​Verlust von Sorgerecht und Umgangsrecht bei DIS & PTBS?

  • Guten Tag,


    wie ist die Situation einzuschätzen und wie würde man am Besten in folgendem Fall vorgehen, um den Verlust des Sorgerechts oder gar Umgangsrechts zu verhindern?


    Die Eltern haben sich ein paar Monate nach der Geburt ihrer Tochter getrennt wegen Problemen in der Beziehung.

    Das Jugendamt war bereits während der Schwangerschaft aktiv, da für die Mutter die Diagnose einer Dissoziativen Identitätsstörung (DIS) und PTBS vorliegt und das Jugendamt daher von einer erheblichen Gefahr für das Kind ausgeht.

    Anzumerken hierfür ist, dass seitens der Mutter weder während der Schwangerschaft, noch nach der Geburt in irgendeiner Weise eine das Kind gefährdende Handlung stattgefunden hat. Die anderen Persönlichkeiten sind ebenfalls nicht gefährdend.


    Dennoch wird die Mutter scheinbar als nicht ganz zurechnungsfähig bzw. als "irre" eingestuft, es kommen Andeutungen einer befürchteten Kindesentführung und weitere Mutmaßungen. Als Grundlage wird immer die Diagnose angeführt.


    Hierzu ist anzumerken, dass dies bereits vor rund 10 Jahren bereits schon einmal der Fall war. Dort wurde der Sohn der Mutter bereits gleich nach der Geburt weggenommen. Ein Umgang mit ihrem Sohn war nur alle 3 Monate möglich, durch Absagen der Treffen durch die Pflegefamilie waren der Mutter oft nur Treffen mit Abständen von mehr als einem halben Jahr möglich, seit Corona fand gar kein Treffen mehr statt. Die Mutter hat Interesse, dass wieder Treffen stattfinden, ist jedoch verunsichert, ob dies möglich sein wird bzw. inwieweit noch Sinn darin besteht. Die Pflegefamilie sind die Eltern des Vaters, die jedoch weder die Mutter noch ihren eigenen Sohn leiden können und daher das Kind von den leiblichen Eltern isolieren und als Ersatz für ihren Sohn beanspruchen.

    Die Mutter hatte damals keine Unterstützung und wurde stark unter Druck gesetzt dies alles zu akzeptieren. Der damalige Vater hatte kein wirkliches Interesse an dem Kind.


    Reicht eine solche Diagnose tatsächlich aus, dass das Sorgerecht entzogen und gar der Umgang mit dem Kind eingeschränkt oder gar gänzlich unterbunden wird? Alleine auf Basis der beiden Diagnosen ohne eines gesonderten Gutachtens?


    Die Mutter sorgt sich, dass sich der Fall mit ihrem Sohn auch bei ihrer Tochter nun wiederholt. Sie hat nie etwas unternommen, das eines ihrer Kinder in irgendeiner Art gefährden könnte. Sie kann sich in Bezug auf ihre Leistungsfähigkeit sehr gut einschätzen, weshalb der Lebensmittelpunkt ihrer Tochter bei dem Vater liegt (und auch dort wohnt).

    Beobachtet man die Mutter mit der Tochter, dann stellt man einen liebevollen und fürsorglichen Umgang fest. Für Entscheidungen hat sie einen ausreichenden Weitblick. Eine Einschätzung, die nicht nur das allgemeine Umfeld teilt, sondern auch von einer Pädagogin der Tagesstätte, die die Mutter regelmäßig besucht, geteilt und bestätigt wird.


    Die Beziehung mit dem jetzigen Partner hat unter dem erneuten Auftreten des Jugendamtes und diversen Auflagen stark gelitten. Anzuführen war ein 5-tägiger Krankenhausaufenthalt nach der Entbindung, der vom Jugendamt verordnet wurde, bei dem beide Elternteile durchgängig das Krankenhaus nicht verlassen durften - nicht einmal zum Einkaufen. Im Anschluss folgte eine Betreuung, wo zusätzlich zur Hebamme (diese war von der Mutter gewünscht und hilfreich) jeden Tag (7 Tage die Woche) noch vom Jugendamt beauftragte Pädagogen anwesend waren, bis diese nun auf weniger Tage reduziert werden konnte.

    Der Vater drängte die Mutter immer darauf diese Maßnahme erneut zu unterschreiben, obwohl der Vater durch die Maßnahme stark litt und sie weder benötigt noch will, jedoch Angst hat, dass wenn die Maßnahme nicht in Anspruch genommen wird die Tochter weggenommen wird. Es wird Druck vom Jugendamt ausgeübt, dass die Maßnahme fortgesetzt wird. Auch drängt das Jugendamt darauf, dass die Mutter die Tochter immer nur unter vollständiger Aufsicht sehen darf.


    Da das Jugendamt massiv auf die Abtretung des Sorgerechts drängt und der Vater darauf hofft, dass danach das Jugendamt von ihm Abstand nimmt, drängt er die Mutter nun zur Aufgabe des Sorgerechts.


    Anzumerken ist, dass der Vater in der Vergangenheit ein Alkoholproblem hatte und zur Suchtberatung geht. Bei zwei Terminen mit dem Jugendamt war er alkoholisiert. Die Tochter hatte er alkoholisiert nicht in Obhut, sondern war dort bei seinen Eltern, die ihn als Großeltern unterstützen.


    Die Mutter belastet die Situation und die Sorge auch ihre Tochter zu verlieren massiv. Zudem hat sie die Sorge, dass nach ihr auch das Sorgerecht des Vaters in Gefahr sein könnte wegen dem Alkoholproblem. Sie wäre für ein Gutachten bereit, dass eine Gefahr durch sie ausschließt, dies möchte der Vater nicht, er will, dass sie einfach darauf verzichtet.


    Reicht die alleinige genannte Diagnose aus um eine Gefahr für ein Kind zu begründen ohne konkreter Anhaltspunkte? Wie kann man in einem solchen Fall am Besten den Verlust des Sorgerechts verhindern oder zumindest den Umgang mit dem Kind sichern? Sodass die Mutter auch mal auf den Spielplatz oder später ins Kino kann, ohne eine ständige Aufsicht zu haben? Sie sich frei mit ihrer Tochter unterhalten kann, was ihr bei ihrem Sohn nicht erlaubt wurde? (dort waren kaum Gespräche möglich, hauptsächlich nur jeweils ein Foto um das Treffen zu dokumentieren)

    Wie hoch ist das Risiko, dass der Vater das Sorgerecht verliert? Würde das Jugendamt sich tatsächlich zurücknehmen, sobald die Mutter auf das Sorgerecht verzichtet? Welche Risiken bestehen, wenn die Maßnahme vom Jugendamt abgelehnt wird?

    Besteht eine Möglichkeit der Akteneinsicht beim Jugendamt, um einzusehen, wie die genaue interne Beurteilung ist?


    Vielen Dank für eine Einschätzung.

  • Hi,


    einiges kann nicht so sein, wie hier geschrieben wird. Da ist der Fragesteller offensichtlich falsch informiert.


    Ich würde in so komplizierten Fällen immer die Einschaltung eines Anwaltes empfehlen. Der kann Akteneinsicht nehmen, auch auf Augenhöhe mit dem Jugendamt verhandeln.


    TK