Unterhalt bei volljährigem Kind

  • meine 19 jährige tochter lebt bei meiner exfrau sie hat 1. ausbildung nach ca. 3 wochen abgebrochen angeblich hat sie ihr chef sexuell belästigt.
    2 . ausbildung wurde sie am ende der probezeit ca. nach 3 monaten von ihrem arbeitgeber gekündigt.
    jetzt geht sie wieder zur schule und vordert von mir unterhalt.


    ich selbst bin wieder verheiratet. jedoch durch arbeitslosigkeit erhalten meine frau und ich jetzt hartz4, wenn wir davon noch unterhalt zahlen müßten bleibt uns nichts mehr zum leben.


    arbeit im augenblick trotz intensiver bemühung nicht in sicht.würde mich über eine antwort freuen
    bamaz

  • Hallo bamaz,


    grundsätzlich sind, wenn der Unterhaltsberechtigte bereits 18 Jahre alt ist,


    beide Eltern barunterhaltspflichtig.( Kindergeld wird hiervon abgezogen).


    Unterhalt kannst du natürlich nur zahlen,wenn du leistungsfähig bist, dies
    ist bei Hartz4 wohl nicht der Fall).


    Und ob die Tochter überhaupt noch unterhaltsberechtigt ist ( nach 2
    Ausbildungsabbrüchen) sollte ein Anwalt für Familienrecht prüfen.



    lg
    edy

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  • danke
    habe mir so etwas schon gedacht aber meine internet recherche hat uns sehr verunsichert.
    es ist ja auch nicht so das ich mich davor drücken möchte. habe ja auch bis jetzt gezahlt, aber bei hartz4- echt meine jetzige frau und ich kommen gerade so über die runden wie sollen wir davon noch unterhalt für meine volljährige tochter zahlen.


    gottsei dank lebt meine tochter noch bei meiner exfrau. ich denke das meine tochter dann auch hilfe zum lebensunterhalt beantragen muß.


    ich hoffe das wir ohne gericht auskommen.