Umgangsklage bei Geschwistertrennung, das 2. Kind soll zu mir

  • Hallo zusammen,


    ich stehe vor folgender Situation: Seit 2019 bin ich von meiner Ex-Frau getrennt, und die Scheidung wurde im Jahr 2020 vollzogen. Wir haben zwei gemeinsame Kinder, eine 13F und eine 9F. Wir teilen uns das Sorgerecht für die Kinder.


    Die Beziehung zur Mutter meiner Kinder war stets herausfordernd, denk Richtung Narzissmus. In den Jahren 2020 und 2021 gab es bereits zwei gerichtliche Verfahren bezüglich des Umgangs mit den Kindern. Bis zum Sommer 2023 hatte ich erweiterten Umgang und sah die Kinder jedes Wochenende.


    Sowohl meine Ex-Partnerin als auch ich haben neue Beziehungen eingegangen. Mit meiner neuen Partnerin habe ich einen 7 Monate alten Sohn. Im Laufe der Jahre hat die Kindesmutter ihr damaliger Partner erheblichen psychischen Druck auf die Kinder ausgeübt. Es stellte sich heraus, dass ihr damaliger Partner die Kinder heimlich beim Duschen gefilmt hat. Gegen ihn läuft derzeit ein Verfahren, und er befindet sich in Untersuchungshaft. Die Kindesmutter hat sich von ihm getrennt, setzte jedoch weiterhin Druck auf die Kinder. Die Situation verschlechterte sich derart, dass 13F, sich selbst verletzte und nun die Entscheidung getroffen hat, bei mir zu leben. Die Mutter stimmte dem zu, die Ummeldung erfolgte, und der Schulwechsel ist ebenfalls bereits vollzogen. 13F hat selbst entschieden, den Kontakt zur Mutter komplett abzubrechen, was unter diesen Umständen nachvollziehbar ist.


    Die Kindesmutter wird demnächst aus ihrer aktuellen Wohnung in eine Sozialwohnung umziehen, zum 1. November. Sie hat angedeutet, dass sie möchte, dass 9F, die Schule vor Ort wechselt. Derzeit besucht sie die vierte Klasse, und spätestens am Ende des Schuljahres müsste sie auf die weiterführende Schule wechseln. 9F lebt noch bei ihrer Mutter und hat zu uns, in ihre Wahrnehmung, eine gute Beziehung.


    Konkret geht es mir um 9F. Auf lange Sicht plane ich, die Mutter gerichtlich zu verklagen, damit sie zu mir zieht. Nach der Trennung und angesichts des begrenzten Umgangs mit den Kindern hatte ich mich damit abgefunden, dass die Mutter sich um die Kinder kümmern würde, obwohl wir uns nicht verstehen. Leider wurde ich in dieser Hinsicht enttäuscht.


    In meinem Kopf habe ich zahlreiche Argumente dafür, dass 9F zu mir ziehen sollte. Ich möchte diesen Schritt planen und zur richtigen Zeit die nötigen Schritte einleiten.


    Hilfe vom Jugendamt war bis jetzt katastrophal, da trotz Beweisen für die Beeinflussung der Kinder durch die Mutter (z.B. sie wurde die Polizei rufen weil sie bei mir sind), bisher vor Gericht nichts unternommen wurde. Beim Umzug 13F habe ich mich ebenfalls an das Jugendamt gewandt, doch die Mutter weigerte sich, dort Kontakt aufzunehmen, weshalb ich diesen Weg als aussichtslos empfand.


    Hier sind einige Gründe, warum ich glaube, dass 9F zu mir ziehen sollte:


    1) die leibliche Schwester 13F lebt bereits bei uns, und auch die Halbschwester 11F, die aus der ersten Ehe meiner neuen Partnerin stammt, wohnt zu 100% bei uns. Unser gemeinsamer Sohn ist ebenfalls bei uns. Der Umzug 9F würde also eine Geschwisterzusammenführung ermöglichen. 9F sagt, sie verstehe die Situation nicht und vermisse ihre Schwester.

    2) wir haben das Glück, dass meine neue Partnerin ein eigenes Haus besitzt, in dem jedes Kind seinen eigenen Bereich hat, sogar auf einer eigenen Etage.

    3) wenn 9F zu mir zieht, habe ich die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, um eine bessere Betreuung bieten zu können. Meine Partnerin ist derzeit in Elternzeit und wird ab Mai in Teilzeit arbeiten. Zudem wohnt meine Schwiegermutter in einer Einliegerwohnung bei uns und ist immer vor Ort.

    4) mit einem Ortswechsel und dem eventuellen Schulwechsel würde 9F all ihre Freunde verlieren und keine weiteren Kontakte außer zur Mutter haben. Bei uns zu Hause ist sie seit 4 Jahren verwurzelt.

