Berechnung Kindesunterhalt, künftig weniger Einkommen

  • Hallo,

    meines Wissen wird der künftige Kindesunterhalt aus dem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet. Ab 01.01.2024 wird bei meinem Ehemann von einem 3-Schichtbetrieb, auf einen 2-Schichtbetrieb umgestellt. Da die Schichtzulagen der Nachtschicht künftig wegfallen, reduziert sich das Nettoeinkommen um ca. 350 €. Der Betrag kann nur geschätzt werden, das monatliche Einkommen variiert.
    Aus welchem Einkommen berechnet man den künftigen Kindesunterhalt ab 01.01.2024?
    ich freue mich auf Antworten/Erfahrungsberichte.

  • Tatsächlich wird Kindesunterhalt auf Basis des zukünftig zu erwartenden Einkommens errechnet. Bei Arbeitnehmern bedient man sich nur deshalb der vergangenen 12 Monate, weil der Durchschnitt aus diesen in der Regel eine vernünftige Zukunftsprognose abbildet. 350 Euro Unterschied würden maximal eine Prozentstufe weniger in der Düsseldorfer Tabelle ermöglichen.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gehe ich aber richtig in der Annahme, dass man dann mit Schätzwerten rechnet, da das exakte Einkommen ja nicht bekannt ist? Muss man dann nach einem bestimmten Zeitraum eine Berechnung mit dem tatsächlichen Einkommen vornehmen und ggf. Nachzahlungen leisten?

  • Hi,


    da die einzelnen Gehaltsgruppen in der Düsseldorfer Tabelle ja relativ groß sind, das Gehalt ja vertraglich festgezurrt ist, kann auch bei auf die Zukunft bezogenen Schätzungen das zu erwartende Einkommen doch relativ genau berechnet werden. Wenn man dann nach einigen Monaten tatsächlich zu einer wesentlichen Abweichung von der Schätzung kommt, kann man ja eine Abänderung des Unterhaltstitels einfordern.


    TK