Umgangskontakt zu (enger Bezugsperson) wird nicht gestattet

  • Hallo,

    ich werde mich auf diesem Wege mal an euch wenden, da ich, obwohl ich viel im beruflichen Kontext mit diesen Angelegenheiten zu tun habe, aber es mich auch jetzt im privaten Kontext getroffen hat. Aber um alles mal einzusortieren, fange ich ganz vorne an:

    Ich bin 23 Jahre alt, habe bis zum 31.01.2022 in einer Intensivwohngruppe als angehender Sozialarbeiter gearbeitet. Ich studiere derzeit noch Soziale Arbeit, bin nebenberuflich selbstständig als Sozialpädagogische Familienhilfe und bekomme Aufträge von Jugendämtern oder anderen Trägern. Außerdem bin ich ehrenamtlich als Vormund tätig. Ich habe zuvor eine Schulung zu Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften gemacht, sodass ich seit dem 01.07. einen minderjährigen, asylsuchenden Flüchtling gesetzlich vertrete. Ich habe vom 15.01.2021 bis zum 30.01.2022 in der Intensivwohngruppe gearbeitet und habe zu Beginn meiner Tätigkeit mein Bezugskind zugeordnet bekommen. Wir nennen ihn in diesem Fall mal Bezugskind (aus Datenschutzgründen). Mein Bezugskind wird im Februar 2022 15 Jahre alt. Ich habe in Vollzeit in der Intensivwohngruppe gearbeitet und habe mich um sämtliche Angelegenheiten für ihn gekümmert. Er lebt in einer Intensivwohngruppe, weil er zuvor in einer Regelwohngruppe aggressive Verhaltensmuster zeigte und mehrmals abgängig gewesen ist. Der Grund, warum mein Bezugskind in einer stationären Einrichtung untergekommen ist, ist der Tatsache geschuldet, dass die Kindesmutter in der Vergangenheit und vermutlich heute weiterhin, Suchterkrankt ist und mein Bezugskind in der Vergangenheit in diesem Kontext sexuell missbraucht worden ist. Ein Gerichtstermin fand 2021 statt, den ich gemeinsam mit der Vormünderin und im Beisein meines Bezugskindes begleitet habe. Ja, leider musste mein Bezugskind an dem Gerichtstermin teilnehmen und in dem gleichen Raum sitzen, wie der Täter. Das Gericht hat den Antrag abgelehnt, dass der Täter während der Befragung sich nicht in dem gleichen Gerichtssaal befindet, wie mein Bezugskind. In diesem einem Jahr haben mein Bezugskind und ich eine stabile Beziehung aufbauen können. Es gab auch zugegebenermaßen Zeiten, wo ich das Gefühl von Nähe und Distanz in einer professionellen Haltung als angehender Sozialarbeiter gegenüber dem eigentlichen "Klienten oder Adressaten" missachtet habe. Darüber hinaus habe ich aber seit September mich gebessert und mehr darauf geachtet, auch eine gesunde Distanz in diese Beziehung einzubauen, sodass keine großen Abhängigkeiten beidseitig entstehen. Als ich verkündet habe, dass ich kündige, hat mein Bezugskind eingefordert, weiterhin, auch nach meiner Kündigung mit mir im Kontakt stehen zu wollen und regelmäßig mal Ausflüge zu unternehmen. Ich sehe darin keinen triftigen Grund, der dagegen sprechen sollte. Als unsere Leitung davon erfuhr, dass ich nach meiner Kündigung vorhabe, bei dem Jugendamt und der Vormünderin meines Bezugskind nach Umgangskontakten anzufragen, wollte sie während meiner Dienstzeiten ein Gespräch mit mir vereinbaren. Allerdings sah ich darin keinen Grund, mich mit ihr darüber auseinanderzusetzen und bin auch am nächsten Tag erkrankt, sodass das Gespräch nicht stattfinden konnte. Ein Grund meiner Kündigung war auch, dass mir mein Bezugskind abgenommen wurde bzw. es wurde meinem Bezugskind ein anderer Bezugsbetreuer zugeordnet. Der Grund hierfür von der Leitung war, dass ich keine ausgelernte Fachkraft sei. Auf meine Nachfrage, warum man mir damals zu Beginn die Bezugsbetreuerschaft gegeben habe, war, dass es damals Personalmangel gegeben habe. Ich habe denen gesagt, dass ich es unverantwortlich finde, nur aufgrund von Personalmangel mir damals die Bezugsbetreuerschaft zu überlassen und obwohl die Leitung damals wusste, dass ich die abgeben muss, sobald eine neue Fachkraft eingestellt wird und währenddessen ich eine Beziehung zu meinem Bezugskind aufbaue. Die Leitung hat das meiner Meinung nach in Kauf genommen, dass das Kind dadurch einen erneuten "Beziehungsabbruch" erleidet, wobei ein richtiger Beziehungsabbruch ist es ja nicht, aber dennoch eine enorme Umstrukturierung sowohl für mein Bezugskind, als auch für mich. Als ich krankgeschrieben war, fand ein Hilfeplangespräch zwischen dem Jugendamt, der Vormünderin und der Wohngruppe statt. Mein Bezugskind hat demonstrativ nicht an dem Hilfeplangespräch teilgenommen, weil es damit nicht einverstanden war, dass es einen Bezugsbetreuerwechsel gab. Währenddessen war noch gar nicht die Rede davon, dass ich kündigen werde. Also den Grund zu nehmen, dass mir die Bezugsbetreuerschaft abgenommen wurde, weil ich kündigen wollte, passt hier nicht. Nach dem Hilfeplangespräch ist mein Bezugskind auf seine Vormünderin zugegangen und hat Besuchskontakte mit mir eingefordert und möchte mit mir im Kontakt bleiben. Die Vormünderin hat wohl währenddessen versucht meine Fehler aufzuzeigen und hat den Umgang negativ betrachtet. "Das ist doch scheiße, dass dein Bezugsbetreuer (in diesem Fall ich) einfach gegangen ist und dich alleine gelassen hat." Mein Bezugskind hat erwidert, dass ich ihn eben nicht alleine lasse und deswegen ja Umgang möchte und mich dafür einsetze. Ich möchte meinem Bezugskind behilflich sein, es weiterhin unterstützten, ihn gar nicht auf diese Konfliktebene zwischen mir und er Wohngruppe bringen und für ihn als beständige Bezugsperson außerhalb der Wohngruppe weiterhin erhalten bleiben, so lange er das möchte. Falls er irgendwann den Wunsch äußert, dies nicht mehr einzufordern, ist das auch völlig in Ordnung.

