Reparaturkosten an Gemeinsamer Immobilie

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    Meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:


    Ich lebe von meiner Frau seit April 2022 getrennt. Es gibt zwei Kinder für die ich Unterhalt bezahle und ein 2015 gemeinsam gebautes Haus, in dem Sie mit den Kindern wohnt. Ich habe eine Nutzungsentschädigung bei Ihr geltend gemacht, der die Höhe meiner Anteiligen Rate für Zins und Tilgung (Hauskredit) entspricht.

    Wir streben eine einvernehmliche Scheidung an um den Zugewinn nicht bei Gericht bestreiten zu müssen um das Geld zu sparen.

    Leider mit mäßigem Erfolg bisher.

    Nun zu meiner Frage.

    Meine zukünftige Ex-Frau führt nun bei der Verhandlung um den Wert des Hauses Kosten für Reparaturen wie z.B. Reparatur der Lüftung defekte von Kühlschrank Esstisch Trockner usw sowie allgemein laufende Hauskosten auf.

    Kann mir jemand sagen ob es eine Verpflichtung meinerseits gibt mich an diesen Kosten zu Beteiligen?


    Für Tips bin ich sehr dankbar, da mich diese ganze Situation mit Ihr belasten und ich endlich einen Abschluss finden möchte.


    VG F.

  • Hallo F_2021,


    Die Nutzungsentschädigung ( wurden folgende Sachen vertraglich festeschrieben?) beinhaltet auch die Lüftung/ Kühlschrank/ Esstisch/Trockner?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    Dann gehören die anderen Sachen m.E. nicht dazu. Die können als "Stücke" ( nicht finanziell) , auf beide aufgeteilt werden.


    edy

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  • Nach meiner Meinung werden hier nur Dinge, die mit dem Haus in direkter Verbindung stehen berücksichtigt.


    Lüftung/Heizung, Steuern, Versicherungen eher ja , Kühlschrank, Trockner, Tisch und Betriebskosten eher nein.

    Durch deinen Auszug hast du ja keine Betriebskosten mehr verursacht, warum also dafür zahlen?

    Du nutzt auch nicht den Kühlschrank und den Trockner sowie den Tisch.


    Grundsteuern und ev. auch Hausversicherungen sowie Erhaltung der technisch notwendigen Anlagen bestimmen ja auch den Hauswert.


    Gruß


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