Kindesunterhalt wenn zweites Kind unterwegs ist

  • Hallo,


    ich hoffe hier hat jemand Ahnung und kann mir etwas weiterhelfen. Ich suche vergeblich nach Informationen und finde nichts ?(


    Folgender Sachverhalt:


    Mein Mann ist seiner 7-jährigen Tochter gegenüber unterhaltspflichtig.

    Bisher musste er laut Berechnungen des Jugendamtes 69€ monatlich zahlen. Ende letzten Jahres stand die Neuberechnung an. Nach 8 Monaten kam nun endlich Post, bzw. stellte sich heraus dass die ersehnte Post seit über einem Monat bei seiner Exfrau liegt und sie es nicht für nötig befand sie weiterzuleiten.

    Plötzlich soll mein Mann den Maximalsatz von 304€ zahlen obwohl sein Gehalt nicht wesentlich höher ist als im Vorjahr, was uns nun aktuell extreme Sorgen bereitet.

    Wir befinden uns gerade in Behandlung zur künstlichen Befruchtung. Nächste Woche ist der Eingriff geplant.

    Nun bin ich ernsthaft am überlegen ob ich die Behandlung abbrechen soll und mich damit abfinden muss kein Kind zu bekommen.

    Wenn ich schwanger wäre, müsste ich direkt ins Beschäftigungsverbot gehen. Somit würde ich kaum noch Geld bekommen und mein Mann wäre quasi Alleinverdiener. Wenn da bei ihm monatlich 300€ an die Mutter seines Kindes gehen wäre das für uns finanziell nicht zu stemmen.

    Meine Frage nun: würde der Umstand einer Schwangerschaft bzw dann später auch die Existenz eines weiteren Kindes etwas an den Unterhaltsforderungen ändern?


    Entschuldigt bitte den langen Text.


    Viele Grüße

  • Hi,


    herzlich willkommen im Forum.


    Nun zu Deiner Frage: keine Ahnung, warum wer auch immer Post, die für den Kindsvater bestimmt war, bei der Mutter landete. Sie muss nichts weiterleiten, warum auch?


    Weiterhin ist mir schleierhaft, wie hier welche Berechnung zustande gekommen ist. 69 €, dann müsst der Mann bereinigt ja maximal 1100 € monatlich zur Verfügung haben, das ist ja eher unwahrscheinlich. Der Sprung könnte allerdings kommen, weil ihr nunmehr zusammen lebt, eine Kostenersprnis durch den Synergieeffekt zustande kommt. Wissen wir hier einfach nicht. Bei so ungenauen Angaben kann man auch nicht raten. Vielleicht mal alles von einem Fachmann durchrechnen lassen?


    Und - glaub mal einer erfahrenen Mutter: man kann auch zwei Monate nach der Geburt wieder anfangen zu arbeiten. Zumindest teilzeitig. Nur, da stimme ich dir völlig zu, rechnen sollte man vorher und nicht anfangen, wenn die finanzielle Katastrophe da ist


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für deine Antwort.


    Dass es eine Sauerei von Seiten des Jugendamtes ist die Post nicht direkt an den Empfänger zu schicken steht wohl außer Frage. Meines Erachtens nach gebührt es einfach der Anstand den Vater wenigstens darüber zu informieren dass sich seine Post bei der Mutter befindet.

    Naja sei es drum...


    Bei der Berechnung des Amtes haben wir noch nie richtig durchgeblickt. Unseren Informationen nach verdiente er einfach zu wenig um den gesamten Unterhalt zu zahlen. Die Differenz kam dann in Form von Unterhaltsvorschuss vom Amt, was er nun zeitgleich auch noch zurückzahlen soll.

    Wir leben schon seit über 3 Jahren zusammen. Sind allerdings nun seit Mai auch verheiratet.


    Wendet man sich in so einem Fall direkt an einen Anwalt oder gäbe es da noch andere qualifizierte Anlaufstellen?



    Primär geht's mir aktuell um die Zeit der Schwangerschaft. Ich arbeite in der Psychiatrie. Da ist es für mich völlig ausgeschlossen weiter zu arbeiten.

    Und mit einem Säugling nach 2 Monaten im 3 Schicht System fände ich persönlich auch eher fragwürdig.


    Ob die persönlichen Umstände des Vaters (also nun zB bei Schwangerschaft der Ehefrau) bei der Berechnung des Unterhalts Bewandtnis haben weißt du nicht zufällig?


    LG

  • Hi,


    Du bleibst in der Berechnung außen vor. Du verdienst dein Geld, bekommst irgendwann dann Elterngeld, du bist abgesichert. Es geht hier ausschließlich um die Kinder. Gewöhn dich an den Gedanken, dass Kinder mehr als 70€ im Monat kosten. Die Kinder sind gleichberechtigt, wobei das größere Kind entsprechend seines Alters mehr bekommt, ansonsten sind sie gleichberechtigt.


    Da es hier um Unterhatsvorschuß und Unterhalt in familienrechtlicher Hinsicht geht, also um zwei Systeme, würde ich dringend raten, einen Anwalt aufzusuchen. Der kann es auch richtig erklären, denn ohne das System zu verstehen, wird das nichts bei euch.


    Herzlichst


    TK