    Ich würde von euch gerne wissen, wie ihr das ganze betrachtet und ob ich eine Chance habe, Umgangskontakte einzufordern bzw. kann mir die Vormünderin den Kontakt verbieten? Nach meinen Informationen kann dies in der Regel nur das Familiengericht und dafür braucht es erhebliche Gründe, um einen Umgang einzuschränken bzw. zu verbieten, zu mal auch der Kindeswille eine entscheidende Rolle spielt. Die Schule bzw. der Klassenlehrer befürwortet den Kontakt zwischen mir und meinem Bezugskind und kann selbst kaum glauben, warum versucht wird, auf mein Bezugskind so Einfluss genommen wird. Ich bin daran interessiert, dass mein Bezugskind es weiterhin gut in der Wohngruppe macht. Er hat aber keinen Kontakt zu seiner Herkunftsfamilie und möchte diesen auch nicht mehr. Er sagt ganz klar, dass ich mich in dem letzten Jahr um ihm gekümmert habe und er seine positive Entwicklung mir zu verdanken hat. Er ist in der Schule wesentlich besser geworden, weil ich mich fast täglich mit ihm auseinandergesetzt habe, wie wichtig Schule ist. Die Schule berichtet davon, dass er, bevor ich Bezugsbetreuer war, enorm verhaltensauffällig in der Schule gewesen ist.
    Der Umgang mit meinem Bezugskind würde so aussehen, dass ich mit ihm am Wochenende mal spazieren gehe, mal etwas Essen gehen würde (er mag asiatisches Essen besonders gerne und ich auch :D) oder auch mal eine Fahrradtour machen würde, wie wir das damals immer gemacht haben.

