Dem Verpflichteten stehen vorliegend 880 € für Unterhaltszahlungen zur Verfügung.
Beiträge von Trotha
-
-
Der Freibetrag bei Elternunterhalt beträgt inzwischen jährlich 100.000 €.
-
Vorsätzlich bedeutet, dass jemand bewusst / absichtlich handelt.
Dies muss dann nicht nochmals besonders erwähnt werden.
Verhindert die Mutter also absichtlich Telefonate, handelt sie vorsätzlich.
Anders wäre es, wenn sie einen Anruf versehentlich überhören würde.
Eine Ahndung von Verstößen gegen die Umhgangsregelung setzt in diesem Sinn Absicht voraus.
-
Unterhaltsvorschuss erhält Elternteil B nicht weil verheiratet.
Auch bei Getrenntleben der verheirateten Eheleute besteht Anspruch auf UV.
-
Mc42
Lesen Sie sich besser mal den Beschluss des BGH durch:
-
Hi,
mich wundert schon sehr, was da qualitativ in Ämtern so alles rumwurschteln darf.
TK
Vieles vom dem, was Sie hier bisher schon falsches geschrieben haben, liegt aber nun tatsächlich deutlich unter dem fachlichen Niveau, was ich nahezu täglich von Beiständen und Mitarbeitern des Unterhaltsvorschusses lesen darf.
-
Hi,
wenn denn gepfändet wird, es um die Vollstreckung rückständiger Forderungen geht, dann ist das Geld weg, klar. Aber das hat doch mit deiner ursprünglichen Frage hier gar nichts zu tun, ist doch ein völlig anderes Thema.
TK
Offensichtlich geht es hier um keine Pfändung, sondern vermutlich der Unterhaltsvorschuss fordert nur die Beträge, hinsichtlich der Fragesteller tatsächlich leistungsfähig ist.
Regelmäßig arbeiten die Jugendämter nämlich wesentlich korrekter und kompetenter, als timekeeper, welche das System wohl auch noch nicht verstanden hat, das immer wieder behauptet.
Der Unterhaltsvorschuss ist auch nicht etwa Interessenvertreter des Kindes, sondern des (Land)kreises bzw. des Bundeslandes.
-
Einen wunderschönen Guten Abend,
da die Bearbeiterin vom JA bis Ende Oktober Urlaub hat und bis da meine Email nicht bearbeitet wird, wollte ich mal hier fragen.
Ich habe am 29.09.2023 1100€ ALG1 (läuft am 02.10.2023 aus) bekommen, sowie 470€ Bürgergeld ab 03.10.2023.
Werden diese 470€ bei der Unterhaltsberechnung mit einberechnet, rein logisch würde ich sagen ja?
Vielen Dank im Voraus
Das ALG1 wurde offenbar nachgezahlt, das Bürgergeld für den kommenden Monat.
Das sind also Zahlungen für verschiedene Zeiträume, welche nicht zusammengerechnet werden.
Hier gilt kein Zuflussprinzip.
Wenn eine Beistandschaft beim Jugendamt besteht, ist der Beistand berechtigt, eine Herabsetzung des zu zahlenden Betrages zu erklären und kann auf Forderungen auch verzichten, ohne dass eine gerichtliche Änderung des Titels erforderlich ist.
Der Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige beträgt seit 2023 1.120 €.
Erfolgten die Abstimmungen mit dem Unterhaltsvorschuss oder dem Beistand?
-
Du kannst mit der Kindesmutter einen (notariellen) Verzicht auf Geltendmachung von Unterhalt vereinbaren. Dieser gilt auch für die Zukunft.
Der Verzicht müsste im Bedarfsfall gerichtlich aufgehoben/abgeändert werden.
Unterhält kann - auch seitens einer Behörde von dir nicht gefordert werden. Schadensersatzpflichtig ist die Kindesmutter.
Das Kind kann dir gegenüber Unterhalt geltend machen und auch notfalls gerichtlich betreiben. Schadensersatzpflichtig ist die Kindesmutter.
Das ist kompletter Unsinn.
Ein solcher Verzicht wäre unwirksam.
Vereinbaren könnte man allenfalls,
dass die die Mutter den Vater frei stellt.
Dies Bedarf aber weder einer notariellen Beurkundung, noch würde dies Sozialleistungsträger binden.
-
Was ist denn mit BAföG ? Kind wohnt bei der Mutter, muss er BAföG beantragen?
Ja, Bafö ist eine vorrangige Leistung, welche er beantragen muss.
-
Was sind die Bereinigungsfaktoren?
Da gibt es kaum etwas zu bereinigen außer den arbeitsbedingten Aufwendungen.
Beide Kinder sind gleichrangig, das Einkommen der Mutter wird praktisch kaum Einfluss haben.
D
-
Doch, da bei beiden ja noch zusammen lebten und nicht getrennt wirtschafteten.
Das ist sinnfreie Rabulistik.
Ganz offensichtlich hat das JC nur der Frau und den Kindern Leistungen bewilligt.
Nur überzahlte Leistungen könnte das JC per Bescheid zurückfordern, dies aber nur gegenüber der Leistungsbezieherin und nicht etwa gegenüber Dritten.
Hier ist es aber ganz offensichtlich, dass das JC übergegangene Unterhaltsansprüche für sich reklamiert.
Dies geht aber nun mal nicht per Bescheid.
-
.... wenn es denn klassische Unterhaltsansprüche sind, die da geltend gemacht worden sind. Es ist ja auch zumindest eine andere Konstellation vorstellbar.
TK
Nein, es ist keine andere Konstellation möglich.
-
Hi,
das versuche ich ja auch zu ergünden.
TK
Da muss man nicht lange überlegen, es genügen eigentlich juristische Grundkenntnisse.
Auch übergegange Ansprüche kann das JC nicht per Bescheid geltend machen.
-
Und, wenn es ein Bescheid ist, bitte Widerspruch einlegen. Form- und fristgerecht und dafür sorgen, nachweisbar, dass das Teil auch beim JC eingeht.
Könnte es denn ein Bescheid sein?
-
Das Jugendamt darf Ihnen auch gar nicht helfen, das dies dem Jugendamt nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz gar nicht erlaubt ist.
-
-
Kann mir was passieren wenn ich den nächsten Unterhalt (01.09) direkt an der großen überweise?
Nein
Wie Tabula Rasa bereits andeutete, dürfte das Jugendamt hier gar nichts mehr bestimmen können, diese Forderungen kann man also getrost ignorieren.
Derartige Fragen passen nun nicht unbedingt in den Arbeitsalltag der Beistandschaft, so dass ich davon ausgehe, dass der Beistand hier die Rechtslage verkennt.
-
-
Die Tochter wird also etwa 745 € Netto verdienen.
Der Bedarf beträgt 930 €, so dass durch die Eltern nach Leistungsfähigkeit noch 285 € aufzubringen sind.