Fahrten zum Umgang

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe folgendes Problem.


    Der Vater meiner Tochter und ich sind seit 3 Jahren getrennt. Anfang blieb er in der Nähe und ich bin so nett und habe meine Tochter immer bei ihm abgeholt, waren immer so 40km zu fahren. Nun ist er wegen seiner neuen Freundin ca. 250km weit weggezogen. Ist ja auch ok. Also hat er die Umgänge gekürzt und möchte jetzt aber, dass wir uns die Fahrten teilen.

    Zum einen bin ich gegen eine Übergabe auf einem Autobahnrasthof, da ich mir danach keine zeit für meine Tochter nehmen kann. Und zum anderen wüsste ich gerne, wie die rechtliche Regelung ist. Er war nicht gezwungen wegzuziehen. Mir hat er es quasi immer verboten, wegen dem Umgang. Er zahlt mir schon weniger Unterhalt als er müsste. Und von daher habe ich ihm gesagt, dass er sie holen und bringen muss. Sorgt natürlich für weiteren Rosenkrieg. Er hätte übrigens auch die Möglichkeit, den Umgang in dem Haus von seinem Vater zu verbringen, hat er sonst auch gemacht. Das ist von mit nur 5km entfernt. Und ich habe ihm angeboten, ein Stück entgegen zu kommen, sodass sich seine Fahrtzeit um 30min verkürzt und ich habe angeboten alle 2 Monate meine beste Freundin zu besuchen, und meine Tochter dann mitzunehmen. Ist auch ein großer Umweg, aber sie wohnt relativ in der Nähe. Mich würde interessieren, ob jemand solche Fälle aus der rechtlichen Sicht kennt.


    LG

  • Danke schon mal für die Antwort. Fühle ich mich schon etwas sicherer. Er ist sehr gut darin mir dann Schuldgefühle zu machen. Nur habe ich darauf keine Lust mehr.:saint:

  • Hi,


    so ein Prachtstück hatte ich auch mal zu Hause. Ich kann nachvollziehen, wie es dir geht.


    Nochmals etwas ausführlicher: wichtig wäre, dass feste Umgangszeiten bestehen, auch für das Kind. Und das abholen bringen muss er organisieren und gut ist.


    Herzlichst


    TK