Versorgungsausgleich

  • Hallo, ich habe nach 13 Jahren Ehe die Scheidung eingereicht. Einer der Gründe war, dass mein Ehemann als Selbständiger nur soviel gearbeitet hat, dass es für ihn reicht. Er hat sich nicht großartig an den Lebenshaltungskosten beteiligt. Ich war immer in Vollzeit berufstätig, war ein Jahr in Elternzeit. Er hat nachmittags das Kind dann vom Kindergarten abgeholt und betreut. Wir haben vor ein paar Jahren einen Ehevertrag abgeschlossen, in dem wir beide gegenseitig auf alles verzichten. Könnte jetzt beispielsweise, wenn er vor Gericht vorträgt, er hätte keinen Euro in der Ehezeit zur Altersvorsorge aufgewandt, ich dazu verpflichtet werden, ihm die Hälfte meiner erworbenen PUnkte abzugeben??? Er hat nichts großartig zum Lebensunterhalt beigetragen, er hat vorsätzlich nichts für die Altersvorsorge getan... Hat jemand einen ähnlichen Fall gehabt?

  • Hallo,


    Wie ist denn die Formulierung im Ehevertrag was den Versorgungsausgleichs-Verzicht angeht?


    Es müsste explizit im Ehevertrag stehen.


    Ein Verzicht ist möglich wenn davon auszugehen ist, dass ein Partner in der Zukunft ,nicht auf Leistungen dritter angewiesen ist. (staatliche Unterstützung wie Sozialhilfe, ALGII usw).


    edy

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