    Vielleicht sagt ihr mir einfach mal eure Eindrücke zu diesem Thema. Ich war auch bereits bei einem Fachanwalt, der mir gesagt hat, dass ich eine Mail an die Vormünderin schreiben soll und das auch so nochmal schildern soll und sie nach einem persönlichen Gespräch bitten soll. Wenn sie das ablehnen sollte, wird er ein Schreiben an das Familiengericht aufsetzen sagte er. Die Vormünderin hat das Sorgerecht. Den Elternteilen wurde das gesamte Sorgerecht entzogen.

  • Hi,


    ich erklär dir erst einmal den Eindruck, den ich von deinem Beitrag habe. Es ist eine Zumutung, diese unstrukturierte Buchstabenwand zu lesen. Ein Student sollte insoweit die einfachsten Regeln der deutschen Sprache beherrschen. Hoffentlich strukturierst du wenigstens deine Klausuren und Hausarbeiten durch. Da du vom Fach bist, zumindest schon ein wenig, solltest du außerdem auch gelernt haben, bzw. schon wissen, dass es ungemein hilfreich ist, wenn man sich auf die erheblichen Fakten beschränkt. Wenn du dann unseren Regeln entsprechend dich noch aufraffen könntest, eine Begrüßung ein ein freundliches Ende eines Beitrages zu finden, dann werden wir wirklich Freunde.


    1. Eigentlich unerheblich, trotzdem ein kleiner Hinweis auf die Vernehmung des Opfers in der mündlichen Strafverhandlung. Wir haben in Deutschland das Mündlichkeitsprinzip in Strafverfahren. Dazu gehört auch, dass der Beschuldigte bei so einer Vernehmung anwesend ist. Er hätte sich Beistand bei einer Opferhilfeorganisation holen können, aber gerade in so Verfahren mit jugendlichen Opfern passen auch die Staatsanwälte sehr genau auf, dass ihre Zeugen nicht unter Druck gesetzt werden. War also alles rechtens.


    2. Nun zum Rest. Es wundert mich, dass du noch nicht die Grundkenntnisse in diesem Bereich in deinem Studium gelernt hast. Bei uns geschieht das sehr intensiv in den ersten zwei Semestern. Also führe ich mal ein.


    Grundsätzlich ist es im Zivilrecht so, dass man nur dann eine gerichtliche Entscheidung benötigt, wenn man sich nicht einig ist. Ausnahmen gibt es, die sind dann aber im Gesetz festgelegt. So, du wirst im Familienrecht keine Regelung für diese bestimmte Konstellation finden, was bedeutet, dass man sich einigen muss. In dem Fall mit dem Sorgerechtsinhaber oder auch mit dem Heim. Gibt es da Probleme, ich meine echte Probleme. Mensch, das Kind ist bald volljährig. Es ist nicht in einem Jugendknast untergebracht. Es verlässt regelmäßig sein derzeitiges Heim, darf sich mit Sicherheit auch mit Kumpels draußen verabreden.


    Wenn es um sowas geht, dann ist kein Vormund verantwortlich, sondern es handelt sich um eine Alltagsentscheidung des täglichen Lebens. Die entscheidet derjenige, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Hier also das Heim. Das Kind kennt die Regeln dort, du auch. Ob es langt, wenn es sich einfach abmeldet, ob es auch so rausgehen kann, u.s.w.


    Hänge die ganze Sache also nicht so hoch auf. Schraube es runter auf einen normalen aushäusigen Umgang, der ja auch als Vorbereitung auf das eigenständige Leben gewünscht ist.


    So, das wäre mein Einstieg. Wenn ich da irgend etwas überlesen habe, dann frage weiter.


    Herzlichst


    TK

  • GuMo oeztuerk,


    habe mich durch deinen Textblock gekämpft, bitte zukünftig mal Absätze einbauen und nicht den Gedanken freien Lauf lassen.


