Kostenrecht und die moralische Ungerechtigkeit nach Menschenverstand

  • Hallo Miteinander,


    anbei meine Frage zum etwas undurchsichtigen Thema der Kosten die hier in dem Fall bewusst von der Antragstellerin generiert wurden. Der Antrag war völlig überflüssig, aber unsere Justiz scheint das andere zu sehen.


    Die Ausgangslage


    Die KM ist nach Vaterschaftsfeststellung in der Auskunftsstufe und frage privatschriftlich Unterlagen an. Diese werden geliefert, aber es wird um Details und im Verlauf um die Höhe der DT Stufe zwischen an Anwälten gestritten.


    bereits Unterhalt nach DT Stufe 9 und man befindet sich mit beiden RA in der Klärung der exakten Höhe. Die KM in Selbstvertretung meint es müsse eine Stufe höher sein und führt allerlei Argumente an, die später vom Gericht als unhaltbar eingestuft werden.

    Auch begehrt sie einen Titel, der ihr zusteht, der aber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche und ungeklärter Höhe des KU erstellt wurde.


    Da die KM einen Antrag auf KU nach der höheren Stufe gestellt hat, geht es um den Gesamtbetrag und nicht nur die ca. EUR 40 Differenz.

    Der Antragsgegner soll nach Gerichtsbeschluss die niedrigere Stufe 9 zahlen (die er bereits zahlt). Der Streitwert wird vom Gericht auf 12 mal Stufe 9 berechnet.

    Nun werden vom Gericht die Kosten gem. Differenzbetrag/KU Stufe 9 in Prozent gequotelt. Damit trägt der Antragsgegner trotz, dass er auf seiner Stufe die er anerkennt und zahlt über 90% der gesamten Prozesskosten. Denn die Antragstellerin hat ja mit dem Betrag der DT Stufe 9 obsiegt (obwohl diese nie strittig war und gezahlt wird) und nur die Differenz zu nächsten Stufe verloren.


    Die Frage


    Wenn die KM die Klage einreicht und damit einfach eine Stufe höher rutschen will, das aber nicht schafft, wie kann dann der Gegner den Großteil der Kosten tragen?

    Damit kann ich im Familienrecht einen Antrag stellen und mir vom Gericht den aktuellen Stand bestätigen lassen und mit geringem Risiko auch auf eine höhere Stufe klagen ohne ein Prozessrisiko einzugehen?


    In Summe kostet das ca. EUR 6500 an Prozesskosten. Einfach mal so zum Unterhalt, der ja korrekt gezahlt wurde hinzu. Das ist eine Gelddruckmaschine, hier gehört das Familienrecht geändert oder wurde das Kostenrecht hier zu Ungunsten des Antragsgegner interpretiert.


    Wie seht ihr das, wer hat das ebenfalls erlebt und was macht man dagegen?

    Grüße

    Oscar

  • Warum der Antrag rechtmäßig war, hast du selbst aufgeführt - weil dein Kind einen Anspruch auf einen Unterhaltstitel hat. Diesen hätte man in der unstreitigen Höhe sofort erstellen können und damit den Streitwert fast auf 0 gesenkt. Das wäre taktisch klug gewesen und hätte dazu geführt, dass von der Gegenseite nur eine Abänderung dieser Urkunde auf Stufe 10 hätte beantragt werden können, welche in vollem Umfang verloren worden wäre.


    Beim Kindesunterhalt ohne Titel herumzuspielen, diesen zu befristen oder sonstiges ist brandgefährlich. Es braucht nur einen klagefreudigen Kindesvertreter und schon hat man genau dieses Verfahren an der Backe und am Ende gesichert zusätzliche Kosten.


    Man stelle sich vor, du hättest die zehnte Stufe einfach anerkannt, selbst wenn die Forderung über Maß angesetzt war. Damit hättest du statt den 6.500 € Prozesskosten 13,5 Jahre lang den gewünschten Differenzbetrag an dein Kind zahlen können. Das wäre doch zu schön und einfach gewesen, oder? Statt ein System zu kritisieren, solltest du dich an dieser Stelle einfach reflektieren, ob es das wert war.


    Was in Deutschland definitiv keine Gelddruckmaschine ist, ist das Familienrecht. Denn das dient einzig und allein dazu, Streitigkeiten zwischen Privatmenschen zu regeln, weil diese es nicht selbst hinbekommen.

  • Der Fragesteller war anwaltlich vertreten. Die Hinweise, welche Tabula rasa hier erteilt, hatte dieser dem Fragesteller erteilen sollen. Entweder hat der Anwalt sehr schlecht beraten, oder der Fragesteller hat diese Beratung ignoriert.

    Strittig war ja offenbar nur eine monatliche Differenz von 32 €.