Bitte um Hilfe bei Unterhaltsberechnung

  • Guten Tag erst mal
    ich bin ganz neu hier im Forum und mir brennt da höllisch eine Frage unter den Nägeln.
    Ich hab auch schon ne Menge im Netz gesucht die Verwirrung wird aber immer größer darum bitte ich auch um Nachsicht dass ich nicht wirklich die Suchfunktion genutzt habe (da hab ich derzeit echt kein Kopf zu)
    Nun die Frage.
    Meine Frau hat sich von mir getrennt, Sie ist in eine Kleine Wohnung gezogen
    die Kinder 7 J. und 10 J. wohnen weiter bei mir, werden von mir versorgt außer Schule bringen und holen so wie Hausaufgabenbetreuung ( sofern meine Ex nicht verhindert ist)
    Der Nettoverdienst meiner Ex ist ca. 800€
    mein Nettoverdienst ca. 2200€
    es gibt noch Verpflichtungen (Haus Kred.) in Monatl. höhe 600€
    Was muß ich noch an Unterhalt an meine Ex abgeben wenn die Kinder Weiter bei mir Wohnen und Essen ?


    Für Eure Mühe schon mal ein Herzliches Dankeschön

  • Hallo Abgezockt? ,


    Da die Kinder bei dir wohnen und du den Naturalunterhalt für die Kinder
    leistest ( Betreuung,Wohnung,Essen, usw.) ,muss deine Ex
    für den Barunterhalt sorgen.


    Für beide Kinder müsste sie ca.540€ an dich zahlen.


    Ihr kann also zugemutet werden, sich einen besser bezahlten Job zu suchen,


    evtl. mehr Stunden arbeiten,oder noch einen Zweitjob annehmen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Ich geh mal davon aus dass du die Verpflichtungen zahlst oder?
    Kindesunterhalt schuldest du nicht weil sie bei dir wohnen, auch richtig oder?


    ich weiss nicht genau wo du wohnst, daher hab ich einen erwerbstätigenbonus von 1/7 angesetzt!


    Du hast einen Selbstbehalt von € 1000. Damit hätte die Frau einen Anspruch auf GROB 280,00 €.


    Erwerbsobliegenheit in der Trennungszeit wohl nciht. Beim nachehelichen Unterhalt ist sich die Rechtsprechung noch uneins, aber bei einem 8 Jährigen Kind wohl vorerst auch nicht, aber da kann ein entsprechendes OLG auch die Erwerbsobliegenheit annehmen, aber beachte nur beim nachehelichen Unterhalt. Beim Trennungsunterhalt im ersten Jahr nicht, da die entsprechenden ehelichen Lebenverhältnisse doch noch so kurz zuvor bestanden dass nicht kurz nach der Trennung schon wie wild Manangerjobs angenommen werden müssen, nur damit die Frau ein ordentlichen eheangemessenes Auskommen hat. wo kommen wir denn da hin *Lach*


    Du hast natürlich Ansprüche gegen die Mutter auf Kindesunterhalt. Beide kinder fallen in die zwei Altersstufe, aber den Kindesunterhalt kann nicht genau bestimmt werden, da dieser auch noch von anderen Faktoren abhängig ist, z.B. ob du in der Einkommensgruppe nicht auch hoch oder runter gestuft wirst. Aber dieser kann nicht mit dem Ehegattenunterhalt verrechnet werden.
    Aber der Anwalt deines Vertrauens wird dir das sicher noch besser berechnen können, wie ich das jetzt in der Kürze der zeit konnte!