    5) auch 13F ist besorgt um unsere jüngere Tochter und möchte alles dafür tun, dass sie zu uns zieht. Leider ist psychische Gewalt schwer nachzuweisen und nicht illegal, daher bin ich unsicher, wie die Richter darauf reagieren werden.

    6) die Kindesmutter arbeitet derzeit Teilzeit bei der Post. Eine Vollzeitstelle würde bedeuten, dass sie nicht in der Lage wäre, unsere 9F angemessen zu betreuen, da ihre Arbeit bereits um 6:30 Uhr morgens beginnt. Ich erhalte derzeit keinen Unterhalt für 13F, das läuft separat. Ich bin jedoch der Meinung, dass sie gezwungen wird, Vollzeit zu arbeiten. Bei uns ist, wie bereits erwähnt, immer jemand da, um für die Kinder zu sorgen.

    7) 9F wird derzeit häufig von ihrem Handy betreut, da die Mutter meinte, sie könne sich nicht immer um die Kinder kümmern und macht sich "existenzielle Sorgen" um 9F. 9F entwickelt meiner Meinung nach eine Essstörung, indem sie zu viel Ungesundes isst, sich selbst als zu dick empfindet und sich selbst als hässlich empfindet. Sie nahm letzter Zeit viel mehr zu (nicht übergewichtig). Leider kann ich nur begrenzt Einfluss darauf nehmen, da sie überwiegend bei der Mutter lebt.


    Zur 13F: es geht ihr derzeit sehr gut, sie ist fröhlich und wird ab nächstem Jahr eine Therapie in der Nähe beginnen. Sie hatte bereits eine Therapeutin, bei der die Chemie nicht gestimmt hat und die Termine logistisch schwierig waren, weshalb ich sie von der alten Therapie abgemeldet habe. Aktuell brauch sie raum sich im neuen Leben zu integrieren und kann, wenn sie zur Ruhe kommt, das innerhalb der Therapie zu klären.


    Ich bin mir unsicher, wann der richtige Zeitpunkt ist, die Mutter gerichtlich zu verklagen und wie ich mich am besten darauf vorbereiten kann. Wie bereits erwähnt, zieht die Mutter am 1. November um, was bedeuten würde, dass ein anderes Gericht für die Belange 9F zuständig wäre. Möglicherweise hat jemand Erfahrungen oder Ratschläge, die mir in dieser Situation helfen könnten. Einen Wechselmodell schließe ich direkt aus, da zu einem die Kindesmutter 30 Minuten entfernt wohnt und sie für sehr viele Probleme bezüglich den Terminen der Kinder gesorgt hat. Hat jemand hier Tipps oder Ratschläge für mich?


    Danke!

  • Tipps zum richtigen Zeitpunkt der Einschaltung des Familiengerichts? Das dürfte zumindest in inhaltlicher Hinsicht für einen Außenstehenden im Internet nicht zu beurteilen sein. Ganz allgemein sollte einer gerichtlichen Klärung jedoch immer ein vollständiger und erfolgloser außergerichtlicher Klärungsversuch vorangehen. Das heißt, dass zunächst mal die Mutter zu kontaktieren und ihr ein entsprechend konkreter Vorschlag mit der Bitte zur Zustimmung zu unterbreiten wäre. Zudem sollte man auch hier pauschal das Jugendamt um Unterstützung ersuchen. Sind beide Wege gescheitert, so ist der gerichtliche Antrag der folgerichtige Schritt.

  • Ja, ich bin hin- und hergerissen, wenn es um die gesamte Thematik mit 13F und ihren Selbstverletzungen geht. Das hat mich wirklich sehr mitgenommen.


    Ich habe bereits angeboten, dass 9F zu mir zieht, da die Kindsmutter angegeben hat, "existenzielle Sorgen" um sie zu haben. Ich habe dieses Angebot gemacht, damit die Kindsmutter Zeit hat, ihre Situation zu stabilisieren. Ihre Antwort war, dass ich das Kind von ihr wegnehmen wolle. Leider hat sie meine Nachricht offensichtlich missverstanden, weshalb ich mich wohl zu 100% vor Gericht wiederfinden werde.


    Ich bin mir unsicher, ob ich darauf bestehen sollte, bevor der Umzug vollzogen ist, oder ob ich damit warten sollte. Ich frage mich, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und wie ich mich am besten darauf vorbereiten kann. Vorteil wäre, ein anderes Familiengericht wäre für uns zuständig. Beim alten hatte ich den Eindruck, das die Richterin weniger "neutral" war und grundsätzlich auf Seite der Mutter.


    Verstehe mich bitte nicht falsch: Ich versuche nicht, die Kindsmutter zu "ruinieren", sie hat es selbst geschafft, das 13F kein Kontakt mehr zu ihr haben will. Ich habe aber grundsätzlich kein Vertrauen mehr in ihre Erziehungsfähigkeiten und möchte alles in meiner Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass 9F nicht in Gefahr gerät und sich irgendwann selbst verletzt...