Berechnung Volljährigenunterhalt Student mit Bafög ???

  • Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen?

    Folgendes: Der Sohn meines Mannes ( 19) seit Oktober Student. Er hat eine eigene Wohnung, da er weiter weg studiert.

    Er bekommt 517 Euro Bafög. Mein Mann und auch seine Exfrau verdienen ungefähr 1700 Euro Netto( bereinigtes Einkommen). Der Unterhalt für Volljährige Studenten, die nicht mehr Zuhause wohnen, wurde ja jetzt ab 01.01 auf 860 erhöht. Mein Mann soll jetzt über 1000 Euro nachzahlen, von Oktober bis jetzt? Von Oktober bis Dezember Stand ihm ja nur 735 Euro zu. WIrd Bafög komplett auf den Unterhalt angerechnet? Von den 517 EuroBafög ist 258 Euro Zuschuss und 258 Euro Darlehen. Und Bafög hat er ab Oktober bekommen. Was muss mein Mann denn jetzt in Zukunft für ihn bezahlen?

    Wäre für Antworten sehr dankbar.


    LG

  • Hallo,


    Der Sohn mit eigener Wohnung hat nun einen Bedarf von 860€ pauschal.


    Darauf werden angerechnet: das volle BAFöG und das volle Kindergeld.


    860€

    -204 Kindergeld

    -517€ BAFöG

    ----------------

    139€ Restbetrag


    der Restbetrag ist wohl je zur Hälfte von Mutter und Vater zu leisten.



    Mein Mann soll jetzt über 1000 Euro nachzahlen,


    das ist nicht richtig.


    edy

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  • Hallo, ich habe noch eine Frage zu diesem Thema


    Kann es sein, das das Bafög von dem Sohn nicht komplett mit in den Unterhalt eingerechnet wird, da die Kindsmutter noch eine Studierende) Tochter( 20) zu Hause wohnen hat, die ein Fernstudium macht und nebenbei arbeitet aber kein Bafög bekommt. sie verzichtete aber auf Unterhalt, da sie es alleine schaffen will und arbeitet.

    Wir haben jetzt Post von der Anwältin des Sohnes bekommen mit eine Zahlingsaufforderung, aber vom Bafög wird nichts erwähnt. Obwohl er 517 Euro Bafög monatlich bekommt. Die Kindsmutter muss einen 65 % tigen Anteil zahlen und mein Mann einen 35 % tigen Anteil, da die Kindsmutter über 2200 Euro verdient, Trotzdem Soll mein Mann noch 230 Euro monatlich zahlen.


    Die Kindmutter behauptet das Bafög wird nicht mit angerechnet da die Tochter noch zu Hause wohnt. Kann das sein?


    LG

  • Hallo claudia,


    der Sohn wohnt nicht mehr bei einem Elternteil?


    dann ist sein monatlicher Bedarf 860€ pauschal.


    Auf diese Pauschale wird das volle BAFöG und das volle Kindergeld angerechnet.


    Der verbleibende Rest wird auf beide Eltern im Verhältnis ihrer EK augeteilt.


    edy

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  • Hallo Claudia,


    der Vater soll den Bafög -Bescheid des Sohnes einfordern. Die korrekte Berechnung kann sonst nicht nachvollzogen werden.

    Bafög und Kindergeld werden auf den Unterhalt angerechnet. Eigentlich hätte der Vater (und auch die Mutter) bei der Beantragung des Bafög das Einkommen angeben müssen. Das Bafög-Amt prüft dann, in welcher Höhe Bafög gewährt wird.

    Das würde ich der Anwältin so mitteilen und auch darauf hinweisen, das möglicherweise eine Rückforderung gegen den Sohn besteht, wenn er neben dem Bafög auch noch den vollen Unterhalt bekommen hat.

    edy hat in seiner Kurzberechnung die Sache schon verdeutlicht.


    VG frase

  • Hallo Frase,

    den Bafög Bescheid haben wir.Mein Mann hat auch zur Berechnung des Bafögs alles vorgelegt, was er sollte.

    Also der Sohn bekommt ab September 2019 517 Euro Bafög.

    Da sein Ex Frau aber jetzt behauptet das die 517 Euro Bafög nicht angerechnet werden, da die Tochter noch bei der Mutter lebt verunsichert uns jetzt ein bischen. Wie gesagt, sie ist 20 Jahre arbeitet, macht ein Fernstudium und will gar keinen Unterhalt.

