Neuberechnung Unterhalt

  • Hi….wir haben heute vom Jugendamt die Aufforderung erhalten, das Einkommen der letzten 12 Monate einzureichen, zwecks Prüfung Anspruch.


    Kurz die Eckdaten:

    Kind 13 Jahre aus vorheriger Beziehung. Trennung 2013, Kindesvater hat Titel gemacht. Zahlt aktuell 341€ monatlich.


    Glücklich verheiratet seit 2016 und unser gemeinsames Kind fast 7 Jahre.


    Jahresnettoeinkommen Ehemann liegt bei 30000€, monatlich circa 2300€. Vollzeit 40h 3-Schichtsystem. Viel Wochenende und Feiertage.


    Ich als Ehefrau hab zum 1.4 eine 3 jährige Ausbildung zur Pflegefachfrau in einem Krankenhaus gestartet. Auch Vollzeit 40h und Schichtdienst. Ich habe ein paar Jahre mein Kind aus einer anderen Beziehung aufgrund Krankheit intensiv und Palliativ gepflegt habe.


    Ich war vorher 17 Jahre in einer Festanstellung in einer anderen Branche und möchte nun, nach dem Versterben meines Kindes, diesen anderen beruflichen Weg (Kinderkrankenpflege) ausüben. Daher jetzt nochmal diese Ausbildung.


    Wie verhält es sich nun mit dem Kindesunterhalt. Das Jugendamt fordert, das mein Mann, ab September 463€ an die Kindesmutter zahlt. Das sind monatlich 120€ mehr und das können wir finanziell nicht.


    Ich bekomme eine Ausbildungsvergütung von circa 900€ und dazu noch das Kindergeld für unser gemeinsames Kind. Wir fahren ein altes Auto, wohnen zur Miete und auch unsere Lebenskosten sind massiv gestiegen.


    Wie sieht es mit der Berücksichtigung unseres gemeinsamen Kindes bei der Neuberechnung aus?

  • Hi,


    schon erstaunlich viele Festkosten, die ihr habt; aber einerlei. Das Kindergeld wird ja hälftig auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Und, nicht vergessen, auch das Kind, für das der Ehemann zahlen muss, hat Festkosten. Es gibt eine Untersuchung, die im Auftrag des Familienministeriums vor ca. 15 Jahren gefertigt wurde, die herausfinden sollte, was Kinder so kosten. Damals kostete ein Kind von 0-14 Jahren incl. der verdeckten Nebenkosten schon ca. 400 €; ein 13-jähriges Kind bekommen heute an Bürgergeld 348 €, mit 14 Jahren 420 €. Dazu kommt dann noch die Warmmiete. Das ist der Bedarf, den ein Kind hat, welches an der Armutsgrenze lebt, bzw. arm ist.


    Mit einem Netto-Einkommen von über 3000 € sollte es möglich sein, zwei Kinder angemessen zu unterhalten.


    TK

  • Auch unsere Lebenshaltungskosten sind in den letzten Jahren gestiegen. Alleine die Wohnkosten liegen für Warmmiete und Strom bei 1100€. Versicherungen, Schulkosten, Unterhaltungskosten Auto, Telefon, GEZ usw. kommen dazu. Wir haben keine Schulden, zahlen keine Kredite ab und leisten uns auch keinen Urlaub. Wir leben sparsam und mehr wie beide Vollzeit arbeiten, können wir auch nicht.

  • Es gibt in einen Unterhaltstitel? In welchem Umfang?

    Sofern dieser Titel weiterhin Bestand hat, sollte mindestens dieser Unterhalt gezahlt werden.


    Evtl. wurden bei der Neuberechnung Sonderzahlungen berücksichtigt, die in den kommenden Jahren nicht mehr gezahlt werden?


    Im Zweifelsfall anwaltlich beraten lassen!