Notariell beglaubigter Trennungsvereinbarung

  • Ich möchte einige Dinge klären, bevor ich mit meinem Ehepartner einen Notar aufsuche.


    Wir hoffen, alle finanziellen Fragen selbst klären zu können und einen Trennungsvertrag beim Notar abzuschließen.


    • Wir haben keinen Ehevertrag, keine Kinder, beide arbeiten Vollzeit.
    • Sie verdient 30 % mehr als ich.
    • Ich habe während unserer Ehe ein Auto gekauft (16.000 €), von dem
      sie sagte, dass ich es behalten könne, ohne es ihr zu bezahlen.
    • Ich habe ihr ein Pferd und einen Anhänger (8.000 €) gekauft, von dem ich sagte, dass sie es behalten kann.
    • Wir haben ein Haus gekauft und sind 50:50 im Grundbuch. Allerdings habe ich Folgendes bezahlt:
      • Eigenkapital (35.000 €)
      • Steuern (8.000 €)
      • Notar (2.000 €)
      • Renovierungen (70.000 €)


    Könnten wir Folgendes in den Vertrag aufnehmen:

    1. wenn das Haus verkauft wird
      1. wenn es einen Gewinn gibt, bekomme ich die ersten 35.000 € (Mein eigenkapital)


        1. Der verbleibende Gewinn wird im Verhältnis 50:50 aufgeteilt
      2. Liegt ein Verlust vor, wird der Verlust im Verhältnis 50:50 aufgeteilt
        1. Wenn meine Frau nicht 50% zahlen kann, leihe ich ihr das Geld und sie zahlt mir x Jahre lang xxx € pro Monat zurück


    2. Die ausstehenden Sanierungskosten (16.000 €) sind im Verhältnis 50:50 zu begleichen.
      1. Wenn meine Frau nicht 50% zahlen kann, leihe ich ihr das Geld und sie zahlt mir x Jahre lang xxx € pro Monat zurück
    3. Bis zum Verkauf der Immobilie zahlen wir beide 50 % unserer monatlichen Hypothekenzahlung, auch wenn einer von uns die Immobilie verlässt.
    4. Wir führen keinen Versorgungsausgleich durch


    Sind diese Bedingungen in einer Trennungsvereinbarung möglich?

  • Hallo Anything8280,


    Wenn ihr keinen Ehevertrag habt, solltet du dich zunächst über die Zugewinngemeinschaft informieren. Beim Notar solltet ihr Dinge wie Auto und Pferd vom Zugewinnausgleich ausschließen.


    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Anything8280,


    Wenn ihr keinen Ehevertrag habt, solltet du dich zunächst über die Zugewinngemeinschaft informieren. Beim Notar solltet ihr Dinge wie Auto und Pferd vom Zugewinnausgleich ausschließen.


    edy


    Hi edy


    Warum sollten Autos und Pferde ausgeschlossen sein? Oder meinen Sie, dass wir es bei der Berechnung der Zugewinngemeinschaft ausschließen sollten, weil wir bereits entschieden haben, dass eine Person es behalten kann?


    Ich hatte den Eindruck, dass wir die Zugewinngemeinschaft ignorieren und eine eigene finanzielle Vereinbarung treffen könnten.

  • Hallo ,


    Ich hatte den Eindruck, dass wir die Zugewinngemeinschaft ignorieren und eine eigene finanzielle Vereinbarung treffen könnten.

    natürlich könnt ihr vereinbaren was ihr wollt, kompliziert wird es aber, wenn man einiges offen lässt wie :" bei einen Gewinn, bei einem Verlust usw.".


    Oder meinen Sie, dass wir es bei der Berechnung der Zugewinngemeinschaft ausschließen sollten

    ja genau.


    Natürlich könnt ihr auf einen offziellen Zugewinnausgleich verzichten, aber eine grobe Übersicht könnte bei einer Einigung helfen.


    edy

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  • Ja, ich glaube nicht, dass es meiner Frau viel nützt, wenn sie sich schriftlich bereit erklärt, z.B. 50 % des Verlustes beim Hausverkauf. Die Bank wird das Geld von uns wollen, und wenn ich nur das Geld habe, gehe ich davon aus, dass sie alles von mir wollen wird. Ich weiß nicht, ob ich meine Frau dann vor Gericht verklagen kann, um ihr 50 % der Differenz einzufordern.


    z.B. Darlehen 300.000

    Haus wird für 280.000 verkauft

    Ich zahle der Bank 20.000

    Bitten Sie meine Frau um 10.000

  • Hallo,


    z.B. Darlehen 300.000

    Haus wird für 280.000 verkauft

    Ich zahle der Bank 20.000

    Bitten Sie meine Frau um 10.000

    oft kommt noch hinzu:

    Die Vorfälligkeitsentschädigung für Immobilienkredite ist abhängig vom Marktzins und liegt, grob vereinfacht, bei circa 5 bis 10 Prozent der Restschuld.

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  • Wenn meine Frau aus dem Haus auszieht, das Darlehen aber noch in Anspruch nimmt, können wir dann in die Vereinbarung aufnehmen, dass sie weiterhin 50 % der Hypothek zahlt?