    Zu den rechtlichen Sachverhalten hat Tk ja schon geantwortet.


    Mich würde eher deine Motivation hinter der Sache interessieren?


    Sieh dich bitte nicht als alleinigen Heilsbringer, es sei denn eure Beziehung hat einen tieferen Fixpunkt.

    Dann hättest du klar gegen die Regularien im Umgang mit Schutzbefohlenen verstoßen.

    Du hast da etwas in deinem Text angedeutet, daher meine Rückfrage.


    Auch sind Intensievwohngruppen (stationäre Erziehungshilfen) besonderen Gesetzen unterworfen die man im SGB VIII findet.


    Wenn du die Innenverhältnisse kennst, wirst du sicherlich auch wissen, dass Jugendliche natürlich bestrebt sind hier Lücken zu finden, die einer erfolgreichen therapeutischen Behandlung entgegen stehen können. Deine persönliche Meinung/Sichtweise ist da eher sekundär und wird natürlich besonders beachtet, da du deine Tätigkeit dort durch Kündigung beendet hast.


    Du schreibst einerseits, das du den Kontakt zu deinem Bezugskind suchst, weil es diesen Kontakt außerhalb der Einrichtung wünscht.

    Dir ist aber auch bewußt, das die Einrichtung schon im Vorfeld die Entscheidung getroffen hat, das dein Bezugskind einen anderen Betreuer bekommen soll. Solche Entscheidungen fallen nicht vom Baum, da werden viele Meinungen zum tragen kommen, bis es einen Betreuerwechsel gibt.


    Mit deiner Einstellung, den Kontakt nun außerhalb der Einrichtung zu manifestieren, unterwanderst du nun diese Entscheidung, ist doch klar, dass sich die Verantwortlichen das nicht gefallen lassen wollen.


    Wenn ich mir das alles so durch den Kopf gehen lasse, hättest du mal lieber das Gesprächsangebot in der Einrichtung annehmen sollen, man hätte bestimmt die Fakten auf den Tisch bekommen, klar das ist immer sehr unangenehm, klärt aber die Sichtweisen.


    Aktuell hast du kein Bezugskind.

    Was dein ehemaliges Bezugskind macht, ist seine Sache, wenn es im Rahmen der Vorschriften der statonären Einrichtung agiert.


    Ich hoffe es entwickelt sich bei dir auch eine professionellere Sichtweise, sonst wirst du in Zukunft in diesem Wirkungsbereich immer in Konflikte geraten.

    Gerade im Bereich der Sozialarbeit ist eine gesunde Distanz ein Schlüssel zum Erfolg.


    Gruß


    frase

  • frase, der Fehler bei oeztuerk ist doch, dass er diesen Umgang einfach zu hoch aufgehängt hat. Es ist nicht mehr und nicht weniger als ein normaler sozialer Kontakt, der den Regeln des Heimes unterliegt. Also ein Kontakt einfachster und unproblematischter Art, die wir uns vorstellen können. Warum da jetzt was hochstilisiert wurde, keine Ahnung. Und einfache Kontakte regelt man auch in normalen familiären Verhältnissen mit einer Abstimmung mit den Zuständigen, also dem Betroffenen selbst und/oder den Eltern.


    Was ich meine: wenn ich täglich ein Kind zur Schule bringen muss, dann organisiere ich keinen ganzen Schulbus mit Fahrer, sondern dann tut es vielleicht auch ein einfaches Fahrrad. Oder: einen Fall muss man aufbauen. Wenn man auf einer Leiter auf der obersten Stufe anfängt, kann man nichts mehr entwickeln, weil dann über uns nur noch Luft ist. Wenn man auf der untersten Sprosse anfängt, dann kann man das ganze noch aufstocken, indem man die nächste Stufe erklimmt, also gegebenenfalls einen Fall aufbauen.


    Das funktioniert mit Sicherheit aber nicht, wenn er sich so weiter verhält wie bisher.


    Herzlichst


    TK