    Das hat also keinen Einfluss auf die Unterhaltsberechnung für den Sohn?


    LG

  • Hallo,


    natürlich wird das volle BAFöG angerechnet (und das volle Kindergeld).


    edy

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  • Hallo Claudia,


    es gibt bei deinen Angaben für mich noch einige Ungereimtheiten.

    Duch schreibst, das beide Eltern etwa gleich viel verdienen, die Quotierung ist aber 65% zu 35%, da stimmt was nicht.

    Was die Mutter behauptet, ist so nicht korrekt.

    Der Sohn, wenn er nicht mehr zu Hause wohnt hat einen Gesamtbedarf von Z.Z. 860€.

    Wie der Bedarf sich zusammen setzt ist natürlich immer unterschiedlich.

    860€

    -204 Kindergeld

    -517€ BAFöG

    ----------------

    139€ Restbetrag

    wenn hier also die 65/35 Quotierung greift, dann wäre der Unterhalt für den Vater 48,65€, für die Mutter 90,35€.


    Nun zum Verhältnis der Geschwister bei Bafög. Das ist etwas kompliziert, daher mal den Bafög-Rechner bemühen.
    https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/

    Wie gesagt, sie ist 20 Jahre arbeitet, macht ein Fernstudium und will gar keinen Unterhalt.

    Dann verstehe ich die Aussage der Mutter nicht, die Tochter ist für ihren Lebensunterhalt selbst verantwortlich, braucht keine Unterstützung mehr.

    Daher fallen auch die Freibeträge für die Eltern, das könnte die Mutter meinen.


    VG frase

  • Hallo Frase,

    als ich den ersten Beitrag geschrieben habe, hatte die Anwältin den Nebenjob der Mutter in den Niederlanden vergessen, Jetzt nach Wochen bekamen wir dann Bescheid, das die Mutter 2200 verdient. Mein Mann hat etwa 1700 netto.

    Uns bleibt garnichts anderes übrig , als ebenfalls einen Anwalt zu nehmen, sonst müsste mein Mann 230 Euro monatlich Unterhalt für den Sohn zahlen, da die Anwältin das Bafög komplett ignoriert

  • Hallo Claudia,


    sicher ist eine juristische Beratung oft der sichere Weg, leider nur nicht immer.

    Anwälte bekommen ihre Kosten immer, egel wie es am Ende ausgeht.


    Die 230 € entsprechen ja den 35%, die der Vater zahlen müsste, wenn man das Bafög nicht berücksichtigen würde.

    Es stellt sich hier aber auch noch de Frage, ob der Sohn dem Bafög-Amt die Veränderung der Einkünfte der Mutter mitgeteilt hat.

    Dann kommt ein anderer Bafög-Betrag raus.

    Jede Änderung ist daher mitzuteilen und hat Auswirkungen auf die Höhe des Bafög.


    Der Sohn hat einen Bedarf von 860€ und nicht mehr. Bekommt er Bafög, muss dieses auf den Bedarf angerechnet werden.

    Habt ihr schon der Forderung widersprochen?


    VG frase

  • Hallo Frase,

    beim Bafög wurde der Nebenjob der Mutter mit angegeben. Sie hatte auch alle Lohnabrechnungen bei der Anwältin eingereicht. Die Anwältin hatte es wohl vergessen. Was heißt der Foderung widersprochen?

    Was passiert dann? Wir haben jetzt für Donnerstag einen Termin beim Anawalt, zwar nur telefonisch, wegen der jetzigen Corona Situation. Müssen bis Mittwoch unsere Unterlagen die wir von der Gegenpartei bekommen haben vorbei bringen und Donnerstag haben wir dann das Gespräch.


    LG

  • Was passiert dann? Wir haben jetzt für Donnerstag einen Termin beim Anawalt, zwar nur telefonisch, wegen der jetzigen Corona Situation. Müssen bis Mittwoch unsere Unterlagen die wir von der Gegenpartei bekommen haben vorbei bringen und Donnerstag haben wir dann das Gespräch.

    Das ist doch schon mal eine gute Strategie.

    Der Anwalt wird euch beraten, wir sind hier ja nur ein Laienforum und geben unsere Meinung zum Sachverhalt ab.


