kann. Das jetzige Anschreiben werde ich so aber nicht akzeptieren. (Fehlende Datenschutzerklärung, Bezugnahme auf ein Dokument, welches keinerlei Gültigkeit hatte...)


    Aber da auf meinem zuständigen SA scheinbar momentan der Azubi für das Zusammensetzen der Textbausteine zuständig ist....

  • eine solche Begründung mit 75% könnte m.E. mehr Chancen auf Erfolg haben, im vergleich zur Begründung "deutlich früher und gleitend in den Ruhestand zu gehen"


    es kommt natürlich auf den Einzelfall an: wie hoch ist deine zu erwartende Rente, wie ist dein belegbarer Gesundheitszustand,

    ob die Dauer der Elternunterhalt absehbar ist, etc

    Ja klar... Meine Pläne und was das SA zu "hören" bekommt, muss ja erstmal nicht ganz deckungsgleich sein. Aber da vertraue ich dann auch noch auf meinen Rechtsbeistand. Altersvorsorge ist praktisch ja auch nur eine Überschrift.


    Gruß

    ~Exo~


  • jetzige Anschreiben werde ich so aber nicht akzeptieren. (Fehlende Datenschutzerklärung, Bezugnahme auf ein Dokument, welches keinerlei Gültigkeit hatte...)

    eine Rechtswahrungsanzeige benötigt keine Datenschutzerklärung,

    die Bezugnahme auf ein nichtiges Schreiben ist unschädlich, da

    Die ungedeckten Heimkosten in Höhe von xxxx€ werden von unserem Amt ab Februar 2019 übernommen. (OK, da war es auch Zeit)

    dies eine Rechtswahrungsanzeige ist,


    im übrigen benötigt ein Sozialamt keine Rechtswahrungsanzeige, um ein Auskunftsersuchen gemäß § 117 SGB XII geltend zu machen,

    Voraussetzung ist nur, die Erbringung der Leistung von Sozialhilfe


    die ist auch die Voraussetzung für die Rechtswahrungsanzeige in Verbindung mit § 1605 BGB


    aus Urteil Sozialgericht

    § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XII begründet eine eigenständige öffentlich-rechtliche Pflicht zur Auskunftserteilung, der ein von dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch aus § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. § 1605 BGB zu unterscheidender öffentlich-rechtlicher Auskunftsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenübersteht. Die

    Vorschrift ermächtigt den Träger der Sozialhilfe, die Auskunftspflicht durch Verwaltungsakt gegenüber dem Pflichtigen geltend zu machen und bei Auskunftsverweigerung im Wege der Verwaltungsvollstreckung

    durchzusetzen

  • Mir geht es hauptsächliche darum, nicht weil es der Staat gerne hätte, bis 67 zu buckeln, sondern deutlich früher aus dem Berufsleben auszuscheiden.

    und

    Hauptsächlich um deutlich früher und "gleitend" in den Ruhestand zu gehen. D.h. vom 58igsten bis zum 63igsten LJ vielleicht nur noch Teilzeit oder 4 Tage-Woche und ab dem 63. dann in Rente.

    Wurden bereits die Weichen gestellt, der Arbeitgeber in die Pläne eingebunden, Antrag auf Altersteilzeit gestellt, usw.?

    Wenn ja, dann könnte man sich auf seine langjährige Lebensplanung berufen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Und natürlich "spiele" ich gerne mit Euch hier im Sandkasten mit. Aber nur so lange, wie man mir meine Burg oder mein Spielzeug nicht kaputt macht.

    ... wie man mir meine Burg oder mein Spielzeug nicht kaputt macht. ...


    wie dies wohl gemeint ist, wenn ich den Advocatos Diaboli spiele ... ?


    könnte sein, wir können gemeinsam lernen

    ich lerne gerne