Selbst genutze Immobilie nicht Verhältnismäßig?

  • Hallo Forum,

    Ich verdiene zur Zeit knapp über 100.000 Brutto und wäre somit Unterhaltspflichtig gegenüber meinen Eltern.

    Da meine Eltern eine sehr kleine Rente von jeweils etwa 700€ haben wäre im Pflegefall der ungedeckte Selbstbehalt sehr groß.


    Ich bewohne zur Zeit alleine ein kleines Einfamilienhaus mit 105m² was bereits ca. zur Hälfte abgezahlt ist.

    Jetzt lese ich immer wieder dass die selbst genutzte Immobilie nur dann geschützt ist wenn diese Verhältnismäßig ist.

    Teilweise ließt man hier etwas vom bis zu 70m² die bei einer Person noch "ok" sind.


    https://www.iww.de/sr/elternun…ls-schonvermoegen-f104233


    Würde das bedeuten das ich meine Immobilie veräußern müsste um in eine kleinere Wohnung zu ziehen um die Pflege meiner Eltern zu finanzieren?


    Gruß
    Max

  • Hallo Max,

    Ich verstehe deine Bedenken bezüglich der finanziellen Verantwortung für die Pflege deiner Eltern. Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesetzgebung und Regelungen in dieser Angelegenheit komplex sein können und von vielen Faktoren abhängen, einschließlich des Werts und der Größe deines Hauses. Ich empfehle dir, dich mit einem Anwalt oder Finanzexperten zu beraten, der dir genauere Informationen und Hilfe anbieten kann, basierend auf deiner individuellen Situation. Übrigens, ich bin kein Jurist.

  • Hallo Max

    Würde das bedeuten das ich meine Immobilie veräußern müsste um in eine kleinere Wohnung zu ziehen um die Pflege meiner Eltern zu finanzieren?

    Das AEG sagt auch, das du keine deutlichen Einschränkungen deiner Lebensführung/ des Lebensstandarts hinnehmen musst.


    Du wirst dein Haus nicht veräußern müssen, es dient ja auch deiner Altersvorsorge und die soll durch Elternunterhalt nicht gefährdet werden.


    Natürlich wird von deiner Leistungsfähigkeit möglicherweise ein Betrag errechnet.

    Da hilft dann wirklich nur ein Fachanwalt, die Forderung zu prüfen und oft werden dann Vergleiche geschlossen.


    Gruß


    frase

  • Würde das bedeuten das ich meine Immobilie veräußern müsste um in eine kleinere Wohnung zu ziehen

    Nein, musst du nicht. Es kann aber sein, dass du durch deine Immobilie mehr an Elternunterhalt zahlen musst als du aus deinem faktischen Einkommen gemusst hättest. Es sind keine Fälle bekannt, wo ein UHP seine Immobilie deswegen veräussern müssen, in der Theorie wäre es zwar denkbar aber in der Praxis wohl nicht.


    Grüße,

    m


    P.S.

    Was AEG dazu meint weiß ich nicht, habe nämlich Bosch bzw. Siemens

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen