Darf man den Mehrbedarf (ALGII+35%) behalten, wenn Unterhalt verpflichtet ?

  • Guten Morgen,


    Ich habe folgendes Anliegen:



    Ich bekomme ALGII und dadurch das ich eine Umschulung in Januar beginne auch noch zusätzlich Teilhabe sprich die

    35% Mehrbedarf vom Regelsatz.

    Ich habe eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber meiner Tochter. Die Mutter meines Kindes bekommt Unterhaltvorschuss. Bis jetzt musste ich einmal Anfang des Jahres was ausfüllen und nennen ALG2 bescheid als Kopie beifügen und musste keinen Unterhalt leisten. Wie sieht es ab Januar aus, wenn ich diese 35% Mehrbedarf bekomme ?



    Liebe Grüße

  • Hallo Meo,


    du bist verpflichtet alle Änderungen deines Einkommens der UVK mitzuteilen.

    Ich gehe aber davon aus, das du von der zusätzlichen Teilhabeleistung nichts für den Unterhalt einsetzen musst.

    Dies ist ja auch eine Sozialleistung, die du bekommst um nicht durch deine gegebenen Lebensumstände benachteiligt zu werden.

    Es wird wohl kaum den geschützten Selbstbehalt übersteigen.


    Gruß


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