Steuerrückzahlung

  • So weit ich das verstanden habe, wird zu dem Nettoeinkommen die Steuerrückerstattung addiert.


    Die Steuererstattung entnehme ich aus dem Steuerbescheid?


    Was wird aus dem Steuerbescheid dagegen gerechnet?
    - Fahrtkosten (Tage x km x 0,36€)?

    - Arbeitsmittel (entnehme ich aus dem Steuerbescheid)?

    - Werbungskosten (entnehme ich aus dem Steuerbescheid)?


    Ist noch etwas aus dem Steuerbescheid zu berücksichtigen?

  • Hi,


    da wird nichts gegen gerechnet. Die Fahrtkosten zum Job sind bereits vom Finanzamt berücksichtigt. Die Fahrtkosten fließen außerdem zusätzlich als Bereinigungsfaktor in die Unterhaltsberechnung ein. Also, Rückerstattung vom Finanzamt ist ein Einkommen und wird auch entsprechend verbucht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Hamburger,


    du gibts bei der Unterhaltsberechnung alle deine Nettoeinkünfte, auch Steuererstattung an.

    Danach kannst du diese Summe mit den von deinem zuständigen OVG erlassenen Leitlinien bereinigen.


    Aus der verbliebenen Summe wird dann der Unterhalt ermittelt.


    Zu beachten ist bei Fahrtkosten dabei, dass die Anzahl der gefahrenen Tage gleich bleibt, für den Unterhalt aber die Gesamtstrecke zählt.

    Das Finanzamt rechnet da ja nur die einfache Strecke.


    Hast du z.B. eine Fahrstrecke von 20 km, dann x 2 x 0,30 Cent x 220 (gefahrene Tage) geteilt duch 12 (Monate) = 220€.

    Diese Fahrtkosten im Monat können das Einkommen bereinigen.


    Gruß


    frase