Ehevertrag nachträglich psychisch kranke Frau geheiratet

  • Guten Tag,


    Ich habe vor acht Jahren eine Frau kennen gelernt die eine schwere Vergangenheit hat, traumatisiert ist und schon lange immer wieder in psychischer Behandlung ist.


    Sie hat eine Tochter die nicht bei uns wohnt sondern bei dem Vater.


    Bevor wir geheiratet haben habe ich ein Haus gekauft in dem wir zusammen wohnen.


    Wir hatten eigentlich den Plan dass sie ihre Ausbildung zu Ende macht und wir danach, mit Ehevertrag heiraten, und dann versuchen Kinder zu bekommen.


    Den Ehevertrag wollte ich gern wegen dem Haus machen welches ich vor der Ehe gekauft habe, vor allen Dingen um eine Zugewinngemeinschaft ausschließen zu lassen.


    So weit ich das nun verstanden habe bleibt das Haus im alten Wert zwar meins weil es mir schon vor der Hochzeit gehörte, aber der Mehrwert den das Haus erreichen könnte würde meiner Frau bei einer Scheidung zur Hälfte zustehen und wenn ihr was passiert würde ihre Tochter von dem Mehrwert einen Teil erben, das wollten wir eigentlich vermeiden.


    Leider konnte sie die Ausbildung nicht zu Ende machen da wir früher schwanger geworden sind als geplant, haben dann noch flott vor der Geburt geheiratet am 12.05.2018 und wollten den Ehevertrag nachträglich machen. Dazu sind wir bisher noch nicht gekommen. Durch die erste Schwangerschaft, dann das kleine Kind und dann eine zweite Schwangerschaft haben wir dies immer weiter aufgeschoben.


    Mittlerweile habe ich das Jugendamt zu Hilfe geholt und wir haben eine Familienhilfe installiert weil meine Frau mich immer wieder belügt, das zum Teil auch auf Kosten der Kinder, sie Drogen konsumiert hat (wußte ich lange Zeit garnicht dass dies ein aktuelles Problem ist, erst als ich öfter was gefunden habe wurde mir das Ausmaß bewusst und dass dies ein aktuelles Problem ist) und sie auch nach mehrmaligen bitten meinerseits sich nicht weiter in Therapie begeben wollte. Seitdem die Familienhilfe nun da ist arbeitet sie wieder effektiv an sich und möchte auch die Ehe retten und geht auch bald in eine Sucht- und Traumaklinik.



    Die Frage ist lohnt es sich nun noch einen Ehevertrag abzuschließen oder wird der wenn es hart auf hart kommt eh für nichtig erklärt?


    Vielen Dank schonmal für einkommende Antworten, ich hoffe ich hab alles wichtige geschrieben, falls noch Fragen sind bitte her damit;)


    Beste Grüße


    Ich:)

  • Sie hat übrigens keinen eigenen Verdienst, bekommt nur momentan Elterngeld und eine kleine Rente unter 200Euro monatlich. IM Grundbuch stehe ich alleine da wir nicht verheiratet waren zum Zeitpunkt des Kaufs und es auch noch nicht angedacht war und die Kredite laufen auch auf mich...

  • noch einen Ehevertrag abzuschließen oder wird der wenn es hart auf hart kommt eh für nichtig erklärt?



    ich denke, es kommt darauf an was in dem Vertrag drin stehen wird

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hi,


    nichts ist so sehr im Fluss wie das Unterhaltsrecht in Bezug auf getrennt lebende/geschiedene Eheleute. Konnte noch im Jahr 2000 die Ex Ehefrau sicher mit Unterhaltsleistungen für sich selbst bis zum 12. Geburtstag des jüngsten Kindes rechnen, so hat sich das alles doch gravierend geändert, damit sind auch ältere Entscheidungen des BverfG mit Vorsicht umzusetzen, soweit es um Exenunterhalt geht. Der Gedanke, dass jeder grundsätzlich für sich selbst sorgen muss, hat sich im Prinzip erst in den letzten Jahren verfestigt.


    Hinzu kommt noch, dass der Vertrag mit der Gütertrennung ja mit dem Unterhalt direkt nichts zu tun haben muss. Für das Haus scheint mir so ein Vertrag sinnvoll, einfach, weil hier doch eine ziemliche Problematik vorliegt. Vielleicht in Koppelung mit einem Testament.


    Unterhaltsproblematik mit aufzunehmen, ein gedehntes jaaa, aber wohl wissend, dass dieser Teil je nach den Umständen im Fall der Trennung nichtig sein kann. Man sollte darauf achten, dass eine Teilnichtigkeit des Vertrages nicht zur Vollnichtigkeit führt. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Frau bis zum 3. Geburtstag des Kindes nicht Geld verdienen muss. Ob er bei der Krankheitsgeschichte seiner Frau hinterher noch zahlen muss, ist schwer einzuschätzen. Fakt ist, dass man sich nicht bedürftig machen darf, um dann vom Staat zu leben. Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Mann ja auch für zwei Kinder finanziell sorgen muss, die vorrangig sind. Und dass eventuell auch die Abzahlungen für das Haus dann als Mehrbedarf einbezogen werden können, wenn sie eheprägend waren.


    Herzlichst


    TK