Diverse Unterhaltsfragen

  • Hallo liebe Forummitglieder,


    Ich möchte kurz meine Situation schildern und habe dann zu ein paar Fragen und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.


    Zur Situation:


    Ich (29) Angestellter mit einem Einkommen von 2950 netto habe ich von meiner Frau 24 in Ausbildung mit bereinigten Einkommen letztes Jahr im Oktober getrennt (verheiratet seit 03.2020 Häusliche Trennung mit ihrem Auszug zur Freundin und danach in eine die eigene Wohnung 10.2021) . Am Ende haben wir einfach andere Lebensvorstellungen gehabt haben ich der Zahlemann und gleichzeitig der Kinderbetreuer war. Bei der Heirat vielleicht etwas dumm, da sich vorher schon Probleme gezeigt haben. Sei es drum aus seinen Fehlern muss man lernen. Wir haben zusammen ein Sohn der bald 4 Jahre wird.


    Es lief auch im Trennungsjahr (haben uns was den Kleinen angeht sehr gut verstanden) eigentlich gut, beide neue Partner wir betreuen den Kleinen im Wechselmodell und auch so keine Probleme.


    Sie wollte die Zeit über keine Unterhalt für sich selbst von mir und für meinen Kleinen habe ich natürlich Unterhalt (225 Euro) gezahlt.


    Jetzt kommt aber der Hammer, der neue Freund kommt aufeinmal um die Ecke mit einen Brief von Ihr und sagt ich solle ihm meine Einkünfte, Mietverträge usw. geben mit Drohung Anwalt.


    Ich natürlich erstmal geschockt und es verneint... 3 Tage später lag der Brief im Briefkasten ! Ich soll ihr zusätzlich 500 Euro Unterhalt zum Kindergeld zahlen...


    Jetzt habe ich mittlerweile damit abgefunden bis zu wirksamen Scheidung den Unterhalt an sie zahlen zu müssen.


    Eigentlich sollte die Scheidung einvernehmlich von statten gehen und das wird durch den neuen Freund wohl nichts.


    Was denkt ihr wie lange muss ich nachehlichen Unterhalt zahlen und in welcher Höhe ?


    Vermögen gibt es nicht da ich immer alles gezahlt habe und 2 Kredite aus der Ehe laufen auch noch auf mich alleine jeweils 250 euro im Monat + 170 euro fürs Fernstudium.


    Ein Anwaltstermin habe ich aufgrund der anstehenden Scheidung in der nächste Woche.


    Nur grübel ich immer über alles vorher und habe aufgrund der auch der Kredite Miete und Co. Angst das wirklich gar nichts mehr bleibt.


    Schade das wenn man sich gut versteht und als Vater sich um sein Kind kümmern möchte und auch Unterhalt zahlt usw. Es ruhig verläuft aufeinmal ein anderes Gesicht zeigt.


    Habt ihr sonst noch Tipps für mich wie ihr in der Sache handeln würdet, ich bin es nämlich wirklich echt leid wie schon in der Beziehung alles für Sie wieder zu zahlen und mir nichts aufbauen zu können.


    Falls ihr noch irgendwelche Infos benötigt, sagt einfach bescheid 😊

  • Hi,


    zunächst einmal sollte der Anspruch auf Kindesunterhalt sauber ausgerechnet werden. Also, Jahresgehalt + Steuerrückzahlung, dividiert durch 12, Monatsgehalt bereinigen, wenn es nur das eine Kind gibt, ist auch eine Höherstufung möglich, aber das alles wird der Rechtsanwalt genau ausrechnen. So, wenn ihr das echte Wechselmodell lebt, musst du nur für den halben Monat zahlen, die Mutter an dich für den zweiten halben Monat, auf der Basis ihres Gehalts. Die Beträge kannst du dann in der Düsseldorfer ablesen, das Kindergeld ist zu teilen. Es gibt auch noch ein anderes Berechnungsmodell, bei welchem man vorab die bereinigten Nettoeinkommen addiert und dann den Bedarf des Kindes entsprechend quotelt. Wie bei euch gerechnet wird, sollte dein Anwalt wissen. Entscheidend für dich ist, dass du nur für den halben Monat zahlst. Achte bitte darauf.


    Nun zum Unterhalt für die Ex. Ob ein Unterhaltsanspruch besteht, ist von vielen Faktoren abhängig. Danach richtet sich dann auch die Dauer der Unterhaltszahlungen. Diese Verpflichtung ist nicht an die Trennungszeit bis zur Scheidung gebunden, da muss man sich genau die Umstände des Einzelfalles anschauen. Jedenfalls kannst du davon ausgehen, dass nicht ewig gezahlt werden muss. Zu berücksichtigen sind insoweit zwei familienrechtliche Regelungen, nämlich ein möglicher Unterhaltsanspruch wegen der Reduzierung der Betreuung des Kindes, aber auch als nachehelicher Unterhalt ist zu denken. Schau mal in §§ 1570, 1573 Abs.2, 1578b BGB. Ein Unterhaltsanspruch kann insoweit eben auch entstehen, um der Ex noch eine gewisse Zeit den alten Lebensstandart zu sichern. Auch da sollte der Anwalt Perspektiven entwickeln können.


    Bleibt die Frage, ob die Darlehen bei den Unterhaltsforderungen zu berücksichtigen sind. Bei dem Kindesunterhalt eher nicht, weil, Kinder sind nicht dazu da, die Schulden der Eltern zu bezahlen. Aber auf eine mögliche Verpflichtung gegenüber der Ex kann das durchaus eine Rolle spielen. Auch das bitte beim Anwalt ansprechen.


    So, das mal zum Einstieg, jetzt kannst du uns auch mehr auf den Punkt weiter fragen. Ganz wichtig noch: der Neue der Frau hat mit der Sache nichts zu tun. Der ist zu ignorieren.


    Herzlichst


    TK