Unterhaltsanrechnung

  • Hallo ich bin neu hier und kenne mich noch nicht mit dem ganzen Unterhaltsthema aus.


    Zu mir: Bin 47 und am 17. August bei meiner Frau und den 2 Kinder ausgezogen. jetzt habe ich Post von der Unterhaltsvorschusskasse im Briefkasten in der steht das ich die volle Summe also 100% für August zahlen soll, ist das rechtens? Ich dachte ich muss nur für den halben August zahlen. Auch wurde mir bei der Berechnung nicht die monatliche Fahrkarte oder der Kredit berechnet.


    Für Antworten und Hilfe bedanke ich mich schon mal.

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    So, jetzt mein stark gekürzter Einstieg ins familiäre Unterhaltsrecht. Bitte frage dann weiter auf den Punkt, das ist dann für uns hier einfacher mit dem reagieren.


    Unterhaltsvorschußkasse, das heisst, dass die NochFrau Landesmittel in Anspruch genommen hat, dieses Darlehen versucht das Land über die Kasse jetzt zu realisieren. Das kritische für den Laien ist in diesem Zusammenhang, dass wir uns hier im öfffentlich-rechtlichem Bereich bewegen, die Rückforderung in der Regel als Verwaltungsakt ausgestaltet ist, man sich also binnen eines Monats wehren muss. Im Gegensatz zum familienrechtlich ausgestaltetem Anspruch ist der verwaltungsrechtliche nach oben gedeckelt. Gezahlt wird grundsätzlich nur der geringste Unterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle, wobei in diesem Betrag schon das Kindergeld berücksichtigt ist. Die familienrechtliche Berechnung ist also nur dann von Interesse, wenn der Betrag, den man zahlen muss, unter dem Mindestunterhalt liegt, so dass zu quoteln ist. Schau mal in die Tabelle rein, lies dir bitte auch die Anmerkungen durch, dann weisst du in etwa, wie es geht und wo du stehst. Wenn du zahlungstechnich über dem Mindestbetrag liegst, dann ist es einerlei, ob Fahrtkosten angerechnet werden oder nicht.


    Das wird dann interessant, wenn überprüft wird, ob du mehr als den Unterhaltsvorschuß an Unterhalt zahlen musst, was wir hier im Augenblick nicht wissen. Da kannst du dann natürlich dein Einkommen voll bereinigen. Allerdings nicht um den Kredit, Kids sind nicht dazu da, den Eltern die Abzahlung eines Kredits zu ermöglichen. Auch da gibt es natürlich Ausnahmen, aber da müsste der Unterhaltsanspruch schon erheblich sein, und der Kredit den Lebensstandart prägend. Diese Konstellation kommt selten vor.


    Du solltest das Kindergeld auf die Ehefrau umstellen lassen, keine Angst, das geht dir nicht flöten, es wird hälftig angerechnet, aber, dann bist du insoweit aus der Verantwortung raus, das ist auch vom Gesetzgeber so vorgesehen. Ob die Fahrtkosten beim Unterhaltsvorschuß eine Rolle spielen, das können wir hier in Ermangelung von Infos nicht abschätzen.


    So, nun zur hälftigen Bezahlung für den Monat August. Grundsätzlich ist die Unterhaltsrente eine Monatsrente.Keine Tages- oder Wochenrente. Ist also eigentlich für den ganzen Monat zu entrichten. Du könntest es allerdings auf die Tour versuchen, vielleicht klappt es ja: du legst formell Widerspruch gegen den Bescheid ein, führst hinsichtlich des Monats August aus, dass du schon die Hälfte geleistet hättest, durch Naturalien. Ob sich ein weitergehender Widerspruch lohnt, kann ich hier im Augenblick nicht abschätzen.


    Herzlichst


    TK