Habe ich Anrecht auf Unterhalt?

  • Hallo,

    Und zwar hat mein Erzeuger noch nie Unterhalt für mich gezahlt.


    Kurz zu meiner Person:

    - 22 Jahre

    - Student

    - keine abgelossene Berufsausbildung


    Ich würde gerne wissen ob ich noch Anspruch auf Unterhalt habe. Ich weiß das mein Erzeuger seit Jahren Arbeitslos ist.

    Habe ich Anspruch oder lohnt es sich gar nicht darauf zu klagen weil er arbeitslos ist?


    Über eine Antwort würde ich mich freuen :thumbup:

  • Hi,


    zunächst einmal lehnen wir hier im Forum grundsätzlich Diskriminierungen ab. Und die Vokabel "Erzeuger" ist diskriminierend. Bitte unterlasse hier in Zukunft diese Diskriminierung.


    Ob dein Vater für dich zahlen muss, das können wir hier aufgrund deiner dürftigen Angaben nicht abschätzen. Wenn denn ein Unterhaltsanspruch gegen beide (!) Elternteile besteht, so wäre über Zahlungsfähigkeit und zuvor über einen Anspruch zu entscheiden. Ob letzterer besteht, das kommt vom bisherigen Ausbildungswerdegang ab. Und - BaföG ist immer vorrangig zu beantragen. Erst danach kommt dann der Unterhalt von den Eltern in Betracht.


    Herzlichst


    TK

  • Wenn denn ein Unterhaltsanspruch gegen beide (!) Elternteile besteht, so wäre über Zahlungsfähigkeit und zuvor über einen Anspruch zu entscheiden.

    Um es nochmal ganz deutlich zu machen: Man kann sich nicht aussuchen von welchem Elternteil man UH fordert - die Forderung muss immer gegen beide gestellt werden.

    Erst nach der UH-Berechnung steht einem natürlich frei den Anteil von einem Elternteil nicht einzufordern.

  • Hi,


    kleine Korrektur. Der Anspruch muss nicht gegen beide Elternteile gestellt werden. Kann auch gegen einen gestellt werden. Nur die Höhe des Anspruchs ist vom Einkommen des anderen Elternteils sowie weiterer Verpflichtungen etwa in unterhaltsrechtlicher Art abhängig.


    Herzlichst


    TK