    Was soll schon passieren? Euer Anwalt wird vermutlich versuchen die Forderung abzuwenden.

    Schriftstück an die Gegenseite mit den entsprechenden Argumenten und Nachweisen.

    Hier ist noch von Bedeutung, ob es einen Unterhaltstitel gibt, aus der Vergangenheit.

    Das sollte dann auch gleich geklärt werden, damit das Thema dann durch ist.

    Sind beide Parteien der Auffassung im Recht zu sein, kann es zu einer Klage kommen, die dann erwiedert wird und ein Gericht muss entscheiden.

    Natürlich muss es nicht soweit kommen, beide Seiten werden ihre Chancen schon richtig einschätzen.

    Da der Sohn ja volljährig ist, ist er die Gegenpartei und nicht die Mutter. (diese Müsste ja jetzt auch 426€ zahlen)

    Also, bleibt ganz ruhig, es gibt keinen erkennbaren Grund, warum der Sohn neben dem Bafög auch noch den vollen Unterhalt bekommen sollte.


    Etwas sollte aber noch beachtet werden. Bafög ist immer nachrangig zum Unterhalt zu gewähren.

    Das Amt prüft, ob die Eltern es nicht aus eigenen Mitteln schaffen, den Studierenden zu unterhalten.

    Immer wenn sich Änderungen im Einkommen der Eltern ergeben, muss das dem Bafög-Amt auch mitgeteilt werden.


    So, bitte halte uns auf dem Laufenden,


    VG frase

  • Hallo Frase.

    wir hatten ja letzte Woche einen Termin mit unserem Anwalt. Also das Bafög wird komplett mit eingerechnet :thumbsup:

    Bin gespannt was jetzt vom Sohn nioch kommt, seine Anwältin bekommt jetzt Bescheid.

    Also muss mein Mann eigentlich nur noch knapp 50 Euro im Monat zahlen :thumbup:


    LG Claudia

  • Hallo Claudia,


    danke für die Rückmeldung und es freut mich, das unsere Aussagen bestätigt wurden.

    Auch wenn ein Rechtsbeistand nicht kostenfrei ist, er zeigt jetzt hoffentlich den gewünschte und rechtlich Korrekte Weg.


    VG frase

  • Hallo Frase,

    wie haben jetzt die Berechnung des Unterhalts von unserem Anwalt bekommen. Demnach muss mein Mann nur 36 Euro im Monat zahlen. Die Anwätin seines Sohnes bekommt jetzt Bescheid.. Wie ist das , falls man sich nicht einigt und der Sohn will es gerichtlich klären lassen ? Sie sind ja immer noch der Meinung da die 20 Jährige Tochter bei der Mutter wohnt, würde das Bafög nicht komplett mit angerechnet. Aber sie verzichtet ja auf Unterhalt, da sie arbeitet. Wer würde dann die Gerichtkosten tragen? Der Sohn? Er ist ja Student und verdient nichts. Würde es dann an menem Mann hängenbleiben?


    LG

  • Hallo Claudia,


    da ich kein Jurist bin kann ich diese Frage nicht korrekt beantworten.

    Mir ist aber bekannt, das im Familienrecht die Grerichtskosten oft geteilt werden.

    Die Höhe hängt vom Streitwert ab und jeder zahlt dann seinen Anwalt.


    Sie sind ja immer noch der Meinung da die 20 Jährige Tochter bei der Mutter wohnt, würde das Bafög nicht komplett mit angerechnet.

    Ich verstehe immer noch nicht, was das mit dem Unterhalt für den Sohn zu tun haben soll.

    Sie ist volljährig und hat ja auch noch ein eigenes Einkommen. Auch ihr Unterhaltsanspruch wäre gegen beide Eltern gerichtet, egal wo Sie wohnt.

    Er hat einen Bedarf von z.Z. 860€. Wenn das BaföG in Höhe x gewährt wird, ist das geprüft und wird voll angerechnet.

    Warum soll er denn einen höheren Anspruch haben?

    Bekommt er, aus welchen Gründen auch immer, weniger Bafög, wird neu gerechnet und der Unterhaltsanteil der Eltern wird angepasst.


    Wartet mal auf die Gegenantwort und dann sieht man weiter.


    VG frase