Unterhalt wenn die volljährige Tochter studiert?

  • Hallo,

    die volljährige Tochter meines Mannes hat jetzt ihr Abitur gemacht und lebt bei der Mutter. Er hat kaum Kontakt mit ihr , sie hat jetzt geschrieben, das sie sich vom Jugendamt beraten lässt,da sie studieren will und wie es dann mit dem Unterhalt weitergeht.

    Wir haben uns auch auch beim Anwalt beraten lassen und er teilte uns mit, das seine Tochter auch über einiges Auskunft geben muss: Schulabschluss, Verdienst vom Nebenjob , Auskunft über ihr Vermögen und Verdientnachweise der Mutter. Ich weiss das seine Exfrau mehr verdient wie mein Mann

    Wie ist das jetzt wenn sie zum Jugendamt geht, bekommt er dann trotzdem über dieses Auskunft? Er hat jahrelang einiges vorlegen müssen und falls seinne Tochter dieses jetzt mit 18 auch muss, hätte wir auch gerne Auskunft .

    Es besteht und bestand nie ein Unterhaltstitel, was ändert das? Und wie ist das mit Bafög ?


    Liebe Grüße

    Claudia

  • Hi,


    willkommen im Forum.


    Eigentlich hätte euch das der Anwalt alles erklären müssen. Also, ihr kommuniziert mit der Tochter, nicht mit dem Jugendamt. Das JA kann die Tochter zwar noch beraten, eine Beistandsschaft besteht aber nicht mehr. Also, die Auskünfte, die der Anwalt euch erklärt hat, anfordern, unter Frstsetzung. Gleichzeitig mitteilen, dass bei Nichteinhaltung der Frist jedwede Zahlung eingestellt wird. Die Tochter gleichzeitig auffordern, einen BaföG-Antrag zu stellen. Und - dass ihr ab Volljährigkeit das Kindergeld voll auf Unterhaltszahlungen anrechnen könnt, das ist klar?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,

    mein Mann hat jetzt Post vom Jugendamt bekommen, wo nur eine Kopie des Abschluss Zeugniss seiner Tochter ist.

    Jetzt hat das Jugenamt einen Vordruck mitgeschickt wo mein Mann aufgefordert wird ihn auszufüllen.

    Sie wollen seine Lohnabrechnungen und die Einkommensteuererklärung. Von den Unterlagen die mein Mann von seiner Tochter gefordert hat...nichts.

    Was sollen er jetzt machen, kann das Jugenamt das verlangen?

    Die Tochter will studieren hat sich aber noch nicht mal an einer Universität eingeschrieben . Jetzt soll mein Mann während der Orientierungsphase weiter zahlen, er hat aber von der gegenseite garnichts vorliegen ausser das Zeugnis.


    LG

  • Hi,


    für die Zeit bis zur Immatirkulation (1. Oktober wohl überwiegend) muss der Vater wie bisher Unterhalt zahlen. Ich gehe mal davon aus, dass bei Volljährigkeit der Tochter eine Neuberechnung erfolgte.


    Ab erstem Oktober sieht es dann anders aus. Wenn sie dann studiert, muss sie erst BaföG beantragen, das ist immer vorrgangig. Dann fängt der Zirkus also von vorne an. Sich einfach so für ein FAch einschreiben, das war mal vor Jahrzehnten. Heute gibt es einen NC, also ein Auswahlverfahren, und dafür kann man sich in Zweifel im Augenblick noch nicht bewerben. Das Sommersemester ist ja gerade mal am Ende. So etwa am 15. September sollte man Bescheid wissen, je nach Hochschule auch später oder früher. Dann ist Bafög-Antrag zu stellen, und dann sieht man weiter.


    Du musst mit dem JA nicht kommunizieren, ich würde das direkt mit der Tochter tun. Ob sie sich dann Hilfe sucht, das ist ihre Angelegenheit.


    Herzlichst


    TK