Aufteilung Barunterhalt für Volljährigen Sohn

  • Hallo zusammen. Ich habe eine Frage zu folgender Situation. Meine Frau hat einen 18jährigen Sohn, der bis Januar diesen Jahres bei uns lebte. Im Januar zog er dann zu seinem leiblichen Vater. Er bekam dort die Chance in der Firma wo auch der Vater angestellt ist zu arbeiten. Eine Art Praktikum, mit Chance auf eine anschließende Ausbildung dort. Allerdings lief das alles aufgrund des Verhaltens und der Unmotiviert des Sohnes nicht so gut. Der leibliche Vater hat jetzt für sich beschlossen den Jungen vor die Türe zu setzen. Da es auch die ganzen Jahre hier bei uns zuhause alles andere als gut mit ihm lief, haben wir beschlossen ihn auch hier nicht mehr aufzunehmen.

    Es wird also wohl darauf hinauslaufen, das sich der Sohn nach einer eigenen Unterkunft umschauen muss. Allerdings hat er keine eigenen Einkünfte und ja wohl auch keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Ich habe mich jetzt im Internet ( Düsseldorfer Tabelle) informiert, und dort gesehen das der Junge Anspruch auf Barunterhalt der Eltern hat. Dieser beträgt 735 Euro monatlich...wovon 300 Euro Miete und Nebenkosten einberechnet sind.

    Allerdings finde ich nirgends was genaues dazu, wie sich die 735 Euro zusammen setzen, bzw welcher Elternteil welchen Anteil daran tragen muss. Der leibliche Vater arbeitet in Vollzeit. Meine Frau nur in Teilzeit.

    Ich gehe ja davon aus das mein eigener Verdienst nicht mit berechnet wird, da es halt nicht mein Kind ist, und ich ihn ja auch nicht adoptiert habe.

    Würde mich über eine Information sehr freuen. Danke im voraus. MFG

  • Hi,


    herzlich willkommen im Forum.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Sohn volljährig und geht keiner Ausbildung nach. Damit sind weder der Vater noch die Mutter zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Der Sohn muss sich um seine Angelegenheiten selbst kümmern. Die Zahlen, die du hier eingestellt hast, die betreffen Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden und diese Ausbildung nicht von zu Hause aus durchziehen können.


    Herzlichst


    TK

  • Danke fürs Willkommen.


    Ja das ist richtig...er ist seit Dezember letzten Jahres 18 Jahre alt. Und ja, er geht momentan keiner Ausbildung oder einer anderen Tätigkeit mehr nach.


    Das heisst, die Eltern müssten erst dann mit der Zahlung des Barunterhaltes beginnen, wenn er mit einer Ausbildung begonnen hat ?


    Wenn das so ist, wie wäre es dann wie oben schon gefragt, mit der Aufteilung dieses Unterhalts zwischen den Eltern ?


    Vielen Dank für die Hilfe:thumbup:

  • Hi,


    wie das dann aussehen wird, das können wir nicht abschätzen, im Augenblick zumindest nicht, einfach weil man nicht weiss, wie dann die Wohnsituation ist, was ihm zuzumuten ist, ob er eine Vergütung bekommt, wie hoch die sein wird, wie zu bereinigen ist, Ob ein BaföG Anspruch besteht, wie hoch der ist.


    Herzlichst


    TK